[Rda-info-liste] (Wiesenmüller) Fwd: Re: [Allegro] DNB Testdaten

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Don Jun 18 15:20:46 CEST 2015


Lieber Herr Berger,

die Behandlung von Körperschaften ist in der angloamerikanischen 
Tradition deutlich anders, als wir es von RAK gewohnt sind. Das verlangt 
uns zugegebenermaßen öfter ein "Schlucken" ab.

Nach RDA ist es keine Seltenheit, dass ein Werk sowohl einen oder 
mehrere menschliche geistige Schöpfer als auch einen oder mehrere 
körperschaftliche geistige Schöpfer hat. Und in diesem Fall ist klar 
festgelegt, dass die (erste) Körperschaft als erster geistiger Schöpfer 
gilt, also (nach alter Terminologie) die Haupteintragung erhält. Das 
steht in RDA 6.27.1.3 Ausnahme (vgl. Lehrbuch S. 80). Wenn also die SUB 
Hamburg hier geistiger Schöpfer ist, dann muss sie auch in MARC 110 
stehen und nicht in 710.

Die Regeln, wann eine Körperschaft geistiger Schöpfer ist (RDA 
19.2.1.1.1), sind schwierig genug. Ich glaube, wir tun uns keinen 
Gefallen, wenn wir sie durch weitere diffizile Unterscheidungen noch 
mehr verkomplizieren. Ich kann keinen Grund erkennen, warum die 
Beschreibung eines Handschriftenbestands einer Institution nicht unter 
19.2.1.1.1 a) iii) fallen sollte: Es werden doch die "Ressourcen" 
(gemeint: der Besitz) der Körperschaft behandelt, und als Beispiele sind 
in der Regelwerksstelle explizit auch Kataloge aufgeführt. Und das Werk 
ist auch "administrativ" (in dem etwas merkwürdigen Verständnis von 
RDA), da der Handschriftenkatalog natürlich auch von der Körperschaft 
selbst benutzt wird.

Das einzige, was man vielleicht in Frage stellen könnte, ist, ob auch 
die Voraussetzung erfüllt ist - dass das Werk von der Körperschaft 
stammt (wegen des Charakters als Dissertation). Es gibt im Rahmen der AG 
RDA seit kurzem eine Themengruppe "Körperschaften als geistige 
Schöpfer"; wir können uns den Fall da nochmal ansehen.

Zur Beziehungskennzeichnung "Verfasser/-in" für eine Körperschaft, die 
geistiger Schöpfer ist: Ich fand das anfangs auch etwas 
gewöhnungsbedürftig, aber es ist von der Definition her absolut 
abgedeckt - "eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die für 
die Schaffung eines Werks verantwortlich ist, das im Wesentlichen aus 
Text besteht (...)." Und was sollte man denn sonst nehmen?

Die Beziehungskennzeichnung "Zusammenstellende/-r" im Lehrbuch sollte 
übrigens keine Herabwürdigung der Leistung von Frau Tinius sein. Dies 
ist ebenso eine Beziehungskennzeichnung für einen geistigen Schöpfer und 
nicht etwa nur für einen Mitwirkenden. Frau Horny und ich haben durchaus 
diskutiert, ob wir in diesem Fall "Verfasser/-in" oder 
"Zusammenstellende/-r" verwenden sollen. Wir haben uns dann auf eine 
Regel geeinigt, die u.E. einfach zu merken und zu unterrichten ist: 
"Zusammenstellende/-r" haben wir für alle Werke vom Typ 
Bibliografie/Wörterbuch/Verzeichnis/Katalog/Lexikon verwendet. Natürlich 
könnte man auch bei derartigen Werken wieder differenzieren und 
überlegen, ob "Verfasser/-in" besser geeignet ist, wenn die Einträge 
umfangreich sind. Aber dann muss wieder über jeden Fall einzeln 
nachgedacht werden... wollen wir das wirklich?

Ihren Hinweis auf den hohen Bildanteil bei unserem "Altägypten"-Beispiel 
habe ich nicht verstanden, sorry. Die Entscheidung über die geistigen 
Schöpfer ist davon jedenfalls unabhängig.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller


Am 18.06.2015 um 12:16 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> Liebe Kundige,
>
> [auf der allegro-Liste aufgepickt]
>
> mir scheint hier ein "Handschriftenkatalog" der zudem noch Dissertation
> ist, unter der Hauptverfasserschaft der bestandshaltenden Institution
> angesetzt zu sein. Da weiss entweder jemand nicht was ein "Handschriften-
> katalog" ist oder hat jedenfalls die Analogie zu "Bestandskatalogen von
> Museen" m.E. deutlich zu weit getrieben?
>
> Immerhin ist die Verfasserin nicht wie beim Beispiel "Altaegypten in
> Braunschweig" (13-22 von "Basiswissen RDA", m.E. etwas mit Vorsicht
> zu geniessen, einiges haengt wohl am sehr hohen Bildanteil) zur blossen
> Zusammenstellerin herabgestuft worden, sondern darf Verfasserin bleiben.
>
> Selbst wenn ich schlucke, dass sowohl die Staatsbibliothek (als Besitzerin
> der beschriebenen Bestaende) als auch die Wissenschaftlerin eine
> angeblich gleichgeartete Funktion als geistige Schoepfer eines Textwerks,
> vulgo "Autoren" haben, kann man dann der Disserentin nicht wenigstens die
> "Hauptverantwortlichkeit" unterstellen und sie nach MARC 1XX bringen?
> (Die Fiktion ist ja eigentlich, dass PromovendInnen sich erstens freiwillig
> und zweitens selber fuer ihr Thema entscheiden...)
>
> Ich meine ausserdem, den Anspruch in Ehren, Bestandsbildnern und Bestands-
> haltern eine Bruecke zu bauen, damit ein Bezug auf Werkebene notiert
> werden kann, d.h. weil sie in irgendeiner Weise konstitutiv fuer das Werk
> ist (ohne Sammlung keine Beschreibung ihrer Teile) und daher als
> geistiger Schoepfer gilt und zudem ein "administratives" Werk ueber
> die / der Koerperschaft vorliegt (die Sammlung als Teil der Bibliothek
> hat von der Bibliothek vergebenen Nummern, nach denen sich die
> Beschreibung sicher richtet, die Regel passt aber besser auf Kurzlisten
> mit Kaufpreis und Zugangsdatum ...), muss man diese zugegeben nicht
> unwichtigen Verantwortlichkeiten dann wirklich als "Autorschaft"
> codieren, damit sie auf der Werkebene in den MARC-Datensatz passen?
>
> viele Gruesse
> Thomas Berger
>
>
> -------- Weitergeleitete Nachricht --------
>> Seit gestern liegen bei DNB RDA-Testdaten in MARC21 vor:
>>
>>
>> http://datendienst.dnb.de/cgi-bin/mabit.pl?userID=testdat&pass=testdat&cmd=login
>>
>> Es handelt sich um die Datei  TitelTestRelease03_2015.mrc
>> Man findet ebenda auch eine XML-Version derselben Daten.
>>
>> Hier ein Beispiel aus der ersteren Datei, umgewandelt mit  MARCEDIT:
>>
>> =LDR  01243nam a2200301 c 4500
>> =001  1200000021
>> =003  DE-101
>> =005  20150409140331.0
>> =007  tu
>> =008  150226s2002\\\\gw\|||||\||||\00||||ger\\
>> =016  7\$2DE-101$a1200000021
>> =020  \\$a3895002690$cHardcover$93-89500-269-0
>> =035  \\$a(DE-599)DNB1200000021
>> =040  \\$a1240$bger$cDE-101$d1240$erda
>> =041  \\$ager
>> =044  \\$cXA-DE-HE
>> =110  2\$0(DE-588)44643-9$0(DE-101)000446432$aStaats- und Universitätsbibliothek
>> Hamburg Carl von Ossietzky$eVerfasser$4aut
>> =245  10$aKatalog der griechischen Handschriften der Staats- und
>> Universitätsbibliothek Hamburg$cvon Marina Molin Pradel
>> =264  \1$aWiesbaden$bDr. Ludwig Reichert Verlag$c2002
>> =300  \\$a331 Seiten$bIllustrationen$c25 cm
>> =336  \\$aText$btxt$2rdacontent
>> =337  \\$aohne Hilfsmittel zu benutzen$bn$2rdamedia
>> =338  \\$aBand$bnc$2rdacarrier
>> =490  1\$aSerta Graeca$vBand 14
>> =502  \\$bDissertation$cUniversität Hamburg$d2000
>> =655 \7$0(DE-588)4113937-9$0(DE-101)041139372$aHochschulschrift$2gnd-content
>> =700  1\$0(DE-588)123653614$0(DE-101)123653614$aMolin Pradel,
>> Marina$eVerfasser$4aut
>> =830  \0$aSerta Graeca$vBand 14$w(DE-101)026451034$w(DE-600)2160900-7$9ba214$7as
> viele Gruesse
> Thomas Berger
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>
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