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<meta content="text/html; charset=UTF-8" http-equiv="Content-Type">
</head>
<body bgcolor="#FFFFFF" text="#000000">
<div class="moz-cite-prefix">Lieber Herr Berger,<br>
<br>
die Behandlung von Körperschaften ist in der angloamerikanischen
Tradition deutlich anders, als wir es von RAK gewohnt sind. Das
verlangt uns zugegebenermaßen öfter ein "Schlucken" ab.<br>
<br>
Nach RDA ist es keine Seltenheit, dass ein Werk sowohl einen oder
mehrere menschliche geistige Schöpfer als auch einen oder mehrere
körperschaftliche geistige Schöpfer hat. Und in diesem Fall ist
klar festgelegt, dass die (erste) Körperschaft als erster
geistiger Schöpfer gilt, also (nach alter Terminologie) die
Haupteintragung erhält. Das steht in RDA 6.27.1.3 Ausnahme (vgl.
Lehrbuch S. 80). Wenn also die SUB Hamburg hier geistiger Schöpfer
ist, dann muss sie auch in MARC 110 stehen und nicht in 710.<br>
<br>
Die Regeln, wann eine Körperschaft geistiger Schöpfer ist (RDA
19.2.1.1.1), sind schwierig genug. Ich glaube, wir tun uns keinen
Gefallen, wenn wir sie durch weitere diffizile Unterscheidungen
noch mehr verkomplizieren. Ich kann keinen Grund erkennen, warum
die Beschreibung eines Handschriftenbestands einer Institution
nicht unter 19.2.1.1.1 a) iii) fallen sollte: Es werden doch die
"Ressourcen" (gemeint: der Besitz) der Körperschaft behandelt, und
als Beispiele sind in der Regelwerksstelle explizit auch Kataloge
aufgeführt. Und das Werk ist auch "administrativ" (in dem etwas
merkwürdigen Verständnis von RDA), da der Handschriftenkatalog
natürlich auch von der Körperschaft selbst benutzt wird.<br>
<br>
Das einzige, was man vielleicht in Frage stellen könnte, ist, ob
auch die Voraussetzung erfüllt ist - dass das Werk von der
Körperschaft stammt (wegen des Charakters als Dissertation). Es
gibt im Rahmen der AG RDA seit kurzem eine Themengruppe
"Körperschaften als geistige Schöpfer"; wir können uns den Fall da
nochmal ansehen.<br>
<br>
Zur Beziehungskennzeichnung "Verfasser/-in" für eine Körperschaft,
die geistiger Schöpfer ist: Ich fand das anfangs auch etwas
gewöhnungsbedürftig, aber es ist von der Definition her absolut
abgedeckt - "eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die
für die Schaffung eines Werks verantwortlich ist, das im
Wesentlichen aus Text besteht (...)." Und was sollte man denn
sonst nehmen?<br>
<br>
Die Beziehungskennzeichnung "Zusammenstellende/-r" im Lehrbuch
sollte übrigens keine Herabwürdigung der Leistung von Frau Tinius
sein. Dies ist ebenso eine Beziehungskennzeichnung für einen
geistigen Schöpfer und nicht etwa nur für einen Mitwirkenden. Frau
Horny und ich haben durchaus diskutiert, ob wir in diesem Fall
"Verfasser/-in" oder "Zusammenstellende/-r" verwenden sollen. Wir
haben uns dann auf eine Regel geeinigt, die u.E. einfach zu merken
und zu unterrichten ist: "Zusammenstellende/-r" haben wir für alle
Werke vom Typ Bibliografie/Wörterbuch/Verzeichnis/Katalog/Lexikon
verwendet. Natürlich könnte man auch bei derartigen Werken wieder
differenzieren und überlegen, ob "Verfasser/-in" besser geeignet
ist, wenn die Einträge umfangreich sind. Aber dann muss wieder
über jeden Fall einzeln nachgedacht werden... wollen wir das
wirklich?<br>
<br>
Ihren Hinweis auf den hohen Bildanteil bei unserem
"Altägypten"-Beispiel habe ich nicht verstanden, sorry. Die
Entscheidung über die geistigen Schöpfer ist davon jedenfalls
unabhängig.<br>
<br>
Viele Grüße<br>
Heidrun Wiesenmüller<br>
<br>
<br>
Am 18.06.2015 um 12:16 schrieb <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:rda-info-liste@lists.dnb.de">rda-info-liste@lists.dnb.de</a>:<br>
</div>
<blockquote cite="mid:55829A88.3050008@Gymel.com" type="cite">
<pre wrap="">Liebe Kundige,
[auf der allegro-Liste aufgepickt]
mir scheint hier ein "Handschriftenkatalog" der zudem noch Dissertation
ist, unter der Hauptverfasserschaft der bestandshaltenden Institution
angesetzt zu sein. Da weiss entweder jemand nicht was ein "Handschriften-
katalog" ist oder hat jedenfalls die Analogie zu "Bestandskatalogen von
Museen" m.E. deutlich zu weit getrieben?
Immerhin ist die Verfasserin nicht wie beim Beispiel "Altaegypten in
Braunschweig" (13-22 von "Basiswissen RDA", m.E. etwas mit Vorsicht
zu geniessen, einiges haengt wohl am sehr hohen Bildanteil) zur blossen
Zusammenstellerin herabgestuft worden, sondern darf Verfasserin bleiben.
Selbst wenn ich schlucke, dass sowohl die Staatsbibliothek (als Besitzerin
der beschriebenen Bestaende) als auch die Wissenschaftlerin eine
angeblich gleichgeartete Funktion als geistige Schoepfer eines Textwerks,
vulgo "Autoren" haben, kann man dann der Disserentin nicht wenigstens die
"Hauptverantwortlichkeit" unterstellen und sie nach MARC 1XX bringen?
(Die Fiktion ist ja eigentlich, dass PromovendInnen sich erstens freiwillig
und zweitens selber fuer ihr Thema entscheiden...)
Ich meine ausserdem, den Anspruch in Ehren, Bestandsbildnern und Bestands-
haltern eine Bruecke zu bauen, damit ein Bezug auf Werkebene notiert
werden kann, d.h. weil sie in irgendeiner Weise konstitutiv fuer das Werk
ist (ohne Sammlung keine Beschreibung ihrer Teile) und daher als
geistiger Schoepfer gilt und zudem ein "administratives" Werk ueber
die / der Koerperschaft vorliegt (die Sammlung als Teil der Bibliothek
hat von der Bibliothek vergebenen Nummern, nach denen sich die
Beschreibung sicher richtet, die Regel passt aber besser auf Kurzlisten
mit Kaufpreis und Zugangsdatum ...), muss man diese zugegeben nicht
unwichtigen Verantwortlichkeiten dann wirklich als "Autorschaft"
codieren, damit sie auf der Werkebene in den MARC-Datensatz passen?
viele Gruesse
Thomas Berger
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
</pre>
<blockquote type="cite">
<pre wrap="">Seit gestern liegen bei DNB RDA-Testdaten in MARC21 vor:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="http://datendienst.dnb.de/cgi-bin/mabit.pl?userID=testdat&pass=testdat&cmd=login">http://datendienst.dnb.de/cgi-bin/mabit.pl?userID=testdat&pass=testdat&cmd=login</a>
Es handelt sich um die Datei TitelTestRelease03_2015.mrc
Man findet ebenda auch eine XML-Version derselben Daten.
Hier ein Beispiel aus der ersteren Datei, umgewandelt mit MARCEDIT:
=LDR 01243nam a2200301 c 4500
=001 1200000021
=003 DE-101
=005 20150409140331.0
=007 tu
=008 150226s2002\\\\gw\|||||\||||\00||||ger\\
=016 7\$2DE-101$a1200000021
=020 \\$a3895002690$cHardcover$93-89500-269-0
=035 \\$a(DE-599)DNB1200000021
=040 \\$a1240$bger$cDE-101$d1240$erda
=041 \\$ager
=044 \\$cXA-DE-HE
=110 2\$0(DE-588)44643-9$0(DE-101)000446432$aStaats- und Universitätsbibliothek
Hamburg Carl von Ossietzky$eVerfasser$4aut
=245 10$aKatalog der griechischen Handschriften der Staats- und
Universitätsbibliothek Hamburg$cvon Marina Molin Pradel
=264 \1$aWiesbaden$bDr. Ludwig Reichert Verlag$c2002
=300 \\$a331 Seiten$bIllustrationen$c25 cm
=336 \\$aText$btxt$2rdacontent
=337 \\$aohne Hilfsmittel zu benutzen$bn$2rdamedia
=338 \\$aBand$bnc$2rdacarrier
=490 1\$aSerta Graeca$vBand 14
=502 \\$bDissertation$cUniversität Hamburg$d2000
=655 \7$0(DE-588)4113937-9$0(DE-101)041139372$aHochschulschrift$2gnd-content
=700 1\$0(DE-588)123653614$0(DE-101)123653614$aMolin Pradel,
Marina$eVerfasser$4aut
=830 \0$aSerta Graeca$vBand 14$w(DE-101)026451034$w(DE-600)2160900-7$9ba214$7as
</pre>
</blockquote>
<pre wrap="">viele Gruesse
Thomas Berger
</pre>
<br>
<fieldset class="mimeAttachmentHeader"></fieldset>
<br>
<pre wrap="">_______________________________________________
Rda-info-liste mailing list
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</pre>
</blockquote>
<br>
<br>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
---------------------
Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
neue Postadresse seit Juli 2014: Nobelstr. 10, 70569 Stuttgart
Tel. dienstl.: 0711/8923-3188
Tel. Home Office: 0711/36565868
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.hdm-stuttgart.de/bi">www.hdm-stuttgart.de/bi</a></pre>
</body>
</html>