[rak-list] AW: Normierter Sucheinstieg | Ermessen des Katalogisierers

vonRueden Sybille S.vonrueden at zbw.eu
Fre Nov 14 14:10:24 CET 2014


Lieber Herr Immega,

richtig, so sehe ich es auch.  Ermessen des Katalogisierers muss  sein und es ist richtig, dass RDA dieses Ermessen stärker betont  als RAK.  Man kann nicht alles regeln. Wir werden für unsere bibliographische Urteilskraft bezahlt und nicht für das Befolgen von Regeln.

Wenn es aber eine Regel gibt, dann muss sie als solche stimmen.  Und das „modernisierte Staatsbürgerprinzip“ ist keine Regel, sondern es sind nur Anhaltspunkte, die sich leider in die Form einer Regel kleiden.
Es tut mir leid, dass RDA sich so viel Mühe mit dem bevorzugten Namen gibt und wir dann einfach sagen „ist nicht so wichtig“. Natürlich ist der bevorzugte Name wichtig. Oder möchten Sie vielleicht mit einem falschen Namen angesprochen werden? Sind Sie erfreut, wenn der Verlag Ihren Namen mit einem Druckfehler präsentiert? Wenn ich in einem Bibliothekskatalog nach einem Werk suche, erwarte ich dann irgendwelche „Treffer“ oder erwarte ich das Werk? Ich erwarte das Werk – schön übersichtlich präsentiert unter seinem „bevorzugten Namen“. Wie der aussieht, ist mir möglicherweise egal. Ich erkenne ihn trotzdem sofort; denn er ist immer gleich. Hoffentlich!

Viele GrĂĽĂźe

Sybille von RĂĽden

Von: rak-list-bounces at lists.dnb.de [mailto:rak-list-bounces at lists.dnb.de] Im Auftrag von Immega, Hanke
Gesendet: Freitag, 14. November 2014 12:54
An: rak-list at lists.dnb.de
Betreff: [rak-list] Normierter Sucheinstieg | Ermessen des Katalogisierers

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zuge der Diskussion über das Staatsbürgerprinzip ist mir ein Satz aufgefallen, der häufig im Zusammenhang mit RDA auftaucht und bei dem ich ein leicht ungutes Gefühl habe:

"In Zeiten von Online-Katalogen hat der bevorzugte Name hat nicht mehr die Relevanz, die er in einem Zettelkatalog noch hatte ..."

Das ist natürlich wahr. Ich finde aber, dass man die bevorzugte Namensform (wie auch die Darstellungsform des Datensatzes) andererseits auch nicht unterschätzen sollte. Es ist nicht ganz gleichgültig, wie der normierte Sucheinstieg aussieht – so, wenn er in einem Zitat verwendet wird, wenn eine Literaturliste zusammengestellt wird, wenn eine biographische Abteilung in der Freihand nach Namen sortiert ist, usw. Auch die Tatsache, dass z.B. Online-Lexika auf GND-Daten verlinken, sollte uns unsere Verantwortung bewusst machen, die wir für die Normierung von Namen haben.

Dazu gehören dann natürlich auch präzise Regeln. Natürlich ist RDA ein Regelwerk, aber ich habe den Eindruck, dass in vielen Details, die ja bewusst offen formuliert sind, die Regeln nicht ausreichen und das derzeit noch nicht ganz von den Anwendungsregeln aufgefangen wird – jedenfalls nicht in dem Maße, wie es die GND-Anwendungsbestimmungen vor dem Hintergrund von RAK versuchten. Dann auf das Instrument des "Ermessens des Katalogisierers"  zu verweisen, erscheint mir nicht ausreichend.

Zunächst einmal: Woher soll ein "Ermessen des Katalogisierers" kommen? Diese "Regel" hätte ich den angehenden Bibliothekaren, die ich bis vor einem Jahr in Hannover in Formalerschließung unterrichtet habe, nicht guten Gewissens präsentieren können; sie haben zu Beginn (begreiflicherweise) großenteils keine Vorstellung von verschiedenen Namensformen oder Schreibweisen oder auch nur von mehrteiligen Namen. Ein solches Ermessen kann nur anhand von eindeutigen Regeln überhaupt erst wachsen.

Aber auch darüber hinaus bleiben m.E. in Verbundkatalogen, wie wir sie im deutschsprachigen Raum haben, weiter präzisierte Regeln unabdingbar – bei KatalogisiererInnen aus unterschiedlichsten Einrichtungen und mit verschiedenen Hintergründen – damit nicht unnötiger Diskussionsbedarf entsteht. Wir können also gerade bei unserer Katalogstruktur vermutlich nicht umhin, die Anwendungsregeln weiter auszubauen.

Neben der reinen, auch automatisch zu erreichenden Datenmenge gewährleisten doch vor allem präzise Regeln und einheitliche Standards die Qualität unserer Datenbanken; Qualität allein rechtfertigt jedenfalls den Aufwand, den wir damit treiben – und bildet damit letztlich unsere Daseinsberechtigung (jedenfalls als KatalogisiererInnen ...

Viele GrĂĽĂźe,

Hanke Immega.
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Hanke Immega
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