[rak-list] Normierter Sucheinstieg | Ermessen des Katalogisierers

Immega, Hanke immega at ostfriesischelandschaft.de
Fre Nov 14 12:53:56 CET 2014


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zuge der Diskussion über das Staatsbürgerprinzip ist mir ein Satz aufgefallen, der häufig im Zusammenhang mit RDA auftaucht und bei dem ich ein leicht ungutes Gefühl habe:

"In Zeiten von Online-Katalogen hat der bevorzugte Name hat nicht mehr die Relevanz, die er in einem Zettelkatalog noch hatte ..."

Das ist natürlich wahr. Ich finde aber, dass man die bevorzugte Namensform (wie auch die Darstellungsform des Datensatzes) andererseits auch nicht unterschätzen sollte. Es ist nicht ganz gleichgültig, wie der normierte Sucheinstieg aussieht - so, wenn er in einem Zitat verwendet wird, wenn eine Literaturliste zusammengestellt wird, wenn eine biographische Abteilung in der Freihand nach Namen sortiert ist, usw. Auch die Tatsache, dass z.B. Online-Lexika auf GND-Daten verlinken, sollte uns unsere Verantwortung bewusst machen, die wir für die Normierung von Namen haben.

Dazu gehören dann natürlich auch präzise Regeln. Natürlich ist RDA ein Regelwerk, aber ich habe den Eindruck, dass in vielen Details, die ja bewusst offen formuliert sind, die Regeln nicht ausreichen und das derzeit noch nicht ganz von den Anwendungsregeln aufgefangen wird - jedenfalls nicht in dem Maße, wie es die GND-Anwendungsbestimmungen vor dem Hintergrund von RAK versuchten. Dann auf das Instrument des "Ermessens des Katalogisierers"  zu verweisen, erscheint mir nicht ausreichend.

Zunächst einmal: Woher soll ein "Ermessen des Katalogisierers" kommen? Diese "Regel" hätte ich den angehenden Bibliothekaren, die ich bis vor einem Jahr in Hannover in Formalerschließung unterrichtet habe, nicht guten Gewissens präsentieren können; sie haben zu Beginn (begreiflicherweise) großenteils keine Vorstellung von verschiedenen Namensformen oder Schreibweisen oder auch nur von mehrteiligen Namen. Ein solches Ermessen kann nur anhand von eindeutigen Regeln überhaupt erst wachsen.

Aber auch darüber hinaus bleiben m.E. in Verbundkatalogen, wie wir sie im deutschsprachigen Raum haben, weiter präzisierte Regeln unabdingbar - bei KatalogisiererInnen aus unterschiedlichsten Einrichtungen und mit verschiedenen Hintergründen - damit nicht unnötiger Diskussionsbedarf entsteht. Wir können also gerade bei unserer Katalogstruktur vermutlich nicht umhin, die Anwendungsregeln weiter auszubauen.

Neben der reinen, auch automatisch zu erreichenden Datenmenge gewährleisten doch vor allem präzise Regeln und einheitliche Standards die Qualität unserer Datenbanken; Qualität allein rechtfertigt jedenfalls den Aufwand, den wir damit treiben - und bildet damit letztlich unsere Daseinsberechtigung (jedenfalls als KatalogisiererInnen ...

Viele Grüße,

Hanke Immega.
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Hanke Immega
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