Re: [rak-list] Erste RDA-Anwendungsregeln veröffentlicht

Heidrun Wiesenmüller wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Fre Jan 17 17:47:42 CET 2014


Lieber Herr Eversberg,

dass diese erste Teil-Veröffentlichung der künftigen Anwendungsregeln 
sicher technisch noch optimiert werden könnte - akzeptiert. Es wird 
sicher möglich sein, die AWRs auch noch als Gesamt-PDF auf die Seite zu 
stellen ;-)

Sie haben sicher auch recht damit, dass die Texte dem 
"Normalkatalogisierer" im Moment noch nicht viel bringen werden. Mir 
persönlich lag es trotzdem sehr am Herzen, dass möglichst bald die 
bereits vorliegenden Anwendungsregeln veröffentlich werden. Denn es 
gibt, denke ich, mittlerweile eine nicht mehr ganz kleine Gruppe von 
BibliothekarInnen im deutschsprachigen Raum, die sich schon etwas 
intensiver mit RDA beschäftigt hat und die sich durchaus für einzelne 
Entscheidungen interessieren wird.

Vor allem aber ist es für den Bereich der Lehre extrem wichtig, dass die 
Kolleginnen und Kollegen möglichst frühzeitig wissen, wie die Umsetzung 
aussehen wird, damit sie es jetzt schon in ihren Unterricht einbringen 
können. Dieses Bedürfnis wurde sehr klar in meiner kleinen Umfrage unter 
Lehrenden ausgedrückt, über die ich damals auch in dieser Liste 
berichtet habe. Da ist es dann beispielsweise gewiss nützlich, die 
Anwendungsregeln z.B. im Bereich der Verantwortlichkeitsangaben (2.4) 
nachlesen zu können, aus denen u.a. hervorgeht, wie man künftig mit 
Personalangaben sowie Auflistungen vieler Namen umgeht. Die KollegInnen 
in der Lehre haben in der Regel auch Zugriff auf das Toolkit, können 
also auch die - zugegebenermaßen eintönig zu lesenden - AWRs vom Stil 
"Wenden Sie die Alternative nicht an" interpretieren.

Natürlich ist das alles im Moment noch Stückwerk, weil eben noch nicht 
alle Anwendungsregeln vorliegen. Auch die Erläuterungen, die sehr 
konkrete Hilfestellungen geben werden, fehlen noch - sie müssen vielfach 
erst noch geschrieben werden. Aber ich halte es trotzdem für einen 
richtigen Schritt, zumindest die Dinge, die jetzt schon vorliegen, auch 
zeitnah der Fachöffentlichkeit bekannt zu geben.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller



Am 17.01.2014 12:36, schrieb Bernhard Eversberg:
> Am 17.01.2014 11:59, schrieb Behrens-Neumann, Renate:
>>
>>
>> Die Arbeitsgruppe RDA legt mit den hier zusammengestellten
>> Anwendungsregeln für den deutschen Sprachraum eine erste
>> Zusammenstellung der bislang erarbeiteten und abgestimmten
>> Anwendungsregeln für die Kapitel 0 bis 20 der RDA vor.
>> ...
>> Sie finden diese ersten Anwendungsregeln mit Stand Oktober 2013 im
>> RDA-Info-Wiki unter https://wiki.dnb.de/x/6gRQBQ und auf der Website
>> der DNB unter
>> http://www.dnb.de/DE/Standardisierung/International/rda.html.
>>
>
> Zwar will ich in dieser Runde möglichst gar nicht mehr mitmischen,
> aber als noch für Katalogisierung an einer UB Zuständiger ist die
> Befassung mit diesen Dingen eine dienstliche Aufgabe. Daher kurz
> zu meinen Eindrücken, zu denen zwar jeder gelangen wird, der
> sich die Mühe des Zugriffs macht, doch es könnte manchem ein
> wenig Zeit sparen, wenn ich es mitteile:
>
> Schöner wär's, man müßte sich nicht erst zur Übersicht durchklicken,
> sondern diese könnte direkt verlinkt werden, geht aber nicht wegen
> der Session-ID. Im derzeitigen Klima ist man geneigt zu argwöhnen,
> damit wolle DNB protokollieren, wer auf welche Seiten zugreift.
> (NSA dagegen wird sich immerhin mit *diesen* Dingen wohl kaum aufhalten.)
> Zum Trost sei gleich gesagt, es lohnt sowieso nicht, denn:
>
> Von der Übersicht gelangt man zu 13 Dateien, je eine für die Kapitel
> 1 bis 11 sowie 16 und 20. Sprach etwas dagegen, alle zu einem
> einzigen PDF zusamenzufassen? Wäre nutzerfreundlich, weil zeitsparend.
> Soo groß ist der Umfang nun auch wieder nicht, oft nur eine Seite mit
> nur einer Regel.
>
> > Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Anwendungsregeln
> > für den deutschen Sprachraum kein eigenes Regelwerk sind und nur im
> > Zusammenhang mit der entsprechenden Regelwerksstelle im RDA Toolkit
> > zu benutzen sind.
>
> Wenn man das nicht berücksichtigt, kommt man eh nicht weit, weil
> da meistens nur steht: "Wenden Sie die Alternative an.",
> und sonst nichts, noch nicht einmal der Titel der Regel.
>
> Was also hätte man zu tun? Die gedruckte, bereits veraltete und
> schwerverdauliche Ausgabe (für 139 Euro) hernehmen, die 13 Dateien
> durchackern und jeweils an Ort und Stelle vermerken, was Sache ist.
> Also lieber für noch mehr Euro das Toolkit abonnieren, wenn man
> nicht in den Genuß der Gemeisnchaftslizenz kommt oder sonstwie
> darauf nicht zugreifen kann? Da steht's aber jetzt noch nicht
> drin.
>
> Summa summarum: Momentan kann mit den Texten kaum jemand was anfangen.
> Immerhin sind sie kosten- und (zur Zeit noch) lizenzfrei.
>
> Freundlicher Rat nach Frankfurt: Sich vor einer solchem Mitteilung
> schnell mal in die Lage eines Außenstehenden versetzen oder einen
> solchen fragen.
>
> B.Eversberg
>
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