Re: [rak-list] Erste RDA-Anwendungsregeln veröffentlicht

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Fre Jan 17 12:36:07 CET 2014


Am 17.01.2014 11:59, schrieb Behrens-Neumann, Renate:
>
>
> Die Arbeitsgruppe RDA legt mit den hier zusammengestellten
> Anwendungsregeln für den deutschen Sprachraum eine erste
> Zusammenstellung der bislang erarbeiteten und abgestimmten
> Anwendungsregeln für die Kapitel 0 bis 20 der RDA vor.
> ...
> Sie finden diese ersten Anwendungsregeln mit Stand Oktober 2013 im
> RDA-Info-Wiki unter https://wiki.dnb.de/x/6gRQBQ und auf der Website
> der DNB unter
> http://www.dnb.de/DE/Standardisierung/International/rda.html.
>

Zwar will ich in dieser Runde möglichst gar nicht mehr mitmischen,
aber als noch für Katalogisierung an einer UB Zuständiger ist die
Befassung mit diesen Dingen eine dienstliche Aufgabe. Daher kurz
zu meinen Eindrücken, zu denen zwar jeder gelangen wird, der
sich die Mühe des Zugriffs macht, doch es könnte manchem ein
wenig Zeit sparen, wenn ich es mitteile:

Schöner wär's, man müßte sich nicht erst zur Übersicht durchklicken,
sondern diese könnte direkt verlinkt werden, geht aber nicht wegen
der Session-ID. Im derzeitigen Klima ist man geneigt zu argwöhnen,
damit wolle DNB protokollieren, wer auf welche Seiten zugreift.
(NSA dagegen wird sich immerhin mit *diesen* Dingen wohl kaum aufhalten.)
Zum Trost sei gleich gesagt, es lohnt sowieso nicht, denn:

Von der Übersicht gelangt man zu 13 Dateien, je eine für die Kapitel
1 bis 11 sowie 16 und 20. Sprach etwas dagegen, alle zu einem
einzigen PDF zusamenzufassen? Wäre nutzerfreundlich, weil zeitsparend.
Soo groß ist der Umfang nun auch wieder nicht, oft nur eine Seite mit
nur einer Regel.

 > Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Anwendungsregeln
 > für den deutschen Sprachraum kein eigenes Regelwerk sind und nur im
 > Zusammenhang mit der entsprechenden Regelwerksstelle im RDA Toolkit
 > zu benutzen sind.

Wenn man das nicht berücksichtigt, kommt man eh nicht weit, weil
da meistens nur steht: "Wenden Sie die Alternative an.",
und sonst nichts, noch nicht einmal der Titel der Regel.

Was also hätte man zu tun? Die gedruckte, bereits veraltete und
schwerverdauliche Ausgabe (für 139 Euro) hernehmen, die 13 Dateien
durchackern und jeweils an Ort und Stelle vermerken, was Sache ist.
Also lieber für noch mehr Euro das Toolkit abonnieren, wenn man
nicht in den Genuß der Gemeisnchaftslizenz kommt oder sonstwie
darauf nicht zugreifen kann? Da steht's aber jetzt noch nicht
drin.

Summa summarum: Momentan kann mit den Texten kaum jemand was anfangen.
Immerhin sind sie kosten- und (zur Zeit noch) lizenzfrei.

Freundlicher Rat nach Frankfurt: Sich vor einer solchem Mitteilung
schnell mal in die Lage eines Außenstehenden versetzen oder einen
solchen fragen.

B.Eversberg