[rak-list] Re: Rezension von Frau Wiesenmüller zur RDA-Übersetzung

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Mit Jan 8 13:25:31 CET 2014


Am 08.01.2014 10:51, schrieb Heidrun Wiesenmüller:
>>
>> > Hier nur eine kurze Einschätzung: Ich glaube schon, dass man RDA
>> > unterrichten wird können - in manchem wird es einfacher sein als
>> > bisher (weil man z.B. keine Abkürzungs- und Begrenzungsregeln à la
>> > RAK unterrichten muss),
>> >
>> Dies sind D-Aspekte! Die sind weitaus weniger wichtig als A-Aspekte,
>> denn auf den Zugriff kommt's doch an, nicht mehr auf die Interpunktion
>> etc.:
>
> Das sind doch nicht nur D-Aspekte....
> ... auch die Kürzungs- und Abkürzungsregeln haben für mich
> nicht nur was mit der Beschreibung zu tun  - wie man doch überhaupt
> nicht immer klar zwischen beiden Aspekten unterscheiden kann.
>
Ja, aber das liegt daran, daß wir beim Feld "Erscheinungsvermerk"
wie auch beim Titelfeld in unseren Daten ein Kuddelmuddel haben!
Die Felder dienen beiden Zwecken, wobei weder RAK noch RDA ganz
klar sagen, was für Zugriffe und demzufolge datentechnische
Anforderungen es für diese Datenfelder geben soll.

 > ... Vermutlich
 > scheitern die meisten Recherchen nach Verlagen daran, dass das Wort
 > "Verlag" entweder gar nicht erfasst oder zu "Verl." gekürzt wurde -
 > die Beschreibung wirkt sich also durchaus auf den Zugang aus.

Für den Verlag
immerhin hatte man im RAK2-Umfeld schon die Einführung einer
zusätzlichen normierten Namensform angedacht, denn anders ist da
kein verläßlicher Zugriff zu schaffen. Die Altdaten allerdings
sind eben Kraut und Rüben. In DublinCore u.a. gab es auch schon die
Vorstellung einer URI für die Verlagsangabe. Die RDA-Praxis ist
von Normierung an der Stelle weit entfernt.

>
>>
>> > und in manchem wird es schwieriger sein (z.B.
>> > sind die Regeln für untergeordnete Körperschaften in RDA weit
>> > komplexer und weniger schlüssig als die GND-Regeln).
>>
>> Und bei den A-Aspekten ist die Frage, ob angesichts der riesigen
>> Normdateien GND und VIAF bei vielen Bibliotheken noch großer
>> Bedarf an Neuansetzungen auftreten wird.
>
> Ich fürchte, dass wir nicht darum herumkommen werden, einen erheblichen
> Teil der vorhandenen Normdaten umzuarbeiten, um RDA-gerecht zu sein -

Und was wird dann, über das glitzernde Attribut "RDA-gerecht" hinaus,
der konkrete Nutzen sein?
Wir hatten ja schon längst Konsens, daß HE unter Körperschaft
abgeschafft gehöre weil nicht vermittelbar und außer vielleicht im
Zettelkatalog ohne besonderen Nutzen. In RDA ist die alte, von uns immer
verteufelte Kasuistik unverändert da, und noch dazu die "Familien",
wofür wir in den Altdaten gar keine Grundlage haben. Was soll das
bringen? Hat man das alles aus realen, nüchtern analysierten
Nutzeranforderungen abgeleitet? Auf dem Hintergrund des gesamten
heute gegebenen Umfelds der der unseren Nutzern vertrauten
Möglichkeiten zum Auffinden von Information über Bücher und Ressourcen
allgemein? Statt aus Vermutungen der Zettelkatalogmacher des 19. und
20. Jh.?

Man ist versucht zu denken, daß sich RDA wunderbar für AB-Maßnahmen
eignen würde. Dafür ist nur derzeit kein Bedarf, aber kann ja kommen.
Also warum tun Sie sich das an, dafür ein Lehrbuch zu schreiben,
mal ein ganz klein wenig überspitzt gefragt. Es ist bereits überholt.
Schreiben Sie einen wegweisenden, unbekümmerten Text frei vom Staub der
Jahrhunderte, "Katalogisierung im 21. Jahrhundert - ein Tagtraum".

B.E.