[rak-list] GND-Übergangsregeln + Hausregeln der LoC

Margarete Payer payer at hdm-stuttgart.de
Mit Feb 29 11:19:10 CET 2012


Liebe Listenteilnehmer,

in den GND-Übergangsregeln sind ja RDA-Regeln beachtet worden. Als Problem
erscheint mir dabei, dass wir uns an RDA-Regeln halten, die LoC aber in
einigen durchaus wichtigen Fällen davon abweicht. Oder sehe ich das nicht
richtig?
Beispiel: bei der Ansetzung von allgemeinen Körperschaften, die in
mehreren Sprachen bekannt sind, schreiben die GND-Übergangsregeln gemäß
RDA vor, dass der bevorzugte Name in der Sprache der Körperschaft gewählt
werden soll. Die LoC aber nimmt als Hausregel die Sprache der Agency [s.
RDA 11.2.2.52].

Das erinnert doch sehr an die Abweichungen von den Pariser Prinzipien beim
Staatsbürgerschaftsprinzip. Wir haben uns damals in RAK streng an die
internationalen Abmachungen gehalten, AACR2 aber nicht.

Übrigens kann ich mich nicht sehr begeistern für bestimmte neue
Anzeigeformen z.B. "Walther, von der Vogelweide"; "Hildegardis,
Bingensis". Oder interpretiere ich den Text der Übergangsregeln falsch?

Schöne _Grüße
Margarete Payer