[rak-list] Fragen im Zusammenahng mit MAB 451

Margarete Payer payer at hdm-stuttgart.de
Wed Aug 19 18:09:00 CEST 2009


Lieber Herr Berger,

damit die Diskussion beginnt, möchte ich mal einen Anlauf nehmen. So wie
Sie die Lage schildern und ich mir das vorstelle (bei Archivalien habe ich
keinerlei Erfahrung), ist RAK-WB nicht geeignet und auch nicht dafür
gedacht.
Bleiben wir aber bei den Begriffen: Sie schreiben, dass ein Nachlaß am
ehesten einem mehrbändigen begrenzten Sammelwerk entspricht. Ich würde
mehrbändig weglassen, denn dann bekommt man zu viele Einschränkungen, und
mal versuchen mit "begrenztem Sammelwerk" auszukommen. Der Nachlaß als
solcher würde also eine Einheitsaufnahme erhalten.
Wenn die einzelnen Teile sowieso wegen ihrer Wichtigkeit einzelne
Aufnahmen bekommen sollen, könnte man dann nicht verfahren wie bei
unselbstständigen Werken? Also mit "In:" gemäß RAK-UW (unselbständige
Werke). MAB kann ja mit solchen UWs umgehen.

Die Verknüpfung vom Einzelteil auf das Ganze und umgekehrt, ist ja
machbar. Es gibt dann noch das Problem, dass ich eine bestimmte Ordnung
brauche, wenn ich die übergeordnete Aufnahme anschaue und sehen will, was
alles vorhanden ist, weshalb bei Ihnen dann die Abteilungen ins Spiel
kommen.
Abteilungen sind aber schon bei üblichen mehrbändigen Werken eine Crux und
sollten vermieden werden.

Leider kenne ich die Lösungen der RDA nicht, das neue Regelwerk soll ja
eigentlich auch Archivalia einbeziehen.


Vielleicht findet jetzt irgendjemand meine Idee für völlig absurd und wir
kommen zu hilfreichen Beiträgen.

Schöne Grüße
Margarete Payer


> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> Liebe Liste,
>
> [ich weiss, dass das hier die RAK-Liste ist]
>
> Nach meinem Eindruck ist manchmal eine tragfaehige Interpretation der
> geschriebenen RAK noetig, um MAB in den Faellen, die die dort
> dokumentierten
> Beispiele an Komplexitaet uebersteigen, noch halbwegs korrekt anwenden zu
> koennen. Ich moechte Ihnen daher im folgenden Absatz den Hintergrund zu
> meiner
> Frage darlegen, vielleicht wollen Sie dann ja noch weiterlesen...
>
> Der Bereich "Nachlaesse und Autographen" umfasst Archivalien, die im
> deutschsprachigen Raum oft "bibliotheksnah" organisiert sind, nicht
> zuletzt,
> weil die Handschriftenabteilungen der grossen wissenschaftlichen
> Bibiotheken
> historisch praedominant sind. Eine eigene RAK-Adaption ("RAK fuer
> Werkzeugen"
> von Christoph Koenig) wurde zwar zugunsten eines eigenen, schlanken
> "Content
> Standard" (RNA: Regeln fuer Nachlaesse und Autographen) nicht
> weiterverfolgt, es
> wird aber (derzeit noch) auf MAB2 als Austauschformat fuer in diesem
> Kontext
> entstehene Daten abgezielt. Da es sich aber um "echte" Archivalien
> handelt, ist
> der Kontext jedes einzelnen Stuecks (dieser Brief gehoert zum Nachlass XY)
> bei
> der Verzeichnung (i.e. Katalogisierung) etwas ungeheuer wichtiges.
>
> Uebertragen auf die RAK ist meine These zunaechst, dass ein Bestand am
> ehesten einem (mehrbaendigen) begrenzten Sammelwerk entspricht:
> Spaetestens
> beim Erschliessen im Archiv selbst werden die Materialien in eine
> differenzierte
> hierarchische Struktur gebracht, i.d.R. kommt auch spaeter nichts hinzu
> (gerade
> aus archivarischer Sicht waeren spaetere "Anreicherungen" sehr
> problematisch).
> Typisch fuer Nachlaesse ist ein gewisser Anteil von Korrespondenzen, man
> hat es
> also - zumindest in einigen Bereichen - mit einer Vielheit von Urhebern zu
> tun
> (RAK §627,4a ist mir bekannt, ein Nachlass ist aber etwas anderes als eine
> "Ausgabe"). Die verschiedenen Stufen der Bestandsgliederung oberhalb der
> konkret
> katalogisierten Manuskripte, Konvolute, Einzelautographen waeren demnach
> in der
> RAK-Sprache "Abteilungen".
>
> Archivalien haben nun durchaus eigene "Titel" (die sind nur haeufiger
> "gebildet"
> als im Bereich der Katalogisierung von Drucken), insofern liegt es nahe,
> einen
> Bestand nicht als Gesamtaufnahme plus (ggfls. tausende)
> "Bandauffuehrungen"
> abzubilden, sondern analog RAK §110,1 die Stuecktitelaufnahme in den
> Vordergrund
> zu stellen. Es gibt zwar Faelle von "Bestand im Bestand" (Sammlungen,
> Nachlaesse
> dritter), man wird aber in der Regel den in RAK §110,4 bzw. §111,6
> bestimmten
> Fall "eigener Titel" nicht ueberstrapazieren, d.h. versuchen, im Stueck
> moeglichst mit *einer* Gesamttitelangabe die Einordnung zu klaeren.
>
> Meine erste Frage betrifft nun den Gebrauch des Worts "Gesamttitel":
> So wie "Gesamtwerk" und "Gesamttitel" (als Titel des Gesamtwerks) in RAK
> §32ff
> eingefuehrt werden, bildet nicht jede Abteilung ein eigenes, neues
> Gesamtwerk.
> Dementsprechend ist §154,1 ("wird die Angabe von Gesamttiteln,
> gegebenenfalls
> einschliesslich der Bandangabe fuer das vorliegende Stueck") unter dem
> Vorbehalt
> zu verstehen, dass die in Absatz 4-6 geregelten Angaben zu Unterreihen und
> aehnlichem hier ebenfalls noch eingeschlossen sind, also Bestandteil der
> Gesamtitel*angabe*, aber nicht des Gesamttitels?
>
> Zweite Frage: Die RAK betonen stark den Fall gezaehlter Stuecke, koennte
> man
> aber §154ff auch wie folgt ausdruecken (was vielleicht die durch die RAK
> realisierte Auslegung der ISBD etwas klarer macht):
> a) Zunaechst werden alle hierarchischen Komponenten abgebildet, jeweils
> getrennt
>    durch " : ".
> b) Hat eine solche Komponente eine Zaehlung in Bezug auf die ihr
> unmittelbar
>    uebergeordnete Komponente, so wird diese vorangestellt, mit ", " folgt
> dann
>    die sachliche Benennung (bzw. ihr Titel)
> c) besitzt das Stueck, zu dem gerade eine Gesamttitelangabe konstruiert
> wird,
>    eine eigene Zaehlung in Bezug auf die jeweilige Komponente, so wird
> diese
>    Zaehlung mit " ; " an die Komponente angehaengt
>
> Dritte Frage: Einer Gesamttitelangabe in der Aufnahme eines Stuecktitels
> kann
> ich ja nicht wirklich ansehen, ob es sich um ein Stueck aus einem
> mehrbaendig
> begrenzten oder einem fortlaufenden Sammelwerk handelt. RAK §111 legt nun
> fest (ich weiss nicht, wie wasserdicht), dass es im "begrenzten" Fall eine
> Einheitsaufnahme zur groebstmoeglichen Ueberordnung gibt, und im
> "fortlaufenden"
> Fall eine zur feinstmoeglichen (gezaehlten). Es gibt im Stueck auch keine
> NE-Formulierung, die mir zeigt, was nun der Abschnitt der
> Gesamttitelangabe
> sein koennte, zu dem es eine Einheitsaufnahme gibt?
>
> Vierte Frage (evtl. Off-topic): In MAB gibt es die Moeglichkeit, pro
> Gesamttitelangabe maximal eine Verknuepfung mit dem "Datensatz fuer den
> Gesamttitel" herzustellen. Das ist (vgl. meine erste Frage) dann u.U.
> der Datensatz, der die nach RAK §110 und §111 bestimmte Einheitsaufnahme
> realisiert? Ist *dessen* Ansetzung dann in MAB 454 vermerkt (was ja im
> Fall RAK §111,3 eines Stuecks aus einer gezaehlten Reihe mit ungezaehlter
> Unterreihe eine andere Entitaet darstellen wuerde als die in der
> Gesamtitelangabe notierte)? Was stuende in diesem Fall als "Bandangabe"
> in MAB 455, nur die Bandzaehlung nach RAK (welche eigentlich im Fall
> von Doppelzaehlungen) oder die "Differenz" aus MAB 451 und MAB 454?
>
> Fuenfte Frage: Bei einem mehrbaendigen begrenzten Werk mit Abteilungen
> ohne
> eigene Titel und Stuecken mit Titeln: Gibt es (nach RAK und/oder MAB)
> ueberhaupt
> eine Moeglichkeit, eine Aufnahme fuer die Abteilungen "in den Katalog" zu
> bekommen (gerade im Fall von Nachlaessen und Autographen gibt es hier u.U.
> durchaus interessante Angaben zu Entstehungszeitraum, Ueberlieferung,
> Inhalt,
> auch wenn die Abteilung "nur" eine sachliche Benennung hat und nicht durch
> unangemessen phantasievolle Titelvergabe zu einem eigenen Gesamtwerk
> frisiert
> wird)?
> Nach meinem Verstaendnis schliessen §110,2 und 3 i.d.R. eine eigene
> Aufnahme
> fuer die Abteilung aus, zudem bekraeftigt §111,4 dies durch "[d]ie
> Abteilungen
> werden in der Bandauffuehrung angegeben". Datentechnisch kann ich das in
> MAB
> evtl. mit den (im Aussterben begriffenen) y-Saetzen hinbekommen, denen
> kann ich
> aber keine Gesamttitelangabe spendieren (evtl. ist das aber nur ein
> Erratum in
> der MAB-Dokumentation). Dieser Weg hilft mir auch nur bei den
> "Bandauffuehrungen" unter dem Gesamttitel und erzwingt m.E., die Stuecke
> in MAB
> als "Untersatz" abzubilden, die ja - zumindest tendenziell - nicht dazu da
> sind,
> die Stuecktitel-Situation abzubilden, fuer die ich mich in Anwendung von
> §110,1
> entschieden habe.
>
> Die letzte Frage etwas umformuliert, vgl. auch die dritte Frage: Die RAK
> geben
> sich so bewusst Muehe, stets maximal eine einzige Ueberordnung im Katalog
> abzubilden, dass es legitim ist, wenn in MAB nur eine Verknuepfung
> vorgesehen
> ist? Oder wurde hier in MAB eine (zumindest theoretisch) nicht ganz
> saubere
> Abkuerzung genommen?
>
> vielen Dank fuer Ihre Aufmerksamkeit. Fuer Hinweise und Belehrungen waere
> ich sehr dankbar, weil es mir aber wie Eingangs erwaehnt, gar nicht darum
> geht, eine komplexe RAK-Anwendung einzurichten, sondern nur die
> Tragfaehigkeit
> von Analogien ausloten will, bitte ich herzlich darum, sich bei
> eventuellen
> Antworten nicht allzuviel Muehe zu machen, vielleicht laesst sich das
> meiste
> ja mit "ja" / "nein" oder "Die Frage ist voelliger Unfug" (auch das hilft
> mir!)
> oder Hinweise auf pragmatischere Verbundregelwerke beantworten.
>
> Thomas Berger
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> Version: GnuPG v1.2.3-nr1 (Windows XP)
> Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/
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