[rak-list] Statement of International Cataloguing Principles - Agent
004
Ted Schirmer
Ted_Schirmer at web.de
Mon Oct 27 11:36:42 CET 2008
Der derzeitige Entwurf des Statement of International Cataloguing Principles fordert wie auch seine Vorgänger das Identifizieren von Agenten (3.2.).
Im Prinzip verbergen sich dahinter die Entitäten Person, Familie, Körperschaft (allerdings als person und group bezeichnet), die in allen nur denkbaren Funktionen in Erscheinung treten können, vorausgesetzt, sie spielen in the lifecycle of a resource eine Rolle.
Doch merkwürdigerweise wird ohne nähere Beschreibung oder Begründung den bekannten Entitäten, die als Agenten fungieren können und menschlicher Natur sind, der Automat (automaton) gleichgestellt, worunter beispielsweise Wetteraufzeichnungsgeräte (also Hardware) und Softwareübersetzungsprogramme (also Software) verstanden werden sollen. Der Gedanke, dass eine Person in ihrer Funktion als Übersetzer und ein Softwareübersetzungsprogramm gleichwertige Agenten im Bezug auf eine Ressource sind, ist interessant, doch irgendwie - so scheint mir - nicht konsequent umgesetzt.
Es mag absurd klingen, aber warum erscheint der Automat im Text der Frankfurter Prinzipien (2.2.) nicht als weitere Entität neben Person, Familie und Körperschaft, beziehungsweise warum hat man sich in den FRBR-/ FRAD-Studien nicht des Automaten-Agenten angenommen?
Und bedeutet das neben PND und GKD zukünftig eine AND (Automaten-Namen-Datei) oder verstehe ich da etwas falsch?
Hat jemand eine erleuchtende Idee dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Ted Schirmer
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