[rak-list] Re: RDA, Chapter 6, Religious Works

Margarete Payer payer at hdm-stuttgart.de
Tue Sep 4 16:28:54 CEST 2007


Lieber Herr Stephan,

auch wenn es sich bei der Eintragung unter Isaiah (6.8.1.1.1) altmodisch
gesprochen nur um eine mögliche Nebeneintragung handelt, finde ich es gut,
dass Sie rechtzeitig auf das Problem aufmerksam gemacht haben, da im
RDA-Beispiel Isaiah als "Creator" angesehen wird im Gegensatz zum nächsten
Beispiel, in dem Joseph Smith als "Translator" des Books of Mormon
bezeichnet wird, obwohl er ziemlich sicher der eigentliche Verfasser
(Creator) war.

Das könnte darauf hinweisen, dass bei den Zitiertiteln das genommen wird,
was die jeweilige Religionsgemeinschaft glaubt. Damit haben wir schon für
die christlichen heiligen Schriften jede Menge Sprengkraft: ich vermute,
dass die protestantischen Fundamentalisten in den USA durchaus glauben,
dass Moses der Verfasser der Genesis usw. ist (ist meines Erachtens die
Konsequenz, wenn man wörtlich an die Bibel glaubt: Erschaffung der Welt in
sieben Tagen usw.) Auch die neutestamentlichen Schriften haben nicht alle
die Verfasser, unter denen die Schriften früher liefen z.B. der
Hebräerbrief, der früher Paulus zugeschrieben wurde.

Wollen wir uns entsprechende Auseinandersetzungen ersparen, sollte man
sich bei Heiligen Schriften grundsätzlich für den "Haupteintrag" (primary
access) entscheiden. Man überlege sich mal, was passiert, wenn jemand auf
die Idee käme den Koran unter Mohammed abzulegen.
Bei den "Persons associated with the sacred scripture" sollte man keine
Funktionsbeschreibung angeben.

Oder müßten wir auf der "Work-Ebene" die Bibel unter Jahwe zitieren
(Creator?) Das wäre dann aber politisch nicht korrekt, denn im Judentum
darf man den Namen "Jahwe" nicht erwähnen.

Schöne Grüße
Margarete Payer





> Liebe Frau Albrecht,
>
> danke für Ihre Hinweise.
>
> Sie bestätigen und erklären mir den Eindruck, dass das hier nicht die
> Stelle
> ist, an der im Eigentlichen die Access points definiert werden.
>
>
>
> Am 3 Sep 2007 um 13:11 hat Rita Albrecht geschrieben:
>
>> Armin Stephan schrieb:
>> > ... mich mit den
>> > Ausführungen zu religious works zu beschäftigen.
>> >
>> > Hier besteht meines Erachtens dringender Klärungsbedarf. Beim
>> ersten
>> > Lesen haben die "Regeln" nur Verwunderung bei mir ausgelöst.
>> >
>> Lieber Herr Stephan,
>> liebe Kolleginnen und Kollegen,
>>
>> aus theologischer Sicht kann ich mich nicht an Regelwerksfragen
>> beteiligen. Trotzdem scheinen mir einige allgemeine Hinweise zur
>> Einschaetzung der Vorgaben des RDA-Entwurfes in Kapitel 6.8 ff
>> wichtig:
>>
>> 1. Saemtliche Vorgaben in 6.8 sind _optional_.
>>
>> 2. In Kapitel 6 werden ausschliesslich Sucheinstiege/Zugriffspunkte
>> unter Personen, Familien und Koerperschaften behandelt, nicht aber
>> Zugriffspunkte unter Titeln oder gar "Uniform Titles".
>>
>> 3. Zur Einordnung in den Gesamtkontext sollte man bei der Lektuere
>> einzelner Teile der RDA-Entwuerfe auch immer den sogenannten
>> "Prospectus" im Auge haben
>> <http://www.collectionscanada.ca/jsc/rdaprospectus.html>. Dieser
>> beschreibt ausfuehrlich den fuer die Entwicklung gewaehlten Ansatz
>> und
>> gibt eine Uebersicht ueber die geplante Inhaltsstruktur ("Outline").
>> Bisher liegen nur Textentwuerfe fuer Part A vor. Gespannt sein kann
>> man
>> auf den fuer Dezember angekuendigten Entwurf von Teil B "Access
>> Point
>> Control". Darin ist ein Kapitel 13 "Access point for works etc."
>> vorgesehen, das wiederum einen Abschnitt "Additional instructions
>> for
>> liturgical works, theological creeds, confessions of faith, etc."
>> vorsieht.
>>
>> Das Stellungnahmeverfahren zu diesem Part B ist vermutlich die
>> Schiene,
>> auf der Vorstellungen zur Ansetzung biblischer Werke eingebracht
>> werden
>> sollten. Die Expertengruppe Formalerschliessung (der ich angehoere)
>> ist
>> fuer sachkundige Unterstuetzung bei der Erarbeitung einer deutschen
>> Stellungnahme mit Sicherheit sehr dankbar.
>>
>> Viele Gruesse
>> Ihre
>>
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>> Rita Albrecht
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