AW: Antw: Re: [rak-list] Re: RDA, Chapter 6, Religious Works

Hengel-Dittrich, Christina C.Hengel at d-nb.de
Tue Sep 4 16:58:24 CEST 2007


Lieber Herr Witte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst zur Übersetzungs-Frage: ich würde mir auch zu allen RDA-Entwürfen eine gute deutsche Übersetzung wünschen. Unser Problem ist, dass die Kommentierungsfrist jeweils schon abgelaufen wäre, bevor die Übersetzung fertig sein könnte. 
Aus dieser Zwickmühle kommen wir nicht heraus, bevor das gesamte Regelwerk vorliegt. 

Zu Ihrer Frage: Der Kommentar würde nach RDA 6.8 einen Sucheinstieg vom Kommentator bekommen (voraussichtlich mit der Rollenangabe Kommentator; die Liste der normierten Rollenbezeichnungen ist für Ende August angekündigt, aber noch nicht da). Im Datensatz für den Kommentar wäre ein weiterer Sucheinstieg für das kommentierte Werk enthalten, der den Namen des Verfassers beinhaltet (in der PICA-Welt voraussichtlich als Expansion der Ansetzungsform).

Zu Ihrem Einwand bezogen auf 6.8.3: Unseres Erachtens ist die Angabe zusätzlicher Sucheinstiege nicht ausgeschlossen. Wenn Sie hierzu aber eine allgemeine Regelung im Regelwerk haben möchten, wäre es gut, ein breiteres Meinungsbild dafür zu bekommen. Richten Sie bitte Ihre Kommentare hierzu direkt an Herrn Bee, Fachreferent für Religionswissenschaften in der Deutschen Nationalbibliothek, Standort Frankfurt (mailto: g.bee at d-nb.de), der die Koordination für diesen Bereich übernommen hat.

Mit besten Grüßen
Christel Hengel  
   


-- 
Christel Hengel
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Von: rak-list-bounces at lists.d-nb.de [mailto:rak-list-bounces at lists.d-nb.de] Im Auftrag von bibliothek bibliothek
Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 15:20
An: rak-list at lists.d-nb.de
Betreff: Antw: Re: [rak-list] Re: RDA, Chapter 6, Religious Works

Liebe Kollginnen und Kollegen,
 
betr. RDA 6.8 habe ich eine Frage, die mir vielleicht eine KollegIn aus
der Standardisierungsarbeit beantworten kann und einen Hinweis, der
möglicherweise auch als Verbesserungsvorschlag dienen kann.
 
Zuvor möchte ich jedoch dringend darum bitten, dass auch die
RDA-Entwürfe übersetzt werden!
 
Nein Herr Eversberg: Ich jedenfalls werde mir es nicht antun mit einem
englischsprachigen - nein: amerikanischsprachigen - Regelwerk zu
arbeiten!
 
Ohne ein (PC-)Wörterbuch kann der Text fast gar nicht zu verstehen, und
auch dann werden die bibliothekarischen Bedeutungen eines Wortes nicht
immer deutlich.
 
Eine Übersetzung ist unverzichtbar, wenn hier in Old Germany die
Entstehung des Regelswerks mitverfolgt werden soll!
 
Meine Frage:
 
1. Betr.: 6.8.1 PERSONS AND CORPORATE BODIES ASSOCIATED WITH SACRED
SCRIPTURES
 
Nur eine Verständnisfrage:
 
Soll bei einem Kommentar eines biblischen Werkes (überwiegend
Kommentar) 
sowohl die *person(s) associated with the work" einen access point 
bekommen als auch der Kommentator oder ausschließlich  der Verfasser
des 
Kommentars; d.h. findet sich hier ein ähnlicher Satz wie in RAK §
616,2?
 
Mein krit. Hinweis:

2. Betr. liturg. Werke sind die RDA-Regeln gegen RAK §677 natürlich ein

Fortschritt.
 
Ein Einwand: Wenn ich die Regeln richtig verstehe, soll bei den liturg.
Werken nur die Kor. einen acc. point erhalten *to which it pertains".
Diese Regel verkürzt jedoch die möglich einen acc. point bereitzustellen
verglichen mit den juristischen Veröffentlichungen, bei denen sowohl das
*jurisdiction(s) governed by the regulations" und auch "the agency or
agent promulgating the regulations,"  einen point bekommen sollen
können?
 
Oder können die 6.7-Regeln unbekümmert auf 6.8-Veröffentlichungen
angewendet werden?
 
Ich möchte aber in jedem Fall weiter so verfahren können wie hier:
 
<http://vzopc4.gbv.de:8080/DB=27/SET=12/TTL=1/CMD?ACT=SRCHA&IKT=1016&SRT=YOP&TRM=sgb+%22E.IV.c.032%22+%2B+kor+uek>
 
D.h.: Ich plädiere dafür auch in 6.8.3.1.1 deutlich zu sagen, dass
sowohl das *Church or denominational body" *to which it pertains"  (it =
das liturg. Werk etc.) als auch das *Church or denominational body
promulgating" das liturg. Werk einen point bekommen können.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Gerd Witte
 
Internet:  http://www.ev-kirche-oldenburg.de/bibliothek.html 
 
Ev.-luth. Oberkirchenrat, Bibliothek
Philosophenweg 1, D - 26121 Oldenburg
Postfach 1709, D - 26007 Oldenburg
Tel. 0441-7701-270
Fax  0441-7701-299

 
 
P.S.

Aus den RDAs:
 
<http://www.collectionscanada.ca/jsc/docs/5rda-parta-ch6&7rev.pdf>
 
6.7.2 PERSONS AND CORPORATE BODIES ASSOCIATED WITH
ADMINISTRATIVE REGULATIONS, ETC.
 
Seite 6-39
 
6.7.2.1 Jurisdiction governed by the regulations, etc.
 
6.7.2.1.1 For regulations, etc., that are laws, provide an access 
point(s) for the jurisdiction(s) governed by the regulations, etc.
 
6.7.2.2 Promulgating agency or agent
 
6.7.2.2.1
Provide an access point for the agency or agent promulgating the
regulations, etc.
 
promulgate  vt verbreiten; law verkünden
 
Seite 6-41
 
6.7.3.4 Compiling body
 
6.7.3.4.1 For a compilation of court rules that are the laws of more 
than one
jurisdiction, or that are promulgated by more than one agency or
agent,
provide an access point for any corporate body involved in the
compilation, if considered important for access.
 
Seite 6-59
 
6.8.3.1 Church or denominational body associated with the liturgical
work
 
6.8.3.1.1 For a liturgical work, provide an access point for the church
or
denominational body to which it pertains.
 
pertain to pertain to sth etw betreffen; (= belong to: land etc) zu etw
gehören
______
Hier noch einmal das Beispiel von oben:
 
<http://vzopc4.gbv.de:8080/DB=27/SET=12/TTL=1/CMD?ACT=SRCHA&IKT=1016&SRT=YOP&TRM=sgb+%22E.IV.c.032%22+%2B+kor+uek>
 
Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte 
Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands / hrsg. von der 
Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche 
Deutschlands und im Auftr. des Rates hrsg. von der Kirchenkanzlei der 
Evangelischen Kirche der Union
 
Körperschaft:
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Evangelische Kirche der Union
Union Evangelischer Kirchen
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Kirchenleitung
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