[rak-list] WG: § 680a), Anm. 3 RAK/WB

von Rüden, Sybille Sybille.von.Rueden at sbb.spk-berlin.de
Tue Sep 4 13:20:26 CEST 2007


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Von: von Rüden, Sybille 
Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 12:50
An: 'rak-list at lists.ddb.de'
Betreff: § 680a), Anm. 3 RAK/WB

 

Liebe Kollegen,

 

Kongressbegriff und Themaangabe gelten lt. Anm. 3 zu § 680a) RAK/WB "im allgemeinen auch als grammatisch verbunden, wenn sie als appositionelle Gefüge" auftreten.

"Sie gelten jedoch nicht als grammatisch verbunden, wenn zwischen ihnen Angaben wie veranstaltende Körperschaften, Veranstaltungsort, -jahr oder -datum stehen."

Die GKD in ihren "Informationen zur Gemeinsamen Körperschaftsdatei" führt dazu aus, dass sich die zuletzt genannte "Einschränkung in der Tat nur auf appositionelle Gefüge bezieht" (GKD-Informationen, Kongresse als Körperschaften, 1).

Die Verbünde sind dieser Auslegung vermutlich schon deshalb gefolgt, um mit der GKD übereinzustimmen. 

Ich weiß aber von katalogisierenden Kollegen, die noch nicht mit der GKD vertraut sind, dass die dort geübte Praxis hinsichtl. der Anm. 3 zu § 680a) RAK/WB zunächst auf Überraschung und Unverständnis stößt. Mir ging es ebenso. 

Sprachlich gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich der 2. Absatz der Anm. 3 nur auf Appositionen beziehen soll. Diese werden im vorangehenden Absatz thematisiert, aber sprachlich nicht wieder aufgegriffen. Vielmehr scheint die Anm. 3 ganz klar nur zwei verschiedene Erläuterungen zu geben, wann Kongressbegriff und Thema als grammatisch verbunden bzw. nicht als grammatisch verbunden gelten sollen. Denkbar ist lediglich noch, dass die Phrase "im allgemeinen" im 1. Absatz der Anm. Anlass dazu gegeben hat, den 2. Absatz als Einschränkung der im 1. Absatz gemachten Aussage zu verstehen.

Inhaltlich sieht man nicht ein, warum es einen Unterschied machen soll, ob "Angaben wie veranstaltende Körperschaften" sich zwischen Kongressbegriff und Apposition oder zwischen Kongressbegriff und Präpositionalphrase schieben.

Mich würde deshalb interessieren, woher die Auslegung der GKD kommt. Möglicherweise entstand sie zu einer Zeit, in der man der ursprünglichen Intention der RAK (unabhängig vom Wortlaut, der ja nicht in jedem Fall ganz gelungen sein muss) noch näher stand. Die heutigen Mitarbeiter der GKD, die ich befragen konnte, wissen hierzu nichts mehr.

Meine Anfrage richtet sich deshalb insbesondere auch an Herrn Hans Popst.

Natürlich interessiert mich auch, ob es auch in anderen Bibliotheken Kollegen gibt, die an besagter Stelle stutzig geworden sind.

 

 

Vielen Dank im Voraus für die erhofften Rückmeldungen.

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

Sybille von Rüden

 

Sybille v. Rüden

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