AW: [rak-list] Re: RDA, Chapter 6, Religious Works

Armin Stephan armin.stephan at augustana.de
Mon Sep 3 15:26:24 CEST 2007


Am 3 Sep 2007 um 14:22 hat Hengel-Dittrich, Christina geschrieben:

> Lieber Herr Stephan,
> 
> ich finde es sehr erfreulich, dass Sie zu dem Regelentwurf für
> religiöse Werke in dem RDA-Entwurf für Chapter 6  Diskussionsbedarf
> haben. Herr Bee, der Fachreferent für Religionswissenschaften an der
> Deutschen Nationalbibliothek, Standort Frankfurt, sieht diesen
> Diskussionsbedarf auch. Er hat vor, mit den Bibliotheken mit
> Schwerpunkten in den Bereichen Theologie und Religionswissenschaften
> und natürlich in vorderster Linie mit den kirchlichen 
> Bibliotheksverbünden eine Diskussionsplattform zu den RDA zu bilden,
> und wird sicherlich noch einmal gezielt auf Sie zukommen. Wir
> brauchen die fachliche Beteiligung, um das künftige Regelwerk zu
> gestalten. 

Wenn sich das zeitlich alles fügt, wäre dieser Weg natürlich sehr zu  
begrüßen. Gerne beteiligen wir uns an den weiteren Überlegungen.

Vor kurzem ist in unserem Bereich auch der Gedanke aufgegriffen worden, 
den Themenkomplex internationaler aufzugreifen. Es ist ja hoffentlich davon 
auszugehen, dass auch in anderen Ländern der Umgang mit biblischen 
Werken ein Thema ist, so dass es ja letztlich darum gehen muss, 
konsensfähige Konzepte zu entwickeln.


> Wie in der Mail von Frau Albrecht auch bereits angesprochen, werden
> die entscheidenden Festlegungen im Teil B der RDA zu erwarten sein,
> der sich mit Ansetzungsregeln und dem ganzen Bereich der Authority
> Control beschäftigen wird. Die Frage nach dem "Hauptsucheinstieg"
> gehört auch dazu, ebenso die Behandlung von Normdaten für Werke. 
> Die Frage, ob ein solcher Hauptsucheinstieg in der Online-Umgebung
> noch notwendig ist, hat im Übrigen wie Sie wissen, auch die
> RAK-Weiterentwicklung beschäftigt und wird uns im Winter ausführlich
> weiterbeschäftigen. Mein Standpunkt hierzu ist, dass wir zwar eine
> festgelegte Zitierform brauchen, und dass eine klare Kennzeichnung
> der "Rollen", insbesondere der Autorenschaft, notwendig ist, dass
> aber - unter unterschiedlichen Blickwinkeln - durchaus
> unterschiedlichen Rollen "primär" Bedeutung haben können. 

Mein Stichwort dazu ist "Sortierung". Auch in EDV-Zeiten wird man 
(sortierte) Listen benötigen. Ein Programm muss wissen, was es wie 
sortieren soll. Eine diffuse Menge von access points scheint mir dafür nicht 
geeignet.

> Der Kennzeichnung von Moses als "Urheber" liegt die allgemeine Regel
> in Kapitel 6 zugrunde, mutmaßliche und auch fälschlich als solche
> bezeichnete Urheber als Urheber zu behandeln. Es ist gut, dass Sie
> noch einmal darauf hingewiesen haben. Wir werden in der
> Stellungnahme diese Regel gezielt problematisieren. Im perso-Projekt
> hatten sich die Verbünde mit großer Mehrheit gegen die
> Berücksichtigung von "Pseudo"-Verfassern als Verfasser
> ausgesprochen. 

Spontan bin ich im Blick auf biblische Werke noch unentschieden, wie ich 
das finden soll. Der theologisch gänzlich Naive (oder auch der extrem 
Konservative) kann nicht nur, sondern wird vermutlich sogar solche Werke 
unter einem persönlichen Namen suchen.

Wir hatten deshalb ja angeregt, dass auch für Ansetzungssachtitel (von 
biblischen Werken) im günstigsten Falle so etwas wie Normdateien 
existieren sollten, so dass es möglich wäre, weitere access points hier 
(einmalig) zu erfassen.

Wer allerdings unter dem Suchaspekt Personen sucht, wird dadurch immer 
noch nicht unterstützt.

Mir graut allerdings auch vor der Vorstellung, bei jeder Ausgabe eines 
solchen Werkes diesen zusätzlichen Access point erfassen zu sollen.


Von mir noch nicht angesprochen wurde die Nennung der betreffenden 
Kirche bei Glaubensbekenntnissen in 6.8.2. Das ist eine interessante Idee. 
Ich frage mich allerdings, ob sie nicht über die Formalkatalogisierung hinaus 
geht.

Kritischer sehe ich, wenn sogar Personen an dieser Stelle Erwähnung 
finden. Eine Person, die als Herausgeber einen wesentlichen Anteil an der 
Herausgabe eines klassischen Werkes hat, sollte natürlich auf jeden Fall 
einen Access point darstellen zur Auffindung dieser Ausgabe des Werkes, 
aber ob man das bei Glaubensbekenntnissen grundsätzlich machen sollte?


> 
> 
> Beste Grüße
> Christel Hengel
> 
> 
> -- 
> Christel Hengel
> Deutsche Nationalbibliothek
> Arbeitsstelle für Standardisierung
> Arbeitsstelle Normdateien
> Adickesallee 1
> D-60322 Frankfurt am Main
> Telefon: +49-69-1525-1401
> Telefax: +49-69-1525-1636
> mailto: c.hengel at d-nb.de
> http://www.d-nb.de
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: rak-list-bounces at lists.d-nb.de
> [mailto:rak-list-bounces at lists.d-nb.de] Im Auftrag von Armin
> Stephan
> Gesendet: Montag, 3. September 2007 10:03
> An: Birgitta Gamerschlag
> Cc: rak-list at lists.d-nb.de; Gahn, Philipp
> Betreff: [rak-list] Re: RDA, Chapter 6, Religious Works
> 
> Liebe Frau Gamerschlag,
> 
> leider lese ich Ihre Mail erst heute. In den letzten vier 
> Wochen war ich in Urlaub.
> 
> So etwas Dummes.
> 
> Ich hatte mir schon vor dem Urlaub vorgenommen, mich mit den 
> Ausführungen zu religious works zu beschäftigen.
> 
> Hier besteht meines Erachtens dringender Klärungsbedarf. Beim ersten
> Lesen haben die "Regeln" nur Verwunderung bei mir ausgelöst.
> 
> Z.B. halte ich es für eine kühne Idee, Regeln aufstellen zu wollen
> für alle(!) 
> religiösen Grundtexte. Und wenn ich dann noch sehe, dass schon bei
> der 
> "eigenen" Religion - wie das Beispiel Jesajabuch zeigt - völlig an
> den 
> Benutzergepflogenheiten vorbei gedacht und die wesentlichen Aspekte
> der 
> Frage nach dem "Access" ausgelassen worden sind, dann macht mich das
> auch nicht gerade hoffnungsvoll. Ich frage mich: Wer hat diesen
> Entwurf 
> geschrieben? Wohl kaum KollegInnen aus dem Bereich des theologischen
> Bibliothekswesens (in Amerika).
> 
> Wir hatten von Seiten der kirchlichen Bibliotheksverbände schon vor
> langer 
> Zeit im Rahmen der Angleichung von Personenansetzungen in RAK und 
> RSWK unsere Vorstellungen zur Ansetzung biblischer Werke geäußert.
> Leider hat man das Thema damals verschoben.
> 
> Die (marginalen) RDA-Formulierungen gehen jedenfalls total an diesen
> unseren Vorschlägen vorbei.
> 
> Hier werden Access points definiert, die allenfalls den Status von
> "Nebeneintragungen" bzw. sekundären access points haben können. 
> Worunter solche Werke primär auffindbar sein sollten, wird gar nicht
> behandelt. Und man sieht leider auch nicht, ob da noch was kommt
> oder 
> nicht. Beunruhigender Weise ist aber in der Überschrift von "General
> guidelines for religious works" die Rede.
> 
> In 6.8.1.1 ist zu lesen: "provide an access point(s) for a
> person(s)
> associated with the work"
> 
> Zunächst fällt der unbestimmte Artikel auf. Nun ja, natürlich könnte
> man 
> einen solchen access point setzen, der das Jesajabuch unter dem
> Namen 
> des Propheten Jesaja auffindbar macht, aber das kann doch nicht der
> alleinige Access point sein. Das Jesajabuch ist eine komplexe
> Sammlung 
> von einzelnen Textpassagen. Kein theologisch Interessierter würde in
> Jesaja so etwas wie einen Verfasser des Werkes sehen. Dass er aber
> irgendwie(!) "associated" mit dem Werk ist, ist sicher richtig.
> 
> Das aufgeführte Beispiel des Jesajabuches ist auch nur ein
> zweitbestes, 
> das viele Fragen offen lässt. Wie gedenkt RDA denn dann z.B. im
> Falle der 
> fünf Bücher Mose zu verfahren? Natürlich haben die fünf Bücher Mose
> auch 
> etwas mit Mose zu tun. Er ist "associated with the work". Aber
> keinesfalls in 
> Form einer verfasserähnlichen Funktion. Kein einziger Satz stammt
> aus 
> seiner Feder, wie jedes Kind heute weiß. Es wird vielmehr (u.a.!)
> über ihn 
> erzählt (im Wesentlichen nur im zweiten Buch).
> 
> Auch hier gilt also: Ein access point unter Mose ist nichts
> Unvorstellbares - 
> auch wenn man sich unter dem Blickwinkel der Assoziation der 
> Verfasserschaft nahe am Rande der Lächerlichkeit bewegt, aber die 
> entscheidende Frage bleibt: Welche access points sollte es noch
> geben und 
> was sollte der primäre(!) access point sein?
> 
> 
> 
> Am 23 Aug 2007 um 18:26 hat Birgitta Gamerschlag geschrieben:
> 
> > Sehr geehrter Herr Stephan,
> > in der letzten Woche fand in Frankfurt eine Sitzung zur
> > Stellungnahme
> > des neuen Regelwerks RDA, Chapter 6 und 7 statt. Ausgenommen
> wurden
> > die
> > Kapitel zu Legal Works, Religious Works und Official
> Communications,
> > da
> > hier
> > Expertenwissen gefragt ist.
> > Daher meine Frage an Sie: Wissen Sie um Praktiker in o.a.
> > Arbeitsbereichen, die bereit waeren, sich bis Ende August mit
> der
> > Materie RDA, Religious Works in Chapter 6 zu befassen?
> > Frau Henze und Frau Hengel von der D-NB nehmen gern Anregungen,
> > Stellungnahmen etc. entgegen, um dies in die "deutsche"
> > AfS-Stellungnahme mit einfliessen zu lassen, die bis Anfang
> > September
> > abgegeben werden muss.
> > Um Rueckmeldung waere ich Ihnen dankbar.
> > 
> > Den Text der RDA-Chapter 6 und 7 finden Sie unter folgendem
> Link:
> > http://www.collectionscanada.ca/jsc/rdadraftch6-7.html 
> > 
> > Mit freundlichen Gruessen
> > 
> > Birgit Gamerschlag 
> > 
> > 
> > 
> > 
> > Birgit Gamerschlag
> > Verbundzentrale des GBV (VZG)
> > Bibliothekarische Dienste
> > Platz der Göttinger Sieben 1
> > 37073 Göttingen
> > Tel.: 0551/39-3875
> > Fax: 0551/39-2408
> > e-mail: gamerschlag at gbv.de
> > 
> > 
> 
> 
> Mit freundlichen Gruessen
> Armin Stephan
> Augustana-Hochschule / Bibliothek
> D-91564 Neuendettelsau
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> _______________________________________________
> rak-list mailing list
> rak-list at lists.d-nb.de
> http://lists.d-nb.de/mailman/listinfo/rak-list
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Mit freundlichen Gruessen
Armin Stephan
Augustana-Hochschule / Bibliothek
D-91564 Neuendettelsau
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