Antw: [rak-list] Normierung von Verlagen

Heidrun Wiesenmüller wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Wed Jun 27 11:57:29 CEST 2007


Lieber Herr Hippe, liebe Kolleginnen und Kollegen,

> Jedenfalls hat Frau Wiesenmüller ein heißes Eisen angefaßt.
Den Eindruck habe ich mittlerweile auch ;-)

Die Diskussion der letzten Tage fand ich jedenfalls ungemein instruktiv 
und möchte mich bei allen KollegInnen bedanken, die sich auf meine Frage 
hin geäußert und so viele verschiedene Aspekte eingebracht haben.

Dass die Frage des Aufwands letztlich den größten "Knackpunkt" 
darstellt, ist natürlich nicht  sonderlich überraschend - und wird uns 
in nächster Zeit sicher noch öfter beschäftigen. Gerade mit Blick auf 
die vielen Dinge, die in RDA fakultativ sein werden, muss wohl verstärkt 
eine Diskussion darüber geführt werden, wo künftig die Prioritäten zu 
setzen sind.

Als Ergänzung zur Verlagsdiskussion versuche ich im Folgenden noch 
zusammenzutragen, was im Rahmen der RDA-Diskussion zu diesem Punkt 
bisher zu lesen war. Dafür habe ich in den Drafts, den offiziell 
abgegegeben Kommentaren sowie im Archiv der RDA-List gestöbert, kann 
allerdings nicht garantieren, dass ich alles gefunden habe.

Zu den Verlagen in der bibliographischen Beschreibung heißt es im Draft 
von Dezember 2005 (2.7.0.3): "Transcribe the name of a publisher, 
distributor, etc., in the form in which it appears on the source of 
information, following the general guidelines on transcription given 
under 1.6." Es bleibt also die Wiedergabe gemäß Vorlage erhalten. 
Herausgefallen ist jedoch die AACR2-Regel, dafür die "shortest 
recognizable form" zu verwenden. Die Abkürzungsregeln gelten allerdings 
weiterhin (offenbar sogar obligatorisch), denn in 1.6.7 heißt es: "When 
transcribing the following elements, use abbreviations (...) as 
instructed in appendix B (...)"; in der nachfolgenden Liste wird dann 
auch "Publisher, distributor, etc." aufgeführt.

Gibt es beim Verlagsnamen Unklarheiten ("If clarification of the name as 
transcribed is considered to be important"), so soll man eine Fußnote 
machen. Genannt werden im Folgenden nicht nur fiktive Verlagsnamen, 
sondern auch der Fall, dass der Verlagsname in einer ungewöhnlichen Form 
("in an unusual form") angegeben ist; in der Fußnote wäre dann die 
"usual form" anzugeben. Man fragt sich, wie man dies in der Praxis 
einigermaßen konsistent bewerkstellen soll, wenn man dafür keine 
Referenzliste oder Normdatei hat. Immerhin könnte man in dem Passus 
wenigstens einen Ansatz zu einer Normierung sehen - wobei mir allerdings 
der Fußnotenbereich dafür der denkbar schlechteste Platz zu sein 
scheint. Als dritter Fall, bei dem eine "clarification" nötig ist, 
werden gleichnamige Verlage angeführt ("if the name is in a form that is 
used by another publisher, distributor, etc., with a similar name"); 
hier sollen in der Fußnote zusätzliche Informationen angegeben werden, 
um die Verlage zu unterscheiden, sie also sozusagen zu "individualisieren".

In der RDA-List wurde im April 2006 über die Verlagsangabe diskutiert. 
J. McRee Elrod begrüßte am 4. April den Wegfall der Pflicht zur 
kürzesten Form: "So considerable more standardization of publisher 
transcription would result from the present draft of RDA, than from 
AACR2, with people differing about whether the first of two names is a 
forename to be transcribed as an initial, or a surname to be transcribed 
in full, and what is the shortest recognizable form of a publisher's name."

Herr Eversberg antwortete am 5. April mit "The only sensible solution is 
to subject publishers' names to authority control. This ensures reliable 
searchability as well as trustworthy transcription." und wurde dabei von 
Gunilla Jonsson von der Kungliga biblioteket Stockholm unterstützt ("I 
was just about to make a similar remark as Herr Eversberg"). Herr Elrod 
reagierte darauf mit dem Hinweis, dass dies nicht Sache der 
bibliographischen Beschreibung, sondern der Sucheinstiege wäre - und das 
war's dann auch schon mit dieser Diskussion.

Die schwedische Nationalbibliothek hat - als einzige, soweit ich sehe - 
auch in ihrem Kommentar zum Draft das Thema aufgegriffen, wenn auch 
vorsichtig formuliert: "The main rule should be that most elements 
should be described in the way they appear in the source of information. 
For some parts, e.g. publisher, it could be advisable to leave the field 
open for a future use of authority information, taken directly from 
authority files."

Nach Veröffentlichung des ersten Drafts von Kap. 6/7 hat sich Herr Elrod 
in der RDA-List noch einmal zu Wort gemeldet (20. Juni 2006); er 
befürchtet sehr unterschiedliche Praktiken "due to what different 
cataloguers feel is "important" " sowie das verstärkte Anlegen von 
Sucheinstiegen für kommerzielle Verlage. Im ersten Draft gab es 
allerdings noch kein Beispiel; man konnte also nicht wirklich erahnen, 
worauf die Regel (damals 7.4.0.1, inzwischen 6.5.2.1.1) eigentlich 
abzielt - nach unserer derzeitigen Vermutung sind das ja eher die 
sonstigen beteiligten Körperschaften.

Erinnern möchte ich bei dieser Gelegenheit noch an das Element 
"Kontaktinformation", das im Draft zu Teil 1 eingeführt wurde, und auf 
das ich schon einmal in einer Mail an diese Liste hingewiesen habe. 
Anzugeben ist "the full address of a publisher, distributor, etc., 
(other than a major trade publisher or distributor)" (5.3.0.3). Auch 
wenn die großen Verlage ausgenommen sind, so würde immer noch ziemlich 
viel Arbeit übrig bleiben. Deshalb darf man erleichtert darüber sein, 
dass die Kontaktinformation nicht zu den obligatorischen Elementen der 
bibliographischen Beschreibung gehört (diese sind in 1.4 aufgeführt).
 
Wollte man sich aber tatsächlich darauf einlassen, so läge m.E. auch 
hier der Gedanke einer Verknüpfung mit einer Normdatei nahe. Dort 
könnten dann diese Informationen an einer Stelle zentral gepflegt werden 
(sonst müssten ja eigentlich die Angaben in den Titeldaten immer wieder 
nachträglich aktualisiert werden, z.B. bei Adressänderungen). Vielleicht 
könnte man im Sinne von Web 2.0 das Anbringen und Pflegen der 
Kontaktdaten auch den Produzenten selbst überlassen, indem man nur einen 
entsprechenden Anker zum Normdatensatz zur Verfügung stellt.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller

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Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
Professur für Medienerschließung
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