AW: AW: [rak-list] Normierung von Verlagen (war: RDA Kap. 6+7revidiert)

Heidrun Wiesenmüller wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Thu Jun 21 17:18:20 CEST 2007


Lieber Herr Eversberg,


> Es kann aber nicht angehen, das Feld "Verlag" einfach nunmehr mit einem
> normierten Inhalt zu liefern. Es ist ein beschreibendes Feld und
> muß als solches erhalten bleiben - als Teil des beschreibenden
> Erscheinungsvermerks. Es sei denn, das Regelwerk wird hier geändert.
> Angesetzte Verlagsnamen können demnach nur in einem zusätzlichen Feld
> untergebracht werden. Daß MAB oder MARC dafür nichts haben, ist
> selbstredend kein Hindernis.

Wenn man es perfekt machen will, dann wäre die Konsequenz in der Tat, 
einerseits nach Vorlage zu erfassen und andererseits einen normierten 
Sucheinstieg anzulegen - genau wie etwa bei einer Person, die in der 
Verfasserangabe in Vorlageform erscheint und im Kopf bzw. der 
entsprechenden Verknüpfungskategorie in der Ansetzungsform. Denn die im 
Regelwerk vorgesehene Erfassung des Verlags nach Vorlage war sicher 
nicht ausschließlich eine Sparmaßnahme (als die sie Herr Stephan vorhin 
charakterisierte) - dahinter stand wohl tatsächlich auch das Ideal, das 
Titelblatt abzubilden.

Ob der Aspekt einer solchen Abbildung im Bereich des 
Erscheinungsvermerks ebenso wichtig ist wie z.B. in der Sachtitel- und 
Verfasserangabe, darüber könnte man natürlich schon einmal nachdenken: 
Bei bestimmten Materialarten würde man es sicher unbedingt weiter haben 
wollen (z.B. Alte Drucke), in anderen Fällen wäre es vielleicht auch 
verzichtbar.

Bei der Gelegenheit vielen Dank für die Kommentare der KollegInnen aus 
dem Erwerbungsbereich! Da gäbe es sicher wirklich viele sinnvolle 
Anwendungsmöglichkeiten für eine Norm- oder Referenzdatei - womöglich 
würden diese den Mehraufwand bei der Katalogisierung sogar wieder 
ausgleichen.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller


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Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
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