AW: AW: [rak-list] Normierung von Verlagen (war:
RDA Kap. 6+7revidiert)
Heidrun Wiesenmüller
wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Thu Jun 21 17:18:20 CEST 2007
Lieber Herr Eversberg,
> Es kann aber nicht angehen, das Feld "Verlag" einfach nunmehr mit einem
> normierten Inhalt zu liefern. Es ist ein beschreibendes Feld und
> muß als solches erhalten bleiben - als Teil des beschreibenden
> Erscheinungsvermerks. Es sei denn, das Regelwerk wird hier geändert.
> Angesetzte Verlagsnamen können demnach nur in einem zusätzlichen Feld
> untergebracht werden. Daß MAB oder MARC dafür nichts haben, ist
> selbstredend kein Hindernis.
Wenn man es perfekt machen will, dann wäre die Konsequenz in der Tat,
einerseits nach Vorlage zu erfassen und andererseits einen normierten
Sucheinstieg anzulegen - genau wie etwa bei einer Person, die in der
Verfasserangabe in Vorlageform erscheint und im Kopf bzw. der
entsprechenden Verknüpfungskategorie in der Ansetzungsform. Denn die im
Regelwerk vorgesehene Erfassung des Verlags nach Vorlage war sicher
nicht ausschließlich eine Sparmaßnahme (als die sie Herr Stephan vorhin
charakterisierte) - dahinter stand wohl tatsächlich auch das Ideal, das
Titelblatt abzubilden.
Ob der Aspekt einer solchen Abbildung im Bereich des
Erscheinungsvermerks ebenso wichtig ist wie z.B. in der Sachtitel- und
Verfasserangabe, darüber könnte man natürlich schon einmal nachdenken:
Bei bestimmten Materialarten würde man es sicher unbedingt weiter haben
wollen (z.B. Alte Drucke), in anderen Fällen wäre es vielleicht auch
verzichtbar.
Bei der Gelegenheit vielen Dank für die Kommentare der KollegInnen aus
dem Erwerbungsbereich! Da gäbe es sicher wirklich viele sinnvolle
Anwendungsmöglichkeiten für eine Norm- oder Referenzdatei - womöglich
würden diese den Mehraufwand bei der Katalogisierung sogar wieder
ausgleichen.
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
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Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
Professur für Medienerschließung
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