Antw: Re: AW: AW: [rak-list] Normierung von Verlagen (war: RDA Kap. 6+7revidiert)

Ulrich Hippe hippe at bsb-muenchen.de
Thu Jun 21 18:10:30 CEST 2007


Liebe Frau Wiesenmüller, liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Mitglied der GKD-Redaktion des BVB möchte ich folgende Überlegungen
beisteuern:

Verlage sind Körperschaften, und dafür haben wir schon lange eine
Normdatei. Viele der wichtigen heute existierenden Verlage dürften in
der GKD bereits angesetzt sein, und mit Hilfe eines entsprechenden
Verknüpfungsfeldes könnte man sie nützen. So weit, so gut. 

Aaaaber ... mit der Idee einer normierten Erfassung der Verlage sind
wir im Begriff, praktisch aus jeder Veröffentlichung durchs
Hintertürchen eine Art Urheberwerk zu machen. Das, was wir mit der
Reduzierung der NE's unter Urhebern eindämmen wollten, könnte als ein
Megatsunami wieder auf uns zukommen. Jedesmal Recherche in der GKD +
Verknüpfung, wenn man denn fündig geworden ist. Wenn nicht, Neuansetzung
mit den zugehörigen Nachforschungen, Kopfzerbrechen, ob ähnlich lautende
Ansetzungen vielleicht dasselbe wie die vorliegende Form oder doch etwas
anderes sind, Verknüpfung mit Vorgängern und Nachfolgern etc. etc. - wir
kennen diese Spielchen zur Genüge. Man wird mir  entgegenhalten, daß
Verlage nur einen Bruchteil der klassischen Urheber ausmachen, und daß
auf ein und denselben Verlag ungleich mehr Titel kommen, man mit einer
Ansetzung also ein Vielfaches an Material abdecken kann. Doch auch hier
steckt der Teufel im Detail. Denken wir nur an die vielen Kleinverlage,
an die graue oder auch nicht graue Literatur mit ihren obskuren
Impressa, an die Verhätnisse früherer Jahrhunderte. Denken wir daran,
wie sich selbst bekannte Verlage oftmals in ihren Veröffentlichungen
nennen. Da tauchen Zusätze auf, von denen man nicht weiß, ob sie eine
Abteilung des Verlags, einen Programmschwerpunkt innerhalb des Verlags,
ein eigenes Unternehmen innerhalb des Konzerns oder sonst etwas
darstellen. Wenn wir das alles normieren wollen, wäre das ein
beachtliches Arbeitsbeschaffungsprogramm für die mit Körperschaften
befaßten Kolleginnen und Kollegen.

Der Idee einer Normierung will ich nicht grundsätzlich widersprechen.
Die Vorteile für gewisse Suchstrategien liegen auf der Hand. Nur kommt
mir diese Denkweise sehr bekannt vor. Seit Einführung der EDV in das
Bibliothekswesen fällt ständig jemandem etwas ein, was doch sicher sehr
schön und nützlich wäre, und meist er hat ja auch ganz recht damit. Die
schönen und nützlichen Ideen wachsen und wachsen, und die Zahl derer,
die diese Ideen verwirklichen sollen, wächst und wächst ... hier müssen
wir alle schmunzeln. Wenn wir uns nicht hoffnungslos übernehmen wollen,
wird eine Verlagsnormierung nur bei strengster Begrenzung sinnvoll sein,
sofern man sie nicht ganz ins Belieben der jeweiligen Bibliothek
stellt.

Viele Grüße

Ulrich Hippe


Bayerische Staatsbibliothek München,
Abt. Bestandsaufbau und Erschließung,
Referat Zeitschriften und Elektronische Medien,
Sachgebiet Printperiodika
Zi. 022/5
Ludwigstr. 16
80539 München
Tel.: 089 / 28638-2755
Fax: 089 / 28638-2319
E-Mail: Ulrich.Hippe at bsb-muenchen.de



>>> Heidrun Wiesenmüller <wiesenmueller at hdm-stuttgart.de> 21.06.07
17:18 >>>
Lieber Herr Eversberg,


> Es kann aber nicht angehen, das Feld "Verlag" einfach nunmehr mit
einem
> normierten Inhalt zu liefern. Es ist ein beschreibendes Feld und
> muß als solches erhalten bleiben - als Teil des beschreibenden
> Erscheinungsvermerks. Es sei denn, das Regelwerk wird hier geändert.
> Angesetzte Verlagsnamen können demnach nur in einem zusätzlichen
Feld
> untergebracht werden. Daß MAB oder MARC dafür nichts haben, ist
> selbstredend kein Hindernis.

Wenn man es perfekt machen will, dann wäre die Konsequenz in der Tat, 
einerseits nach Vorlage zu erfassen und andererseits einen normierten 
Sucheinstieg anzulegen - genau wie etwa bei einer Person, die in der 
Verfasserangabe in Vorlageform erscheint und im Kopf bzw. der 
entsprechenden Verknüpfungskategorie in der Ansetzungsform. Denn die im

Regelwerk vorgesehene Erfassung des Verlags nach Vorlage war sicher 
nicht ausschließlich eine Sparmaßnahme (als die sie Herr Stephan vorhin

charakterisierte) - dahinter stand wohl tatsächlich auch das Ideal, das

Titelblatt abzubilden.

Ob der Aspekt einer solchen Abbildung im Bereich des 
Erscheinungsvermerks ebenso wichtig ist wie z.B. in der Sachtitel- und

Verfasserangabe, darüber könnte man natürlich schon einmal nachdenken:

Bei bestimmten Materialarten würde man es sicher unbedingt weiter haben

wollen (z.B. Alte Drucke), in anderen Fällen wäre es vielleicht auch 
verzichtbar.

Bei der Gelegenheit vielen Dank für die Kommentare der KollegInnen aus

dem Erwerbungsbereich! Da gäbe es sicher wirklich viele sinnvolle 
Anwendungsmöglichkeiten für eine Norm- oder Referenzdatei - womöglich 
würden diese den Mehraufwand bei der Katalogisierung sogar wieder 
ausgleichen.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller


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Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
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Professur für Medienerschließung
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