[rak-list] RDA Kap. 6+7 revidiert

Armin Stephan armin.stephan at augustana.de
Tue Jun 19 10:46:51 CEST 2007


Lieber Herr Eversberg,

danke wieder einmal für die schnelle und präzise Durchsicht und Analyse 
des aktuellen Entwurfes.

Sie leisten damit für alle in den Regelwerksprozess weniger involvierten 
KollegInnen einen ganz essentiellen hermeneutischen Dienst (, den man 
sich im Grund eher von der Arbeitsstelle für Standardisierung als eine ihrer 
Kernaufgaben erhoffen würde).

Ihr Seufzer über die "flache" Erfassung bibliographischer Hierarchien wird 
wohl wieder einmal ungehört bleiben. Jahrzehnte der Praxis haben die 
Vorstellung, dass das OK und ausreichend sei, so tief in den Köpfen der 
angloamerikanischen KollegInnen verankert, dass sie vermutlich nicht 
einmal so recht verstehen, was wir daran kritisieren, jedenfalls offensichtlich 
keinerlei Grund sehen, "bewährte" Gepflogenheiten zu ändern.


Am 19 Jun 2007 um 10:14 hat Bernhard Eversberg geschrieben:

> 
> Im Entwurf vom Juni 2006 hatten die Kapitel 6 und 7 diese
> Überschriften:
> 
> 6. RELATED RESOURCES
> 7. PERSONS, FAMILIES, AND CORPORATE BODIES
>     ASSOCIATED WITH A RESOURCE
> 
> Nun, im revidierten Entwurf:
> http://www.collectionscanada.ca/jsc/docs/5rda-parta-ch6&7rev.pdf
> 
> ist es umgekehrt.
> Es wurde für logisch günstiger befunden, zuerst etwas über die
> Beziehungen zwischen Werken, Ausgaben, Versionen zu sagen, weil
> sich
> das zwanglos an die Kapitel zur Beschreibung anschließt, und erst
> dann über die Verantwortlichkeiten, also die Beziehungen zwischen
> den Objekt- und Subjekt-Entitäten. Unter letzteren fällt auf, daß
> die "primary responsibility" ganz aufgegeben wurde. Dafür ist aber
> bei Personen und Körperschaften immer eine "role" anzugeben (6.2),
> die
> sie im Zusammenhang mit der Ressource spielen. Dazu wird es eine
> Liste
> in einem Anhang geben. Jede verantwortliche Person für das
> Entstehen
> eines Werks wird "creator" genannt, eine verantwortliche
> Körperschaft
> ist ein "originating body" ("Urheber"?). Erst Kap. 13 wird sagen,
> wie
> eine Ressource zu zitieren ist, d.h. welche Person/Körperschaft mit
> welchem Titel als Name der Ressource anzugeben ist ("to name the
> resource"). "creator" ist keine Funktionsbezeichnung, das darf
> man nicht verwechseln. Die HE konnte ja auch nicht nur ein
> "author"
> bekommen.
> Unter "originating body"  versteht man solche, die nach
> der berüchtigten alten Regel AACR 21.1B2 die körperschaftliche
> HE bekommen hätten: 6.3.2.0 sagt fast wörtlich dasselbe. Diese von
> uns ja immer kritisierte inhaltliche statt formale Festlegung
> steht
> in seltsamem Kontrast zur ansonsten ja immer formaler werdenden
> Tendenz der RDA.
> Im Kap. 7 hat sich übrigens nichts geändert an der Auflistung
> der möglichen Behandlungweisen von Teilen mehrteiliger Ressourcen
> Jetzt heißt es aber 7.7 Whole-part relationships statt vorher
> 6.2 Aggregate/component relationships. Das war als allzu abstrakt
> kritisiert worden. Unter 6.2.2.2 hatte man "General guidelines on
> recording aggregate resources", und es wurde immer gesagt "provide
> a citation for ...", wobei "citation" ja erst in Kap. 13 zu
> beschreiben ist. Das hört sich nun in 7.7.1.1 anders und einfacher
> an, aber die beschriebenen Möglichkeiten umfassen dieselbe
> Aufzählung
> wie im alten Kap. 13 der AACR, d.h. die Contents Note ist da
> weiterhin eine der Optionen, ohne irgendeinen erkennbaren
> Unterschied
> und ohne qualifizierende Bewertung. D.h. die Praxis wird sich kein
> Jota ändern.
> 
> Kein Fortschritt also, nur abermals ganz andere Formulierungen.
> 
> MfG B.Eversberg
> 
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Mit freundlichen Gruessen
Armin Stephan
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