[rak-list] RDA Kap. 6+7 revidiert

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Tue Jun 19 10:14:14 CEST 2007


Im Entwurf vom Juni 2006 hatten die Kapitel 6 und 7 diese Überschriften:

6. RELATED RESOURCES
7. PERSONS, FAMILIES, AND CORPORATE BODIES
    ASSOCIATED WITH A RESOURCE

Nun, im revidierten Entwurf:
http://www.collectionscanada.ca/jsc/docs/5rda-parta-ch6&7rev.pdf

ist es umgekehrt.
Es wurde für logisch günstiger befunden, zuerst etwas über die
Beziehungen zwischen Werken, Ausgaben, Versionen zu sagen, weil sich
das zwanglos an die Kapitel zur Beschreibung anschließt, und erst
dann über die Verantwortlichkeiten, also die Beziehungen zwischen
den Objekt- und Subjekt-Entitäten. Unter letzteren fällt auf, daß
die "primary responsibility" ganz aufgegeben wurde. Dafür ist aber
bei Personen und Körperschaften immer eine "role" anzugeben (6.2), die
sie im Zusammenhang mit der Ressource spielen. Dazu wird es eine Liste
in einem Anhang geben. Jede verantwortliche Person für das Entstehen
eines Werks wird "creator" genannt, eine verantwortliche Körperschaft
ist ein "originating body" ("Urheber"?). Erst Kap. 13 wird sagen, wie
eine Ressource zu zitieren ist, d.h. welche Person/Körperschaft mit 
welchem Titel als Name der Ressource anzugeben ist ("to name the
resource"). "creator" ist keine Funktionsbezeichnung, das darf
man nicht verwechseln. Die HE konnte ja auch nicht nur ein "author"
bekommen.
Unter "originating body"  versteht man solche, die nach
der berüchtigten alten Regel AACR 21.1B2 die körperschaftliche
HE bekommen hätten: 6.3.2.0 sagt fast wörtlich dasselbe. Diese von
uns ja immer kritisierte inhaltliche statt formale Festlegung steht
in seltsamem Kontrast zur ansonsten ja immer formaler werdenden
Tendenz der RDA.
Im Kap. 7 hat sich übrigens nichts geändert an der Auflistung
der möglichen Behandlungweisen von Teilen mehrteiliger Ressourcen
Jetzt heißt es aber 7.7 Whole-part relationships statt vorher
6.2 Aggregate/component relationships. Das war als allzu abstrakt
kritisiert worden. Unter 6.2.2.2 hatte man "General guidelines on
recording aggregate resources", und es wurde immer gesagt "provide
a citation for ...", wobei "citation" ja erst in Kap. 13 zu
beschreiben ist. Das hört sich nun in 7.7.1.1 anders und einfacher
an, aber die beschriebenen Möglichkeiten umfassen dieselbe Aufzählung
wie im alten Kap. 13 der AACR, d.h. die Contents Note ist da
weiterhin eine der Optionen, ohne irgendeinen erkennbaren Unterschied
und ohne qualifizierende Bewertung. D.h. die Praxis wird sich kein
Jota ändern.

Kein Fortschritt also, nur abermals ganz andere Formulierungen.

MfG B.Eversberg



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