Antw: AW: [rak-list] Winkelklammer und Berlin-Frage

Ulrich Hippe hippe at bsb-muenchen.de
Wed Feb 8 17:09:42 CET 2006


Liebe RAK-Interessierte,

unser Berner Kollege hat ein ganz wichtiges Thema angesprochen. Die Ansetzung von Körperschaften und die Behandlung von Namensänderungen sind nichts rein Formales; damit werden Entitäten definiert. Gerade bei der Periodisierung der Ansetzung von Gebietskörperschaften unterscheiden sich die Praxis der RAK-WB und die der AACR erheblich voneinander. Es bedarf wohl keiner Sehergabe, um vorauszusagen, daß das auch bei den RDA ähnlich bleiben wird.
Betrachten wir die Konsequenzen anhand des Beispiels Bayern. Die GKD kennt nur diese eine Ansetzung, die LCAuth unterscheiden dagegen:
Bavaria (Duchy),
Bavaria (Electorate),
Bavaria (Kingdom),
Bavaria (Germany).
Von den trotz Berufung auf den Brockhaus (dort steht es natürlich richtig) teilweise falschen Datierungen sehe ich einmal ab.
Unterstellen wir, nach den RDA müßte bei Änderungen des Territoriums und/oder der Verfassung einer Gebietskörperschaft häufiger gesplittet werden, als es in der GKD bisher der Fall war. Dann stellt sich die Frage, ob man diese neuen Regeln auch rückwirkend anwenden, die GKD also entsprechend umarbeiten soll. Bei einer Normdatei wäre das zwar im Prinzip durchführbar, wenn auch mit hohem Aufwand verbunden; man denke nur an die zahlreichen Organe der zu splittenden Gebietskörperschaften. Damit wäre aber erst der kleinere Teil der Arbeit geleistet. Denn jetzt müßte die Korrektur der deutschen Kataloge folgen, also Splits sämtlicher fortlaufenden Veröffentlichungen dieser Gebietskörperschaften, Verknüpfen der Monographienaufnahmen mit neuen Urhebern, Nachvollzug in lokalen Systemen bis hin zum Umhängen unzähliger Einzelbände an andere Titelaufnahmen! Glaubt jemand im Ernst, das alles wäre zu bewältigen, obendrein zusätzlich zur laufenden Arbeit und unter dem Spardiktat der öffentlichen Hand?
Aber wie sähe die Alternative aus? Die Altansetzung "Bayern" mit seinen Organen neben den neuen periodisierten Ansetzungen stehen lassen, evtl. mit der Fußnote: "Ansetzung gemäß RAK-WB, nicht mehr nutzen"? Dann zerreißt man die zugehörige Literatur. Die bis zum Umstieg katalogisierte wäre unter den alten Ansetzungen zu finden, die nach dem Umstieg katalogisierte unter den neuen. Das bedeutet eine partiellen Katalogabbruch, wenn auch im selben Alphabet. Nicht nur Benutzer werden ihre Mühe haben, sich da zurechtzufinden. 
Das gleiche würde für Deutschland gelten, falls die Periodisierung seiner Ansetzungen anders ausfallen sollte als bisher, und sicher auch für viele andere Gebietskörperschaften.
Ich bezweifle, daß die Anhänger eines internationalen Regelwerkes sich darüber im klaren sind, was hier auf uns zukommen könnte.
Gleichfalls bezweifle ich, daß mein Statement irgendwelche Folgen haben wird. Ich möchte die Problematik nur einmal öffentlich zu Protokoll gegeben haben. Wenigstens sollen die Verantwortlichen hinterher nicht sagen können, Sie hätten nicht Bescheid gewußt, wenn die erhofften Segnungen der Internationalisierung ausbleiben.  

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hippe

Bayerische Staatsbibliothek München,
Abt. Bestandsaufbau und Erschließung,
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