[rak-list] Vortrag von C. Croissant
Bernhard Eversberg
ev at BUCH.BIBLIO.ETC.TU-BS.DE
Mon Jun 16 07:54:31 CEST 2003
On 13 Jun 03, at 10:27, Charles Croissant wrote:
> AACR2 gewährt dem einzelnen Katalogisierer einen ziemlich breiten
> Ermessungsfreiraum; bei RAK ist dieser Ermessungsfreiraum eher begrenzt. Beide
> Philosophien haben ihre Vorzüge bzw. Nachteile; wie man diese einschätzt ist,
> glaube ich, zumindest z.T. kulturell bedingt.
>
Kulturell bedingt? Zumindest im GBV ist das von der Praxis her bedingt. Ein
Verbund, der eine so weitgehende und enge Integration der Katalogdatenbank mit
den Funktionen der Ausleihe, Fernleihe und Erwerbung praktiziert, der
funktioniert am besten, wenn unterschiedslos jedes Stueck eines mehrbaendigen
Werks seinen eigenen Satz bekommt. Nur dann kann der Verbundkatalog praezise
Auskunft geben, welche Baende eine bestimmte Bibliothek hat (so dass eine
Bestellung Erfolg haben kann), und nur dann hat man im Lokalsystem kaum noch
Arbeit mit dem Anlegen der Banddaten fuer die Ausleihe. Und nur wenn in jedem
Fall auch eine Gesamtaufnahme gemacht wird, hat man keine Probleme im
Erwerbungssystem, wo man diese braucht, um eine Bestellung mehrerer Baende zu
machen.
Wichtig: Die Stuecksaetze muessen jeweils nur einmal gemacht werden, die anderen
Teilnehmer haengen sich mit ihrem Bestand dran und kriegen damit automatisch ihre
lokalen Ausleihsaetze. Andernfalls muesste jede einzelne Bibliothek diese immer
selber machen. OCLC-Teilnehmer z.B. muessen das tun.
Banddaten ohne Stuecktitel kann das System natuerlich anders anzeigen als solche
mit Stuecktitel, so dass die Nutzer nicht verwirrt werden.
Um es auf die katalogtheoretische Ebene zu heben: Im GBV wird das Prinzip
verwirklicht, das ich mal mit "Vom Nachweis zur Nutzung" umschrieben habe. Das
ist nicht meine Erfindung, sondern entstammt dem FRBR-Konzept. Welches ja
ausserdem auch eine konsequente Abbildung der Beziehung des Teils zum Ganzen
fordert...
Im AACR/MARC-Bereich gibt es, soweit ich sehe, keine derartig weitreichende
Integration der Funktionen. Sonst waere vielleicht inzwischen doch eine andere
Sichtweise eingekehrt. Jedenfalls ist es dann ganz klar ein Nachteil, wenn das
Regelwerk alles moegliche erlaubt und jeder nur das macht, was fuer die lokalen
Verhaeltnisse opportun erscheint. Das ist, wie schon mein erster Beitrag, kein
Argument gegen AACR, sondern gegen die gaengige Praxis.
B.E.
Bernhard Eversberg
Universitaetsbibliothek, Postf. 3329,
D-38023 Braunschweig, Germany
Tel. +49 531 391-5026 , -5011 , FAX -5836
e-mail B.Eversberg at tu-bs.de
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