[rak-list] Übergeordneter Begriff für alles zu Katalogisierende

Hans Popst Popst at bib-bvb.de
Fri Aug 2 13:20:39 CEST 2002


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht sollten wir an früher gängige Unterscheidungen denken. Als es 
noch kein Internet gab, konnten wir problemlos "Veröffentlichung" oder 
das Fremdwort "Publikation" für alles Vervielfältigte verwenden. 
Inzwischen hat bei uns in Deutschland kaum jemand ein Problem damit, 
auch einen Text im Netz als veröffentlicht zu betrachten.

Im Gegensatz dazu sind eben Unikate, wie z.B. Handschriften, keine 
Veröffentlichung.

Für Veröffentlichungen und Unikate gibt es aber den Überbegriff 
Dokumente. Darunter kann man bibliographisch Beschreibbares verstehen. 
Der Grund, warum diese Begriffe in der angloamerikanischen Welt nicht 
gebraucht werden, ist vielleicht darin zu sehen, dass die AACR2 ja z.B. 
auch Kapitel für die Beschreibung von Handschriften (Kapitel 4) und 
dreidimensionalen Artefakten und Realien (Kapitel 10) aufweisen. Die 
Regeln sollen also auch tauglich sein für die Anwendung  in Archiven und 
Museen. Bei den im Kapitel 10 genannten "Objekten" handelt es sich bei 
den erläuterten Begriffen also nicht mehr um Dokumente. Andererseits 
können aber "Objekte" vervielfältigt sein, z.B. Kugelschreiber, Autos 
usw., und wir würden sie trotzdem nicht als "Veröffentlichungen" bezeichnen.

Eines wird dabei klar: Wir könnten ohne weiteres von den gerade 
genannten Begriffen Gebrauch machen. Im Deutschen aber sicher nicht vom 
Begriff "Ressource". Ich schließe mich also Herrn Eversbergs Forderung 
an: Weg mit dem unsinnigen Begriff!

Mit freundlichen Gruessen
Ihr

Hans Popst
Bayerische Beamtenfachhochschule, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen
Kaulbachstr. 11, 80539 Muenchen
Tel. 089/28638-2298. - Fax 089/28638-2657. - mailto:Popst at bib-bvb.de 





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