[rak-list] Übergeordneter Begriff für alles zu Katalogisierende
Hans Popst
Popst at bib-bvb.de
Fri Aug 2 13:20:39 CEST 2002
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht sollten wir an früher gängige Unterscheidungen denken. Als es
noch kein Internet gab, konnten wir problemlos "Veröffentlichung" oder
das Fremdwort "Publikation" für alles Vervielfältigte verwenden.
Inzwischen hat bei uns in Deutschland kaum jemand ein Problem damit,
auch einen Text im Netz als veröffentlicht zu betrachten.
Im Gegensatz dazu sind eben Unikate, wie z.B. Handschriften, keine
Veröffentlichung.
Für Veröffentlichungen und Unikate gibt es aber den Überbegriff
Dokumente. Darunter kann man bibliographisch Beschreibbares verstehen.
Der Grund, warum diese Begriffe in der angloamerikanischen Welt nicht
gebraucht werden, ist vielleicht darin zu sehen, dass die AACR2 ja z.B.
auch Kapitel für die Beschreibung von Handschriften (Kapitel 4) und
dreidimensionalen Artefakten und Realien (Kapitel 10) aufweisen. Die
Regeln sollen also auch tauglich sein für die Anwendung in Archiven und
Museen. Bei den im Kapitel 10 genannten "Objekten" handelt es sich bei
den erläuterten Begriffen also nicht mehr um Dokumente. Andererseits
können aber "Objekte" vervielfältigt sein, z.B. Kugelschreiber, Autos
usw., und wir würden sie trotzdem nicht als "Veröffentlichungen" bezeichnen.
Eines wird dabei klar: Wir könnten ohne weiteres von den gerade
genannten Begriffen Gebrauch machen. Im Deutschen aber sicher nicht vom
Begriff "Ressource". Ich schließe mich also Herrn Eversbergs Forderung
an: Weg mit dem unsinnigen Begriff!
Mit freundlichen Gruessen
Ihr
Hans Popst
Bayerische Beamtenfachhochschule, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen
Kaulbachstr. 11, 80539 Muenchen
Tel. 089/28638-2298. - Fax 089/28638-2657. - mailto:Popst at bib-bvb.de
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