[rak-list] Die deutsche Diskussion um AACR

Thomas Berger ThB at gymel.com
Fri Apr 19 17:45:49 CEST 2002


Lieber Herr Eversberg,

> Es kommt darauf an, wie ich schon sagte, wie man "AACR-kompatibel" verstehen will.
> Wegen der Praeponderanz der LC-Daten gibt es da drei Moeglichkeiten:
> 
> a) Es soll so gut wie alles "unbesehen" uebernehmbar sein:
>    Dann muessen die LCRI so gut wie voll angewendet werden, aber man muss dann
>    auch die Ansetzungen entsprechend machen (z.B. Gebietskoerp. englisch)
> 
> b) wie a), aber Ansetzungen deutsch bzw. RAK-kompatibel:
>    Dann muss ein effektiver Mechanismus zur Normdatenverknuepfung implementiert
>    und institutionalisiert werden
> 
> c) Statt LCRI eigene Interpretationen (denn ganz ohne geht es nicht, zumindest in
>    Verbuenden, wegen der vielen Alternativen und Optionen). Also Modell KIDS.
>    Dann ist unbesehene Uebernahme (hier wie dort) nicht moeglich, und die
>    Situation hinsichtlich internationaler Normierung waere kaum besser als jetzt.
> 
> Im Falle c) wuerde "kompatibel" sich nur auf die Denkweise beziehen, nicht auf
> das Produkt der Katalogisierung selbst. Dafür, meine ich, lohnt der Aufwand nicht.

Aber ist nicht Fall c) der realistischste, ein Szenario naemlich, das
auch unter dem Namen RAK 2 bekannt ist? Mir scheint Fall c) derjenige
zu sein, der die beruehmte "Entitaetsangleichung" erlaubt, in Fall
b) sehe ich das nicht gegeben, daher ist "dann muss ein effektiver
Mechanismus..."
dort keine sinnvolle Aussage.

[Es kommt vermutlich darauf an, wie man "RAK-kompatibel" verstehen will
:)]

Meiner Meinung nach ist eine Kompatibilitaet der Denkweise (und
der Entitaeten etc.) das Optimum des Erreichbaren und nicht
a priori des Aufwands nicht wert.

Zu bedenken ist ja auch, dass gerade in einer Verbundumgebung
die Uebernahme eines Katalogisats erschwert ist, wenn keine
Verknuepfungen mit der relevanten Normdatei mitgeliefert wird,
da kann das Katalogisat noch so RAK'ig sein. Umgekehrt macht
ein Katalogisat mit der "richtigen" Verknuepfung wenig Muehe,
auch wenn die Klartext-Ansetzungen darin nach RAK-OeB oder
LOC-NA oder Hausregeln notiert sind.

viele Gruesse
Thomas Berger



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