[rak-list] Die deutsche Diskussion um AACR2

Charles Croissant croisscr at SLU.EDU
Fri Apr 19 16:36:20 CEST 2002


Liebe Liste,

Bernhard Eversberg wrote:
> 
> Charles Croissant schrieb:
> 
> >
> > Es gibt nur einen Fall, wo die AACR2 einen englischsprachigen
> > Bestandteil in einer Ansetzungsform vorschreiben (für englischsprachige
> > Kataloge, wohlgemerkt), und das ist der Fall, wo ein "Addition"
> > ("Zusatz", ähnlich wie eine Ordnungshilfe bei RAK) nötig ist, um das
> > Wesen des Körperschaftsnamens zu klären.
> >
> Das ist, mit Verlaub, nicht der einzige Fall. Regel 23.1 (Geographic names)
> besagt, dass Geographische Namen englisch anzusetzen sind und in dieser Form
> auch fuer Gebietskoerperschaften Verwendung finden. Also "Germany" und "Munich".
> Die Unterschiede bei Koerperschaftsnamen beschraenken sich nicht auf die Sprache,
> sondern es gibt noch viele andere, besonders das Entitaetenproblem, auf das
> hinzuweisen M. Muennich nicht muede wird.
> Eine sehr ausfuehrliche vergleichende Untersuchung liegt seit langem vor:
> 
>   http://www.oclc.org/oclc/cataloging/reuse_project/comparison.htm
> 

Ich danke Herrn Eversberg für seine Klarstellung. Ich habe mich in
meiner email ausschliesslich auf Körperschaftsnamen beziehen wollen (es
schien mir im Moment am wichtigsten, auf das vorliegende Missverständnis
in bezug auf Körperschaftsnamen einzugehen); ich habe dabei in Gedanken
die geographischen Namen und Gebietskörperschaften ausgeklammert, das
hätte ich aber ausdrücklich sagen sollen. Wie Herr Troxler sagt, nach
AACR2 werden Körperschaftsnamen und geographische Namen gesondert
behandelt, Geographische Namen in Kapitel 23, Körperschaftsnamen in
Kapitel 24.

Geographische Namen werden natürlich sehr oft als
"Additions"/Zusätze/Ordnungshilfen  herangezogen. Ich möchte nochmal
betonen, AACR2 ist für englischsprachige Kataloge geschrieben worden.
Die Regel 0.12 weist ausdrücklich darauf hin, wenn die AACR2 von
Bibliotheken benutzt werden sollen, deren Arbeitssprache nicht Englisch
ist, dann sollen AACR2's "Präferenzen" für Englisch durch Präferenzen
für die Arbeitssprache der betreffenden Bibliotheken ersetzt werden.

Angewandt auf den deutschen Fall, würde diese Regelung zur Folge haben,
dass dort, wo AACR2 jetzt englischsprachige Zusätze oder
Ansetzungsformen vorschreibt, nun in einer "deutschen" AACR2
deutschsprachige Zusätze oder Ansetzungsformen vorgeschrieben würden.

Also wo man jetzt in englischsprachigen Katalogen Zusätze wie (Munich,
Germany) sieht, würde man wohl in deutschsprachigen Katalogen den Zusatz
(München) sehen (oder eventuell "München, Deutschland"--das wäre eine
weitere Entscheidung, ob man den Namen des Landes mit aufnehmen möchte
in solche Zusätze, für Kataloge in Deutschland selber).

Zusätze sind als Hilfe für den Katalogbenutzer gemeint, ich finde es
also nur sinnvoll, dass sie in der Landessprache erscheinen. Eine
gewichtige Folge muss man aber bedenken, wenn man bei AACR2 Englisch
durch Deutsch als Arbeitssprache ersetzt: viele Normdatensätze in
unserer National Authority File, die englischsprachige Zusätze
enthalten, könnten dann nicht einfach in deutsche Kataloge übernommen
werden, sondern müssten "massiert" werden, um englischsprachige Zusätze
durch deutschsprachige zu ersetzen. Es ist klar, egal wie man sich bei
der jetzigen Debatte entscheidet, jede mögliche Entscheidung ist mit
Unannehmlichkeiten verbunden.

mit freundlichen Grüssen,
Charles Croissant
-- 
Charles R. Croissant
Catalog Librarian
Pius XII Memorial Library
Saint Louis University
St. Louis, MO  63108
(314) 977-3098
croisscr at slu.edu




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