[rak-list] Die deutsche Diskussion um AACR2

Bernhard Eversberg ev at BUCH.BIBLIO.ETC.TU-BS.DE
Fri Apr 19 08:56:28 CEST 2002


Charles Croissant schrieb:

> 
> Es gibt nur einen Fall, wo die AACR2 einen englischsprachigen
> Bestandteil in einer Ansetzungsform vorschreiben (für englischsprachige
> Kataloge, wohlgemerkt), und das ist der Fall, wo ein "Addition"
> ("Zusatz", ähnlich wie eine Ordnungshilfe bei RAK) nötig ist, um das
> Wesen des Körperschaftsnamens zu klären.
> 
Das ist, mit Verlaub, nicht der einzige Fall. Regel 23.1 (Geographic names)
besagt, dass Geographische Namen englisch anzusetzen sind und in dieser Form
auch fuer Gebietskoerperschaften Verwendung finden. Also "Germany" und "Munich".
Die Unterschiede bei Koerperschaftsnamen beschraenken sich nicht auf die Sprache,
sondern es gibt noch viele andere, besonders das Entitaetenproblem, auf das
hinzuweisen M. Muennich nicht muede wird.
Eine sehr ausfuehrliche vergleichende Untersuchung liegt seit langem vor:

  http://www.oclc.org/oclc/cataloging/reuse_project/comparison.htm

MfG B.E.


Bernhard Eversberg
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