[rak-list] (Fwd) Re: main entry under corp.body?

Monika Muennich Muennich at UB.UNI-HEIDELBERG.DE
Wed Apr 17 12:16:12 CEST 2002


Liebe Kolleginnen und Kollegen,  auf den Teil 0.5 der AACR hatte ich bereits vor
einigen Monaten hingewiesen. Sie lautet folgendermassen:

0.5 Die Regeln im Teil II basieren auf der Annahme, dass für jede Vorlage eine
Haupteintragung gemacht wird, und dass diese durch
Nebeneintragungen ergänzt wird. Die Frage der Einführung von Mehrfacheintragungen
(d.h.mehrere gleichwertige Eintragungen für jede
Vorlage) wurde diskutiert, jedoch nicht in die Regeln eingearbeitet. Es wird
allerdings akzeptiert, dass viele Bibliotheken nicht zwischen
Haupt- und anderen Eintragungen unterscheiden. Solchen Bibliotheken wird empfohlen,
Kapitel 21 als Richtschnur zu verwenden, um alle
nötigen Eintragungen für jeden Einzelfall festzulegen. Es wird aber für eine
Bibliothek notwendig sein, die Haupteintragung von den anderen zu
unterscheiden, wenn a) Listen zu erstellen sind, in denen jede Eintragung nur einmal
vorkommt  oder b) Eindeutige Eintragungen gebraucht
werden (wie es bei Eintragungen für verwandte Werke und für einige Arten von
Sacheintragungen nötig ist). Ferner gilt das Konzept der
Haupteintragung als nützlich bei der Festsetzung von Einheitstiteln und bei der
Standardisierung von bibliographischen Zitate.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir hiervon Gebrauch machen werden, wenn es zu
einer Einführung der AACR bzw. eines AACR-basierten Regelwerks kommt, zumal bereits
für RAK2 sehr schlanke und sehr vereinfachte Regeln  vorliegen, die nur noch um
Zitatregeln ergänzt werden müssen (auch eine einfache Zitatmöglichkeit wurde bereits
dikutiert, wenn auch nicht abschliessend: es wird grundsätzlich unter dem 1.
Verfasser bzw. Titel zitiert, Körperschaften werden aller Wahrscheinlichkeit nur
weitere Sucheinstiege sein.

Was die IFLA-Konferenz betrifft, so ist das Thema Haupt- und Nebeneintragung bereits
vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen Monika Münnich


Bernhard Eversberg wrote:

> On 16 Apr 02, at 22:31, Thomas Berger wrote:
>
> >
> > Suche nach "structural welding code" (und aehnlichen technischen
> > Normen) im Katalog der LoC zeigt, dass hier im Laufe der 90er-Jahre
> > wohl ein Wechsel weg von der Ansetzung unter Koerperschaften
> > stattgefunden hat.
> > ...
>
> Es wird mittlerweile niemanden ueberraschen, dass der Paragraph 21.1B2 (HE unter
> Koerperschaft) zu den am meisten problematischen des gesamten Regelwerks gehoert.
> Zum Glueck kann man ihn ignorieren, indem man sagt, "wir machen keine HE unter
> Koerperschaft". Schon liegt man aber dann ausserhalb der "internationalen Norm"
> (die aus AACR2 + LCRI besteht). Zwar koennte man LC-Aufnahmen leicht verdauen
> (110 und 111 durch 710 und 711 ersetzen), aber die LC und viele andere haetten
> Verdruss mit unseren Daten (aus 710 kann man nicht einfach 110 machen!).
> Hier ist folglich ein vordringlicher Punkt, der in die naechstes Jahr beginnenden
> IFLA-Verhandlungen unbedingt eingebracht werden muesste. Der Vorschlag waere:
> -- entweder Verzicht auf HE unter Koerp. (wenn nicht gar auf das klassische
>    Konzept HE ueberhaupt), oder
> -- Einfuehrung eines streng formalen Prinzips (Angebot: RAK 639).
>
> MfG B.E.
>
> Bernhard Eversberg
> Universitaetsbibliothek, Postf. 3329,
> D-38023 Braunschweig, Germany
> Tel.  +49 531 391-5026 , -5011 , FAX  -5836
> e-mail  B.Eversberg at tu-bs.de

--
Monika Muennich
Universitaetsbibliothek
Postfach 105749
69047 Heidelberg
Tel. ..49 6221 542574
Fax  ..49 6221 542623
E-Mail muennich at ub.uni-heidelberg.de

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