[rak-list] Thesen zum Umstieg auf die AACR (Fortsetzung)
Franz2x at aol.com
Franz2x at aol.com
Wed Nov 14 18:01:39 CET 2001
Hallo RAK-Interessierte,
wie angekündigt, folgen unten weitere Thesen in Fortsetzung dessen, was ich
in meiner Mail vom 10. November geschrieben habe.
Zwischendurch, angeregt durch den Hinweis von F. Geißelmann in seiner Mail
vom 13.11., daß man "die Frösche nicht fragen darf ...", vorsichtshalber
noch die Feststellung, daß ich, aus verwandten Gründen, bewußt darauf
verzichte, den enormen Aufwand zu beschwören oder gar zu beklagen, den eine
solche Umstellung mit sich brächte. Denn die Antwort der Befürworter würde
mit großer Sicherheit lauten, das seien temporäre Schwierigkeiten, die man
keineswegs unterschätze, aber da müssse man nun mal durch, es handele sich
schließlich um eine langfristig wirksame Grundsatzentscheidung, die zudem
schon lange überfällig sei. - Gottseidank gibt es ein ganze Reihe anderer
Argumente, mit denen von einem Umstieg auf die AACR abgeraten werden kann.
5. These
Die Befürworter einer Umstellung auf die AACR gehen offenbar weitgehend von
der - im Prinzip ja nicht falschen - Annahme aus, daß man jedes Objekt, das
man nach den RAK beschreiben, katalogisieren kann, ebenso gut nach den AACR
oder nach jedem beliebigen anderen Regelwerk katalogisieren kann, wenn das
andere Regelwerk in etwa die gleiche Beschreibungs- und Erschließungstiefe
hat; und die ist bei den AACR allemal gegeben. Insofern müßten eigentlich
alle RAK-Katalogisate durch entsprechende AACR-Katalogisate darstellbar, im
Falle von vorhandenen Altdaten auch ersetzbar sein, wenn man nur vorher
feststellt, welcher Datensatz genau welchen anderem entspricht.
Das ist schon schwierig genug, leider aber erst die Hälfte des Problems, was
gern übersehen wird. Denn die 1:1-Zuordnung kann überhaupt nur durchgängig
funktionieren bei den einbändigen Monographien und bei den Personennamen.
Schon bei den begrenzten mehrbändigen Werken ergeben sich Probleme, die
angesichts der Erfahrungen, die man damit bereits reichlich in den deutschen
Verbundkatalogen gemacht hat, hier nicht näher erläutert werden müssen.
Verstärkt tauchen sie dann bei den fortlaufenden Sammelwerken und bei den
Körperschaften auf. Denn hier wird die jeweilige katalogmäßige 'Entität'
eben nicht automatisch durch das real existierende Objekt, sondern häufig
durch die Katalogregeln bestimmt, die zur Anwendung kommen, genauer gesagt:
durch die Ansetzungs - und die Splitregeln. Und zwar erfahrungsgemäß durch
jedes Regelwerk etwas anders. Da können schon mal einem RAK-Datensatz zwei
AACR-Datensätze entsprechen, dabei von dem 2. Datensatz eventuell aber nur
zur Hälfte, oder umgekehrt. Hier ist eine mehr oder weniger automatische
Umsetzung also nicht möglich. Diese Fälle bedürften einer totalen
redaktionellen Überarbeitung, die, behaupte ich mal, überhaupt nicht zu
leisten ist bei den Millionen von Altdaten, die wir bereits in Deutschland
haben; zumal an jeder Körperschaft mehrere Titel, an jedem Titel wiederum
mehrere Lokaldaten hängen, die alle neu 'gesplittet' und anders zugeordnet
werden müßten.
Nun kann man natürlich sagen: Dann bleiben die betreffenden Altdaten eben wie
sie sind bzw. sie werden lediglich ins MARC-Format überführt. Die Ansetzungs-
und Splitregeln der AACR finden dann nur für Neuaufnahmen Anwendung, mit der
Uneinheitlichkeit muß und kann man leben. Kann man notfalls in Deutschland,
klar, aber was bringt es allen anderen in der Welt, für die man die ganze
Umstellung auf die AACR ja offenbar (auch) möchte? Diese anderen werden sich,
ungeachtet des MARC-Datenangebots, hüten, diese typisch deutschen Daten je zu
nutzen, da sie den AACR eben nicht entsprechen. (Ein MARC-Angebot übrigens,
das man auch jett schon bieten könnte; da würde sich also durch eine
generelle Übernahme der AACR kaum etwas ändern.)
6. These
Für die zukünftige Vermeidung unterschiedlicher Splits zumindest bei den
Zeitschriften wird schon seit einiger Zeit in IFLA-, in AACR- und in
ISSN-Gremien gemeinsam um die - möglichst weltweite - Etablierung des
ISST-Konzepts gerungen, sprich eines von allen zu verwendenden 'International
Standard Serial Title', der als eine Art (normierter) Ansetzungs - und
Zitiertitel jeder Titelaufnahme in jedem Land beigegeben wird. Wichtig dabei
ist, daß anhand dieses Titels insbesondere die Frage, ob im konkreten Fall
eine Titeländerung vorliegt und folglich eine neue, eine weitere
Titelaufnahme / ein Datensatz angelegt werden muß (weil ein neuer ISST
entstanden ist), einheitlich entschieden werden soll. Bei diesem Anliegen
haben sich die Amerikaner relativ weit aus dem Fenster gelehnt, so daß man
sie jetzt möglichst beim Wort nehmen und zugleich bei der sinnvollen
Ausarbeitung der Regeln unterstützen sollte. Wenn diese Initiative zum Erfolg
geführt werden könnte, dann wäre z. B. auf diesem Gebiet zumindest für
zukünftig entstehende Titeldaten eine 1:1-Zuordnung zwischen RAK- und
AACR-Datensätzen sichergestellt. Mit anderen Worten: Man könnte sich hier bei
einer gemeinsamen Lösung treffen, ohne daß sich der eine dem anderen
unterordnen müßte.
Zugegeben, das Problem der unterschiedlich gesplitteten Altdaten wird damit
nicht gelöst. Ferner bleibt das Problem der Körperschaften davon unberührt,
ebenfalls bei den Altdaten. Dort ist leider auch für die Neuaufnahmen bisher
international nichts in Sicht, was der ISST-Lösung bei den Titeln entspräche.
Fortsetzung folgt ggf. in einer weiteren Mail.
G. Franzmeier
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