[rak-list] Thesen zum Umstieg auf die AACR (Fortsetzung)

Franz2x at aol.com Franz2x at aol.com
Wed Nov 14 18:01:39 CET 2001


Hallo RAK-Interessierte,

wie angekündigt, folgen unten weitere Thesen in Fortsetzung dessen, was ich 
in meiner Mail vom 10. November geschrieben habe.

Zwischendurch, angeregt durch den Hinweis von F. Geißelmann in seiner Mail 
vom 13.11.,  daß man "die Frösche nicht fragen darf ...", vorsichtshalber 
noch die Feststellung, daß ich, aus verwandten Gründen, bewußt darauf 
verzichte, den enormen Aufwand zu beschwören oder gar zu beklagen, den eine 
solche Umstellung mit sich brächte. Denn die Antwort der Befürworter würde 
mit großer Sicherheit lauten, das seien temporäre Schwierigkeiten, die man 
keineswegs unterschätze,  aber da müssse man nun mal durch, es handele sich 
schließlich um eine langfristig wirksame Grundsatzentscheidung, die zudem 
schon lange überfällig sei. - Gottseidank gibt es ein ganze Reihe anderer 
Argumente, mit denen von einem Umstieg auf die AACR abgeraten werden kann.

5. These

Die Befürworter einer Umstellung auf die AACR gehen offenbar weitgehend von 
der - im Prinzip ja nicht falschen - Annahme aus,  daß man jedes Objekt, das 
man nach den RAK beschreiben, katalogisieren kann, ebenso gut nach den AACR 
oder nach jedem beliebigen anderen Regelwerk katalogisieren kann,  wenn das 
andere Regelwerk in etwa die gleiche Beschreibungs- und Erschließungstiefe 
hat; und die ist bei den AACR allemal gegeben. Insofern müßten eigentlich 
alle RAK-Katalogisate durch entsprechende AACR-Katalogisate darstellbar, im 
Falle von vorhandenen Altdaten auch ersetzbar sein, wenn man nur vorher 
feststellt, welcher Datensatz genau welchen anderem entspricht.

Das ist schon schwierig genug, leider aber erst die Hälfte des Problems, was 
gern übersehen wird. Denn die 1:1-Zuordnung kann überhaupt nur  durchgängig 
funktionieren bei den einbändigen Monographien und bei den Personennamen. 
Schon bei den begrenzten mehrbändigen Werken ergeben sich Probleme, die 
angesichts der Erfahrungen, die man damit bereits reichlich in den deutschen 
Verbundkatalogen gemacht hat, hier nicht näher erläutert werden müssen. 
Verstärkt tauchen sie dann bei den fortlaufenden Sammelwerken und bei den 
Körperschaften auf. Denn hier wird die jeweilige  katalogmäßige 'Entität' 
eben nicht automatisch durch das real existierende  Objekt, sondern häufig 
durch die Katalogregeln bestimmt, die zur Anwendung kommen, genauer gesagt: 
durch die Ansetzungs - und die Splitregeln. Und zwar erfahrungsgemäß durch 
jedes Regelwerk etwas anders. Da können schon mal einem RAK-Datensatz zwei 
AACR-Datensätze entsprechen, dabei von dem 2. Datensatz eventuell aber nur 
zur Hälfte, oder umgekehrt. Hier ist eine mehr oder weniger automatische 
Umsetzung also nicht möglich. Diese Fälle bedürften einer totalen 
redaktionellen Überarbeitung, die, behaupte ich mal, überhaupt nicht zu 
leisten ist bei den Millionen von Altdaten, die wir bereits in Deutschland 
haben; zumal an jeder Körperschaft mehrere Titel, an jedem Titel wiederum 
mehrere Lokaldaten hängen, die alle neu 'gesplittet' und anders zugeordnet 
werden müßten. 

Nun kann man natürlich sagen: Dann bleiben die betreffenden Altdaten eben wie 
sie sind bzw. sie werden lediglich ins MARC-Format überführt. Die Ansetzungs- 
und Splitregeln der AACR finden dann nur für Neuaufnahmen Anwendung, mit der 
Uneinheitlichkeit muß und kann man leben. Kann man notfalls in Deutschland, 
klar, aber was bringt es allen anderen in der Welt, für die man die ganze 
Umstellung auf die AACR ja offenbar (auch) möchte? Diese anderen werden sich, 
ungeachtet des MARC-Datenangebots, hüten, diese typisch deutschen Daten je zu 
nutzen, da sie den AACR eben nicht entsprechen. (Ein MARC-Angebot übrigens, 
das man auch jett  schon bieten könnte; da würde sich also durch eine 
generelle Übernahme der AACR kaum etwas ändern.)

6. These

Für die zukünftige Vermeidung unterschiedlicher Splits zumindest bei den 
Zeitschriften wird schon seit einiger Zeit in IFLA-, in AACR- und in 
ISSN-Gremien gemeinsam um die - möglichst weltweite - Etablierung des 
ISST-Konzepts gerungen, sprich eines von allen zu verwendenden 'International 
Standard Serial Title', der als eine Art (normierter)  Ansetzungs - und 
Zitiertitel jeder Titelaufnahme in jedem Land beigegeben wird. Wichtig dabei 
ist, daß anhand dieses Titels insbesondere die Frage, ob im konkreten Fall 
eine Titeländerung vorliegt und folglich eine neue, eine weitere 
Titelaufnahme / ein Datensatz angelegt werden muß (weil ein neuer ISST 
entstanden ist), einheitlich entschieden werden soll. Bei diesem Anliegen 
haben sich die Amerikaner relativ weit aus dem Fenster gelehnt, so daß man 
sie jetzt möglichst beim Wort nehmen und zugleich bei der sinnvollen 
Ausarbeitung der Regeln unterstützen sollte. Wenn diese Initiative zum Erfolg 
geführt werden könnte, dann wäre z. B. auf diesem Gebiet zumindest für 
zukünftig entstehende Titeldaten eine 1:1-Zuordnung zwischen RAK- und 
AACR-Datensätzen sichergestellt. Mit anderen Worten: Man könnte sich hier bei 
einer gemeinsamen Lösung treffen, ohne daß sich der eine dem anderen 
unterordnen müßte.

Zugegeben, das Problem der unterschiedlich gesplitteten Altdaten wird damit 
nicht gelöst. Ferner bleibt das Problem der Körperschaften davon unberührt, 
ebenfalls bei den Altdaten. Dort ist leider auch für die Neuaufnahmen bisher 
international nichts in Sicht, was der ISST-Lösung bei den Titeln entspräche.

Fortsetzung folgt ggf. in einer weiteren Mail.

G. Franzmeier



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