[Rda-info-liste] (Wiesenmüller auf Witte)

rda-info-liste at lists.dnb.de rda-info-liste at lists.dnb.de
Son Jun 28 11:15:45 CEST 2015


Lieber Herr Witte,

die Anfrage auf der RDA-List, die Sie verfolgt haben, war ja ausgelöst 
durch die Fragen von Herrn Berger und Frau Payer zu dem Fall mit den 
Handschriftenkatalogen. Die Reaktionen der amerikanischen KollegInnen 
werden wir in der Themengruppe "Körperschaften als geistige Schöpfer" 
besprechen; ich werde dann auch auf dieser Liste darüber berichten.

Ich hatte die Gelegenheit genützt, um ein gutes Beispiel für den Punkt 
1. c) im LC-PCC PS zu 19.2.1.1.1 zu bekommen, weil ich diesen Aspekte 
sehr schwierig finde. Von amerikanischer Seite kam nur wenig, aber Herr 
Berger hatte eine hilfreiche Idee:

> http://d-nb.info/962738905
>
> Wirtschaftliche Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform : Gutachten /
> Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Im Auftr. von Greenpeace e.V.
> [Hrsg.: Greenpeace e.V. ; Zweigbüro Berlin. Mitarb. Stefan Bach ...]

Greenpeace hatte das DIW mit dem Gutachten beauftragt (to commission 
s.th.: etwas in Auftrag geben). Das Gutachten wurde weder vom DIW selbst 
veröffentlicht (das würde unter LC-PCC PS 1.a fallen) noch hat das DIW 
die Veröffentlichung veranlasst (das wäre 1.b) - denn dies hat alles 
Greenpeace übernommen. Nichtsdestoweniger ist der Inhalt des Werks vom 
DIW erarbeitet worden, d.h. das DIW ist der "originator of the work" 
(1.c). Das Werk stammt also von der Körperschaft DIW. Im zweiten Schritt 
muss dann geprüft werden, ob das Werk unter einen der Fälle von 
19.2.1.1.1 fällt. Es passt unter "Kollektives Denken einer Körperschaft 
handelt"; damit ist das DIW nach der RDA-Logik geistiger Schöpfer.

In diesem Kontext wurde dann noch ein Nebenpunkt berührt, mit dem sich 
die Themengruppe vor kurzem beschäftigt hat. Es ging um die Frage, wie 
man damit umgeht, wenn übergeordnete und untergeordnete Körperschaft 
gleichzeitig in der Ressource genannt sind. In Tests und 
Multiplikatorenschulungen war dies als Problem aufgetaucht. Es soll 
deshalb in die überarbeitete Fassung der (in einer ersten Version 
bereits im Toolkit veröffentlichten) Erläuterungen zu 19.2.1.1.1 und 
19.3 eine entsprechende Hilfestellung eingearbeitet werden.

In der Themengruppe waren wir der Ansicht, dass es sich hier 
typischerweise um Fälle handelt, bei denen die übergeordnete 
Körperschaft eine ihrer Unterordnungen (z.B. eine Arbeitsgruppe) damit 
beauftragt hat, das Werk für sie zu erarbeiten. Vielfach wird man einem 
solchen Werk gar nicht ansehen, welche untergeordnete Körperschaft den 
Inhalt erarbeitet hat; manchmal steht es aber tatsächlich explizit drin. 
Die von der Themengruppe für solche Fälle erarbeitete Lösung sieht so aus:

> Beachten Sie:
>
> Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in 
> einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel 
> eine untergeordnete Körperschaft das Werk im Auftrag der 
> übergeordneten Körperschaft ausgeführt. Geistiger Schöpfer ist dann 
> die übergeordnete Körperschaft, sofern die Kriterien aus RDA 
> 19.2.1.1.1 für diese erfüllt sind (Beispiele: es handelt sich um ein 
> Werk administrativer Natur, das sich mit der übergeordneten 
> Körperschaft befasst und nicht nur mit der untergeordneten 
> Körperschaft; es handelt sich um kollektives Gedankengut der 
> übergeordneten Körperschaft, nicht nur der untergeordneten 
> Körperschaft). Für die untergeordnete Körperschaft kann eine Beziehung 
> nach RDA 19.3 erfasst werden, insbesondere wenn sie an prominenter 
> Stelle genannt ist. Verwenden Sie in diesem Fall die 
> Beziehungskennzeichnung „Herausgebendes Organ“.
>

Herr Berger sieht das anders und findet, dass auch die untergeordnete 
Körperschaft geistiger Schöpfer sein müsste; darüber wird jetzt gerade 
in der RDA-List diskutiert. Ich persönlich denke aber, dass die von der 
Themengruppe gefundene Lösung gut zu handhaben ist und auch zu einem 
sinnvollen Ergebnis führt. Und es ist ja trotzdem nicht verboten, eine 
Beziehung zur untergeordneten Körperschaft herzustellen.

Vielleicht ist das in der RDA-List verwendete Beispiel auch nicht das 
geschickteste gewesen; hier noch ein anderes:

Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes : RiBeS 
2012 / Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz ; Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, 
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung Forsten und 
Naturschutz

Nach der neuen Erläuterung ist das Ministerium als geistiger Schöpfer zu 
betrachten. Dessen Abteilung Forsten und Naturschutz kann aber als 
"Sonstige Körperschaft in Verbindung mit einem Werk" (RDA 19.3) 
berücksichtigt werden.

Und noch ein Hinweis zum Verfahrensweg für solche Erläuterungen: Der 
Text wird zunächst im Wiki der AG RDA mit einer bestimmten 
Kommentierungsfrist eingestellt. Damit sind die Vertreter aller Verbünde 
und Institutionen in der AG RDA informiert und können ggf. Rücksprache 
mit regionalen Expertengremien halten. Wenn es keine Einsprüche gibt 
(wie in diesem Fall), kommt das neue D-A-CH bei nächster Gelegenheit ins 
Toolkit sowie ins RDA-Info-Wiki. Gibt es Einsprüche, wird dies natürlich 
in der AG RDA diskutiert.

An die breite Masse der Katalogisierer wird diese Regelung - wie alle 
anderen auch - im Rahmen der Schulungen vermittelt werden. Dafür wird 
die Themengruppe in nächster Zukunft eine Schulungsunterlage erarbeiten, 
in denen wir Ihnen dann jede Erbse von 19.2.1.1.1 einzeln vorzählen werden.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller



Am 27.06.2015 um 17:39 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> Sehr geehrter Frau Wiesenmüller,
> sehr geehrter Herr Berger,
>
> könnten Sie uns hier in Deutschland bitte an Ihrer Diskussion in der rda-l at lists.ala.org auf deutsch teilhaben lassen?
>
> Dass die Amerikaner auf amerikanisch zuerst von bevorstehenden D-A-CH-Regelungen erfahren ist schon bemerkenswert.
>
> Könnten sie bitte besonders die Erbsenzählerei rund um 19.2.1.xx in der ala-Liste hier auf deutsch erläutern? (Leider meldet sich Eversberg nur noch dort ab und zu  als Rufer in der Wüste zu Wort)
>
> " body A (the commissioner) or B (the commissioned)"  habe ich leider gar nicht übersetzen können.
>
> Vielen Dank im Voraus.
>
> Mit freundlichen Gruessen
>
> Gerd Witte
>
>
> Ev.-luth. Oberkirchenrat
> Bibliothek
> Philosophenweg 1
> 26121 Oldenburg
> Tel. 0441-7701-145
> Fax 0441-7701-2199
>
>
>> Gesendet: Samstag, 27. Juni 2015 um 16:49 Uhr
>> Von: "Heidrun Wiesenmüller" <wiesenmueller at hdm-stuttgart.de>
>> An: rda-l at lists.ala.org
>> Betreff: [RDA-L] Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: RE: Example for LC-PCC PS 19.2.1.1.1 under 1.c)?
>>
>> Thomas,
>>
>>> Unfortunately most of the examples I could find have further complications
>>> (conferences or workshops involved, the bodies present themselves as
>>> collaborating or being sponsors), but here is a (rather old) example
>>>
>>> http://d-nb.info/962738905
>>>
>>> Wirtschaftliche Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform : Gutachten /
>>> Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Im Auftr. von Greenpeace e.V.
>>> [Hrsg.: Greenpeace e.V. ; Zweigbüro Berlin. Mitarb. Stefan Bach ...]
>>>
>>>
>>> ("Im Auftr. von" means "commissioned by" and the DIW is a rather major
>>> player in the landscape of economic research organizations in Germany)
>> Thanks, I think that is really a good example for the case in question!
>>
>>>> Here, the parent body (the Association of Scientific Medical Societies in
>>>> Germany) is the creator, although the actual work was done by its "Standing
>>>> Guideline Commission". But, of course, that's not the same case as with an
>>>> external advisory body.
>>> the parent body falls under 19.2.1.1.1 a) since these are official guidelines
>>> and the Standing Guideline Commission expresses its collective thought and
>>> falls under 19.2.1.1.1 b) ?  (they denote themselves as "editors" but note
>>> p. 58: "The standing AWMF Guidelines Commission has adopted a policy that the
>>> AWMF shall ...").
>> I haven't read the whole thing, but as I understand it it is an
>> administrative work under RDA 19.2.1.1.1 a) i). The policies and
>> procedures apply to the whole Association, I think.
>>
>> The question with this and similar cases was which is the creator: The
>> superordinate body or the subordinate body or both? We've now drafted a
>> paragraph for the German practice rules D-A-CH (to appear in the August
>> update), which translates as following:
>>
>> ----------
>> If there are two or more corporate bodies named in the resource which
>> are in a hierarchical relationship, usually the subordinate body has
>> prepared the work on behalf of the superordinate one. In this case treat
>> the superordinate body as the creator, provided that the criteria of RDA
>> 19.2.1.1.1 are met for it (examples: an administrative work dealing with
>> the superordinate body, not only the subordinate body; a work expressing
>> the collective thought of the superordinate body, not only of the
>> subordinate body).
>> ---------
>>
>> If desired, a relationship to the subordinate body can be recorded under
>> RDA 19.3.
>>
>> Heidrun
>>
>>
>> -- 
>> ---------------------
>> Prof. Heidrun Wiesenmueller M.A.
>> Stuttgart Media University
>> Nobelstrasse 10, 70569 Stuttgart, Germany
>> www.hdm-stuttgart.de/bi
>>
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