[rak-list] Frage zu Szenario 2

Heidrun Wiesenmüller wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Die Jun 19 08:35:16 CEST 2012


Liebe Frau Payer, liebe Frau Oehlschläger,
liebe KollegInnen,


> (Dabei würde ich nicht allzu schwarz sehen und davon ausgehen, dass der EST weiterhin erfasst wird, zumal ich glaube, dass er möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt für eine maschinelle Extraktion von Werktiteln aus vorhandenen Daten hilfreich sein dürfte.)

Ich kann auch gemäß RDA keinen Grund erkennen, weshalb der 
Einheitssachtitel nicht mehr erfasst werden sollte.
Über Szenario 2 heißt es in dem bekannten Papier:
http://www.rda-jsc.org/docs/5editor2rev.pdf
"In implementations where bibliographic files and authority files are 
linked (scenario 2), the bibliographic record also contains links to 
authority records for persons, families, corporate bodies, etc., 
associated with the work, etc., embodied in the resource described." Ein 
Charakteristikum von Szenario 2 ist, wenn ich es richtig verstehe, dass 
es weiterhin Titeldatensätze konventionellen Typs gibt, also ohne 
Aufspaltung in Werk, Expression und Manifestation (wobei ich zugeben 
muss, dass ich die rechte Seite des Diagramms zu Szenario 2 bis heute 
nicht richtig kapiert habe - wenn mir das jemand erklären kann, wäre ich 
dankbar).

Nach meinem Verständnis korrespondiert dies mit der in RDA 17.4.2.3 
beschriebenen dritten Methode, mit der man Primärbeziehungen darstellen 
kann: "Erstelle eine zusammengesetzte Beschreibung, welche eines oder 
mehrere Elemente, die das Werk und/oder die Expression identifizieren, 
mit der Beschreibung der Manifestation kombiniert." (Arbeitsübersetzung 
HW). Der Einheitssachtitel entspricht dem Titel des Werkes, gehört also 
zu den Elementen, die das Werk identifizieren. Es spricht also m.E. 
nichts dagegen, ihn in der Titelaufnahme zu erfassen - ebenso, wie wir 
weiterhin den Verfasser des Werkes im Datensatz verknüpfen werden.


> Eine Anmerkung noch zur Übersetzung von "Work manifested" - ich denke, dass man diesen Term umschreiben muss und ihn eher mit "das in der Manifestation verkörperte Werk" übersetzen sollte, auch wenn das weniger griffig ist. Aber auch dieser Ausdruck gehört nach meiner Einschätzung (ebenso wie beispielsweise "unmediated - ohne Hilfsmittel zu benutzen") zu denen, mit den man die Benutzer nicht unbedingt konfrontieren muss.

Ich verstehe nicht recht, was hier gegen eine wörtliche Übersetzung 
"manifestiertes Werk" sprechen würde. Als Terminus technicus (der ja in 
der Tat nur von uns Bibliothekaren verwendet wird und nicht unseren 
Benutzern zugemutet werden soll) fände ich "das in der Manifestation 
verkörperte Werk" viel zu umständlich - das ist ja eher eine Erläuterung 
als ein Fachterminus. Nachdem wir uns nun alle längst an "Manifestation" 
gewöhnt haben, wäre es m.E. nur konsequent, auch das Verb 
"manifestieren" zu verwenden. Der Bedeutungsgehalt des englischen "to 
manifest" und des deutschen "manifestieren" ist ja auch praktisch 
identisch (was angesichts der Etymologie auch nicht überraschen kann). 
Mein Langenscheidt Collins Großwörterbuch gibt beim intransitiven Verb 
"manifest" an: "sich zeigen; (Sci, Psych etc) sich manifestieren; 
(ghost) erscheinen; (guilt etc) sich offenbaren, offenbar werden". Man 
vergleiche dazu die Bedeutungen und Synonyme für "manifestieren" beim 
Duden online:
http://www.duden.de/rechtschreibung/manifestieren

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller

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Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
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