[rak-list] Das künftige deutsche Regelwerk?

Petra Hauke petra.hauke at bock-net.de
Wed Jul 9 19:07:18 CEST 2008


Liebe RAK-LIST-Kollegen,
ich gewinne aus dieser Liste zunehmend den Eindruck, dass viele/manche 
(?) Kollegen davon ausgehen, dass die von der DNB zugesagte 
RDA-Übersetzung gleichzusetzen ist mit dem künftigen deutschen 
Regelwerk, entsprechend dem sog. Nikolausbeschluss über den Umstieg auf 
internationale Formate und Regelwerke.

Die entsprechenden Veröffentlichungen der DNB lese ich jedoch anders:
(1) Der StA beschloss die aktive Teilnahme an der Entwicklung der 
(zunächst AACR3, später:) RDA.
(2) Der StA beschloss die *Ausrichtung des künftigen deutschen 
Regelwerkes *an den AACR3, später: RDA.
In meinen Augen ist es auch sinnvoll, dass wir uns an der Entwicklung 
der RDA beteiligen, um deutsche Belange einzubringen (wenn wir denn 
unser Regelwerk anschließend daran ausrichten wollen) - womit jedoch 
nicht zwangsläufig gemeint sein muss, dass wir die RDA anschließend auch 
1:1 übernehmen werden.
Es ist nirgendwo davon die Rede, dass AACR3 bzw. RDA in deutscher 
Übersetzung das neue deutsche Regelwerk darstellen.
Da wir inzwischen wissen, dass in den RDA sehr viele Regeln optional 
sind, wird man sich in Deutschland nach Vorliegen der endgültigen 
RDA-Fassung auf gemeinsame Anwendungsregeln einigen (müssen) - und so 
wird das "künftige deutsche Regelwerk", ausgerichtet an den RDA, 
keineswegs nur Orig.-RDA-dt. sein, sondern ein neues Regelwerk, 
ausgerichtet an den RDA, mit gemeinsamen deutschen Anwendungsregeln, die 
der internationalen Praxis nicht zuwiderlaufen. Insofern wäre mit der 
deutschen Übersetzung der RDA lediglich ein weiterer Schritt zu dem 
künftigen deutschen Regelwerk getan - das Ziel wäre damit noch nicht 
erreicht. Demnach wäre auch nicht davon auszugehen, dass die deutschen 
Katalogisierer "vor Ort" unmittelbar mit RDA-dt. konfrontiert würden, 
sondern erst mit dem erst noch zu entwickelnden "künftigen deutschen 
Regelwerk".

Sehe ich das richtig? Andernfalls bitte ich mich zu korrigieren.
Freundliche Grüße
Petra Hauke
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Quellen:

Aus dem Protokoll des StA vom 15. Dez. 2004 
(http://www.d-nb.de/standardisierung/pdf/p_sta_20041215_v.pdf):

Die Arbeitsstelle für Standardisierung hat über das gemeinsam mit der 
Arbeitsgemeinschaft der
Verbundsysteme verfasste Papier hinaus konkrete Vorschläge für das 
Regelwerk vorgelegt. Darin
wird u. a. vorgeschlagen, das deutsche Regelwerk auf der Basis einer 
deutschen AACRÜbersetzung
zu formulieren.
............
Der Standardisierungsausschuss beauftragt einstimmig die Arbeitsstelle 
für Standardisierung mit
der Weiterentwicklung des Regelwerks auf der Basis der operativen Ziele 
und Maßnahmen des
gemeinsamen Vorschlagspapiers der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme 
und der
Arbeitsstelle für Standardisierung (S. 4/5).
...........
Der Standardisierungsausschuss beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen 
die aktive Teilnahme
am Geneseprozess der "AACR3", insbesondere die Einbringung 
deutschsprachiger Bedürfnisse,
Beobachtung der Akzeptanz der Vorschläge sowie Beobachtung des prinzipiellen
Entscheidungsprozesses innerhalb der AACR.

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Aus dem Protokoll des StA vom 12.05.2005: 
(http://www.d-nb.de/standardisierung/pdf/p_sta_20050512_v.pdf)
............
Der Standardisierungsausschuss bestätigt mit zwei Gegenstimmen *die 
Ausrichtung des künftigen
deutschen Regelwerks an den AACR3*. Dieses soll nach Vorliegen der AACR3 
als Ganzes
veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden. ...

------------------------
Aus dem Newsletter 2/2006 (Juni 2006) 
(http://www.d-nb.de/standardisierung/pdf/newsletter/newsletter2006_02.pdf):


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Frau Henze auf dem Dt. Bibliothekartag 2007 zum Thema: 
Internationalisierung des deutschen Regelwerks 
(http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte/2007/394/):
"Der Standardisierungsausschuss hat eine Beteiligung am Geneseprozess 
der Resource Description and Access (RDA) beschlossen und die 
Ausrichtung des künftigen deutschen Regelwerks an den RDA bestätigt."

-- 
Dr. Petra Hauke
Tel. +49 30 741 59 03
Fax +49 30 740 70 216
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