[rak-list] Beispiel zu Anlage 2

Heidrun Wiesenmüller wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Tue Jul 31 10:20:45 CEST 2007


Lieber Herr Moll,

ich denke, dass das auch nur recht selten vorkommt. Denn den zu 
ergänzenden Urheber kennt man ja vor allem von fortlaufenden 
Sammelwerken, bei denen keine Nebeneintragungen unter sonstigen 
beteiligten Personen gemacht werden. Aber er ist durchaus auch bei 
begrenzten Werken vorgesehen (vgl. Beispiele bei § 642).

Ein typischer Fall wäre der Sachtitel "Führer" oder "Führer durch die 
Sammlungen" als Beispiel für einen Sachtitel, der "nur aus einfachen 
oder durch formale (nicht auf den Inhalt bezogene) Attribute erweiterten 
Gattungsbegriffen besteht" (§ 642,1a). Bei so etwas ist dann der Urheber 
zu ergänzen. Außerdem kann es sonstige beteiligte Personen geben, die 
Nebeneintragungen erhalten und folglich in der Verfasserangabe 
aufzuführen sind. Wenn es auch noch einen Zusatz zum Sachtitel gibt, 
müsste man auf die von Ihnen zitierte ISBD-Struktur kommen.

Hier ein Beispiel aus der Deutschen Nationalbibliographie:

Zeppelin-Museum <Friedrichshafen>:
Führer durch die Sammlungen / Zeppelin-Museum Friedrichshafen : Technik 
und Kunst / [hrsg. von Wolfgang Meighörner. Autoren: Jürgen Bleibler ; 
Dirk Blübaum ; Wolfgang Meighörner]. - 2., veränd. Ausg.. - Lindenberg : 
Kunstverl. Fink, 2002. - 88 S. : zahlr. Ill.
ISBN 3-931820-46-7

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
*


*Moll, Frank schrieb:
> Sehr geehrte Kollegen,
>
>  
>
> ich habe an Sie eine Anfängerfrage. In der RAK-Anlage 2 findet sich folgende Beschreibung der Bestandteile:
>
> Hauptsachtitel / zu ergänzender Urheber : Zusatz zum Hauptsachtitel / sonstige beteiligte Person
>
>  
>
> Wann kommt es zu dieser Reihenfolge? Ich habe keine Beispiele gefunden.
>
>  
>
> Liebe Grüße
>
>  
>
> Frank Moll
>
>  
>
>  
>
>  
>
> Frank Moll
>
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