[Rda-info-liste] Beispiel für: Parlamentsausschuss (Heidrun Wiesenmüller)

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Don Jun 4 10:50:56 CEST 2015


Lieber Herr Witte,

für mich ist der Fall mit dem Bundestagsausschuss auch eindeutig; ich 
sehe es wie Frau Amelang: 11.2.2.19 sagt explizit aus, dass etwas wie 
"Bundestag" bei solchen Ausschüssen Teil des bevorzugten Namens ist.

Es gibt auch eine allgemeine Regel zum Weglassen von Zwischenstufen in 
der Hierarchie (RDA 11.2.2.15). Diese gilt aber nur, "wenn  unter 
11.2.2.16–11.2.2.29 nichts anderes bestimmt ist".

Bei der Frage nach dem Synodalausschuss bin ich mir allerdings nicht 
sicher, ob 11.2.2.19 überhaupt einschlägig ist - ich denke, eher nein, 
weil mit "legislative bodies" vermutlich nur die säkulare Legislative 
gemeint ist.

Für die Synode selbst gibt es eine eigene Regelwerksstelle (11.2.2.27). 
Für eine Körperschaft, die wiederum einer Synode untergeordnet ist, 
müsste eigentlich die Grundregel nach 11.2.2.15 gelten. Hier gibt es 
etwa ein Beispiel, in dem ein Ministerium als Zwischenhierarchie entfällt:

Frankreich. Commission centrale des marchés
Hierarchie: Frankreich - Ministère de l’économie et des finances - 
Commission centrale des marchés

Das entscheidende Kriterium ist nach RDA, ob Verwechslungsgefahr besteht 
oder nicht. Wenn die Situation folgendermaßen ist (oder es zumindest 
nicht ausgeschlossen ist, dass sie so sein könnte):
A - B1 - C
A - B2 - C
Dann muss die B-Stufe im bevorzugten Namen mitgenommen werden.

Wenn man sich aber sicher ist, dass "C" nicht mehrfach bei einer 
B-Körperschaft derselben A-Körperschaft vorkommt bzw. vorkommen kann, 
dann wird die B-Stufe weggelassen.

Ich bin leider nicht Spezialistin genug, um zu entscheiden, wie einmalig 
die Namen von Synodalausschüssen sind.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller

P.S.: Ich werde künftig bei Mails an die RDA-Info-Liste meinen Namen in 
Klammern mit in den Betreff schreiben, damit man den Absender sofort 
erkennen kann.





Am 03.06.2015 um 11:12 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> Liebe Kolleginnen,
>
> im DNB Katalog finde ich:
>
> http://d-nb.info/gnd/35193-3
>
> Deutschland (Bundesrepublik). Sonderausschuss für die Strafrechtsreform
>
> (belegt mit 040 $erda)
>
> Ausserdem finde ich:
>
> http://d-nb.info/gnd/1068682264
>
> Deutschland. Bundestag. Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
>
> (belegt mit 040 $erda)
>
> Im Toolkit lese ich:
>
> 11.2.2.19.2
> Gesetzgebende Ausschüsse und untergeordnete Einheiten
> Erfassen Sie den Namen eines Ausschusses oder einer sonstigen 
> untergeordneten Einheit der gesetzgebenden Gewalt als Abteilung der 
> gesetzgebenden Gewalt oder der bestimmten Kammer, sofern zutreffend. 
> Erfassen Sie den Namen in Form einer Abteilung des normierten 
> Sucheinstiegs, der die gesetzgebende Gewalt oder die bestimmte Kammer 
> repräsentiert.
>
> Was ist richtig?
>
> D'land. Bundestag. Ausschuss
>
> D'land. Ausschuss
>
> Ich habe ein Buch vor mir von einem Ausschuss einer kirchlichen Synode 
> (= die "gesetzgebende Gewalt" der Kirche)
>
> Was ist richtig?
>
> Kirche. Synode. Ausschuss
>
> Kirche. Ausschuss
>
>
>
>
> _______________________________________________
> Rda-info-liste mailing list
> Rda-info-liste at lists.dnb.de
> http://lists.dnb.de/mailman/listinfo/rda-info-liste


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