AW: [rak-list] Aufsatzbände und RDA - Teil 2

Crönert, Matthias Matthias.Croenert at bgr.de
Mon Jul 5 12:30:04 CEST 2010


Liebe Frau Wiesenmüller,

Ihre Einschätzung, dass von nicht wenigen Seiten der Wunsch kommen würde, den neuen Mindeststandard unterhalb von RAK anzusiedeln, ist wohl realistischer als meine Hoffnung, einen über das RAK-Niveau hinausgehenden Standard zu definieren, um die Qualität der Kataloge noch zu verbessern.

Aber weil es vielleicht doch irgendwann gelingt, die Katalogisierung bundesweit oder auch international arbeitsteiliger zu organisieren und die Katalogisierungsleistung einzelner Bibliotheken für andere besser nachnutzbar zu machen, sollten die Qualitätsanforderungen an die Katalogisate keinesfalls das RAK-Niveau unterschreiten, sondern  zumindest halten oder noch übertreffen - gerade auch hinsichtlich "enthaltener Werke".

Freundliche Grüße
Matthias Crönert

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 Matthias Crönert
 Bibliothek, Archiv
 BGR / LBEG / LIAG
 im GEOZENTRUM HANNOVER
 Stilleweg 2
 30655 Hannover
 (0511) 643 3203
 M.Croenert at bgr.de
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: rak-list-bounces at lists.d-nb.de [mailto:rak-list-bounces at lists.d-nb.de] Im Auftrag von Heidrun Wiesenmüller
Gesendet: Sonntag, 4. Juli 2010 21:49
An: Diskussionsliste zum Regelwerk RAK
Betreff: Re: [rak-list] Aufsatzbände und RDA - Teil 2

Lieber Herr Crönert,


> Ob thematisiert oder nicht: Die Möglichkeit, Einzelaufnahmen für Aufsätze
> anzulegen, besteht immerhin. Und diese Möglichkeit sollte verstärkt genutzt
> werden. Bevor man die Aufsatzverfasser mit einer Nebeneintragung in der
> Sammelbandaufnahme unterbringt, sollte man diese Autoren doch besser
> gleich mit einer verknüpften Aufsatzaufnahme würdigen. Denn der damit
> verbundene Mehrwert für den Katalog lohnt den Aufwand allemal!
>

es ist ja ein Charakteristikum der RDA, dass es eine riesige Bandbreite
gibt: Man kann sowohl hochkomplexe und sehr aufwendige Katalogisate
machen (die auch weit über das hinausgehen, was derzeit in AACR2 gemacht
wird - und dort ist es z.B. üblich, bis zu zwölf Aufsätze in der
Contents-Fußnote in Kat. 505 anzugegeben) aber auch extrem verkürzte
Katalogisate, bei denen man sich auf einige wenige Informationenen
beschränkt. Bei den Beziehungen (sprich Eintragungen) beispielsweise ist
im Bereich der Formalerschließung nur der erste Creator verpflichtend.
Weitere Verfasser, sonstige beteiligte Personen sowie auch alle
Beziehungen zu anderen Werken (z.B. Schriftenreihe) sind optional. Aber
wenn Sie wollen, können Sie mit RDA sogar Eintragungen unter Verlagen
machen (was für den Benutzer gar nicht so schlecht wäre - trotzdem
stünde wohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen).

Wenn es zu einem Umstiegsbeschluss kommt, so wird - darüber scheint
Konsens zu bestehen - ein Mindeststandard für Deutschland und Österreich
definiert werden müssen. Meine persönliche Empfehlung wäre, einen
solchen Mindeststandard ungefähr auf RAK-Niveau anzulegen. Deswegen bin
ich auch interessiert an einer RDA-konformen Möglichkeit, einen oder
mehrere Beiträger einzutragen, um zumindest das derzeitige RAK-Niveau
erhalten zu können.

Es würde aber sicher von nicht wenigen Seiten der Wunsch kommen, den
neuen Mindeststandard unterhalb von RAK anzusiedeln. Dass die Latte
höher gelegt werden könnte als bisher - z.B. im Bereich von UW-Aufnahmen
- kann ich mir, ehrlich gesagt, nur schwer vorstellen (so wünschenswert
dies auch wäre).

Natürlich gäbe es dann immer noch die Möglichkeit für jede einzelne
Bibliothek, über den Mindeststandard hinauszugehen. Aber insgesamt sehe
ich schon die Gefahr, dass in der Folge der RDAisierung künftig eher
weniger Informationen erfasst werden könnten als bisher. Die große
"Freiheit", die RDA bietet, ist da durchaus ein zweischneidiges Schwert.
Und sie wird natürlich auch nicht gerade dazu beitragen, die
Katalogisierung einheitlicher zu machen, wie man sich das einmal
erträumt hat.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller



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Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
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