[rak-list] Aufsatzbände und RDA - Teil 2

Heidrun Wiesenmüller wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Son Jul 4 21:49:19 CEST 2010


Lieber Herr Crönert,


> Ob thematisiert oder nicht: Die Möglichkeit, Einzelaufnahmen für Aufsätze
> anzulegen, besteht immerhin. Und diese Möglichkeit sollte verstärkt genutzt
> werden. Bevor man die Aufsatzverfasser mit einer Nebeneintragung in der
> Sammelbandaufnahme unterbringt, sollte man diese Autoren doch besser
> gleich mit einer verknüpften Aufsatzaufnahme würdigen. Denn der damit
> verbundene Mehrwert für den Katalog lohnt den Aufwand allemal!
>    

es ist ja ein Charakteristikum der RDA, dass es eine riesige Bandbreite 
gibt: Man kann sowohl hochkomplexe und sehr aufwendige Katalogisate 
machen (die auch weit über das hinausgehen, was derzeit in AACR2 gemacht 
wird - und dort ist es z.B. üblich, bis zu zwölf Aufsätze in der 
Contents-Fußnote in Kat. 505 anzugegeben) aber auch extrem verkürzte 
Katalogisate, bei denen man sich auf einige wenige Informationenen 
beschränkt. Bei den Beziehungen (sprich Eintragungen) beispielsweise ist 
im Bereich der Formalerschließung nur der erste Creator verpflichtend. 
Weitere Verfasser, sonstige beteiligte Personen sowie auch alle 
Beziehungen zu anderen Werken (z.B. Schriftenreihe) sind optional. Aber 
wenn Sie wollen, können Sie mit RDA sogar Eintragungen unter Verlagen 
machen (was für den Benutzer gar nicht so schlecht wäre - trotzdem 
stünde wohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen).

Wenn es zu einem Umstiegsbeschluss kommt, so wird - darüber scheint 
Konsens zu bestehen - ein Mindeststandard für Deutschland und Österreich 
definiert werden müssen. Meine persönliche Empfehlung wäre, einen 
solchen Mindeststandard ungefähr auf RAK-Niveau anzulegen. Deswegen bin 
ich auch interessiert an einer RDA-konformen Möglichkeit, einen oder 
mehrere Beiträger einzutragen, um zumindest das derzeitige RAK-Niveau 
erhalten zu können.

Es würde aber sicher von nicht wenigen Seiten der Wunsch kommen, den 
neuen Mindeststandard unterhalb von RAK anzusiedeln. Dass die Latte 
höher gelegt werden könnte als bisher - z.B. im Bereich von UW-Aufnahmen 
- kann ich mir, ehrlich gesagt, nur schwer vorstellen (so wünschenswert 
dies auch wäre).

Natürlich gäbe es dann immer noch die Möglichkeit für jede einzelne 
Bibliothek, über den Mindeststandard hinauszugehen. Aber insgesamt sehe 
ich schon die Gefahr, dass in der Folge der RDAisierung künftig eher 
weniger Informationen erfasst werden könnten als bisher. Die große 
"Freiheit", die RDA bietet, ist da durchaus ein zweischneidiges Schwert. 
Und sie wird natürlich auch nicht gerade dazu beitragen, die 
Katalogisierung einheitlicher zu machen, wie man sich das einmal 
erträumt hat.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller



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Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
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