AW: AW: [rak-list] Einladung zum Round Table am 3. Juni

Rohde Bernd Martin Bernd.Rohde at ub.unibe.ch
Tue May 6 14:19:40 CEST 2008


Lieber Herr Eversberg, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
>> Nur von der Arbeitsmenge und dem damit verbundenen Zeitaufwand ist es 
>> problematisch, den Rest des Regelwerktextes nicht in die deutsche
>> Sprache zu übersetzten - oder irre ich mich da?
>> 
> ... problematisch, den Rest _nicht_ zu übersetzen?
> Ansonsten versuchen Sie es mal.

Aus den Katalogisierungsregeln Informationsverbund Deutschschweiz (KIDS), die ja AACR2-adaptiert sind:
"2.0B.1 Die Hauptinformationsquelle für gedruckte Monographien ist die Titelseite, oder,
 wenn keine Titelseite vorhanden ist, eine Quelle aus dem Innern der Publikation, die als Titelseitenersatz dienen kann.
 [...]"
(http://www.informationsverbund.ch/fileadmin/user_upload/dokumente/katalogisierung/kids/kids_deutsch/kap02.pdf)

Solche Fliesstextsequenzen sollten doch auch in RDA oder was auch immer übersetzbar sein - unter möglicher Beibehaltung von einzelnen Fachbegriffen, bei denen eine Übersetzung nicht erfolgt, weil nur diese Begriffsübersetzung strittig ist. Wenn sich eine kleine geübte Expertengruppe daran macht, solche Tetxbestandteile zu übersetzen, dann weiss ich nicht, wo für diese Gruppe das Problem liegen sollte - ausser wie angemerkt im zeitlichen Aufwand.
Dass es für eine einzelne Person im bibliothekarischen Berufsalltag problematisch sein kann, ad hoc übersetzen zu müssen, ist unbestritten.
Deswegen plädiere ich für ein deutschsprachiges Regelwerk unter Beibehaltung nicht-deutschsprachiger Fachtermini, selbst wenn diese sehr häufig auftauchen.
Arbeitssprache, unter uns im Alltag, bleibt dann eigentlich weiterhin Deutsch. Aber wo in der Fachsprache sind nicht inzwischen Angliszismen vorhanden, es kommt ja immer darauf an, welche wann und wo verwendet werden. Es wird wohl doch darauf hinauslaufen: Für den Arbeitsalltag vor Ort, um mal etwas kurz nachzuschlagen, wird eine deutsche Übersetzung verwendet (und auch ausreichend sein). Bei besonders kniffligen Streitfragen, die i.d.R. in den nationalen/internationalen Gremien entschieden werden, hat der Text der englischsprachigen Ausgabe Rechtskraft.

>> P.S. Interessant wäre ja doch, ob man die Kollegen/innen aus dem englischsprachigen Raum dazu bringen könnte, lateinische Fachbegriffe einzuführen!
>> 
> AACR hatte et al., i.e., s.l. und s.n. RDA schafft das ab.

Sic transit gloria mundi!
Das ist eine Fehlentwicklung. Sie geht in die komplett falsche Richtung. Es ist zwar i.O., dass man aus dem grossen englischsprachigen Raum Standards setzt, die idealerweise von uns übernommen werden (sollen/können), aber dafür schon gesetzte, sehr weit verbreitete, etablierte Standards abzuschaffen, für deren Abschaffung eigentlich kein fachlicher Grund besteht, und anstelle derer womöglich eigene neue Standards durchzudrücken, ist hirnrissig. Als nächstes darf man im Bibliothekswesen ausserhalb der USA noch nicht mal das metrische System beibehalten.

Schöne Grüsse aus Bern
Bernd Martin Rohde

P.S.
> Nur und einzig das -ss am Wortende macht noch zuverlässig erkennbar,
> ob ein Text um Reformtreue bemüht ist oder nicht. 

Oder jemand hat eine Schweizer Tastatur, auf der das scharfe S nicht zu finden ist und auch innerhalb eines Wortes als ss geschrieben wird.
Das ist auch ein abweichender Standard...

-- 

Bernd Martin Rohde, Dipl-Bibl. (FH)
Sportweg 15; CH 3097 Liebefeld (Gde. Köniz BE)
+41 (0)31 971 96 74
http://berndmartinrohde.gmxhome.de; mailto:b.m.rohde at gmx.net
(dienstl.: mailto:bernd.rohde at ub.unibe.ch)


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