[rak-list] Re: RDA, Chapter 6, Religious Works
Rita Albrecht
r.albrecht at ub.uni-frankfurt.de
Mon Sep 3 13:11:23 CEST 2007
Armin Stephan schrieb:
> ... mich mit den
> Ausführungen zu religious works zu beschäftigen.
>
> Hier besteht meines Erachtens dringender Klärungsbedarf. Beim ersten
> Lesen haben die "Regeln" nur Verwunderung bei mir ausgelöst.
>
Lieber Herr Stephan,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus theologischer Sicht kann ich mich nicht an Regelwerksfragen
beteiligen. Trotzdem scheinen mir einige allgemeine Hinweise zur
Einschaetzung der Vorgaben des RDA-Entwurfes in Kapitel 6.8 ff wichtig:
1. Saemtliche Vorgaben in 6.8 sind _optional_.
2. In Kapitel 6 werden ausschliesslich Sucheinstiege/Zugriffspunkte
unter Personen, Familien und Koerperschaften behandelt, nicht aber
Zugriffspunkte unter Titeln oder gar "Uniform Titles".
3. Zur Einordnung in den Gesamtkontext sollte man bei der Lektuere
einzelner Teile der RDA-Entwuerfe auch immer den sogenannten
"Prospectus" im Auge haben
<http://www.collectionscanada.ca/jsc/rdaprospectus.html>. Dieser
beschreibt ausfuehrlich den fuer die Entwicklung gewaehlten Ansatz und
gibt eine Uebersicht ueber die geplante Inhaltsstruktur ("Outline").
Bisher liegen nur Textentwuerfe fuer Part A vor. Gespannt sein kann man
auf den fuer Dezember angekuendigten Entwurf von Teil B "Access Point
Control". Darin ist ein Kapitel 13 "Access point for works etc."
vorgesehen, das wiederum einen Abschnitt "Additional instructions for
liturgical works, theological creeds, confessions of faith, etc." vorsieht.
Das Stellungnahmeverfahren zu diesem Part B ist vermutlich die Schiene,
auf der Vorstellungen zur Ansetzung biblischer Werke eingebracht werden
sollten. Die Expertengruppe Formalerschliessung (der ich angehoere) ist
fuer sachkundige Unterstuetzung bei der Erarbeitung einer deutschen
Stellungnahme mit Sicherheit sehr dankbar.
Viele Gruesse
Ihre
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Rita Albrecht
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