[rak-list] Re: RDA, Chapter 6, Religious Works
Armin Stephan
armin.stephan at augustana.de
Mon Sep 3 10:02:59 CEST 2007
Liebe Frau Gamerschlag,
leider lese ich Ihre Mail erst heute. In den letzten vier
Wochen war ich in Urlaub.
So etwas Dummes.
Ich hatte mir schon vor dem Urlaub vorgenommen, mich mit den
Ausführungen zu religious works zu beschäftigen.
Hier besteht meines Erachtens dringender Klärungsbedarf. Beim ersten
Lesen haben die "Regeln" nur Verwunderung bei mir ausgelöst.
Z.B. halte ich es für eine kühne Idee, Regeln aufstellen zu wollen für alle(!)
religiösen Grundtexte. Und wenn ich dann noch sehe, dass schon bei der
"eigenen" Religion - wie das Beispiel Jesajabuch zeigt - völlig an den
Benutzergepflogenheiten vorbei gedacht und die wesentlichen Aspekte der
Frage nach dem "Access" ausgelassen worden sind, dann macht mich das
auch nicht gerade hoffnungsvoll. Ich frage mich: Wer hat diesen Entwurf
geschrieben? Wohl kaum KollegInnen aus dem Bereich des theologischen
Bibliothekswesens (in Amerika).
Wir hatten von Seiten der kirchlichen Bibliotheksverbände schon vor langer
Zeit im Rahmen der Angleichung von Personenansetzungen in RAK und
RSWK unsere Vorstellungen zur Ansetzung biblischer Werke geäußert.
Leider hat man das Thema damals verschoben.
Die (marginalen) RDA-Formulierungen gehen jedenfalls total an diesen
unseren Vorschlägen vorbei.
Hier werden Access points definiert, die allenfalls den Status von
"Nebeneintragungen" bzw. sekundären access points haben können.
Worunter solche Werke primär auffindbar sein sollten, wird gar nicht
behandelt. Und man sieht leider auch nicht, ob da noch was kommt oder
nicht. Beunruhigender Weise ist aber in der Überschrift von "General
guidelines for religious works" die Rede.
In 6.8.1.1 ist zu lesen: "provide an access point(s) for a person(s)
associated with the work"
Zunächst fällt der unbestimmte Artikel auf. Nun ja, natürlich könnte man
einen solchen access point setzen, der das Jesajabuch unter dem Namen
des Propheten Jesaja auffindbar macht, aber das kann doch nicht der
alleinige Access point sein. Das Jesajabuch ist eine komplexe Sammlung
von einzelnen Textpassagen. Kein theologisch Interessierter würde in
Jesaja so etwas wie einen Verfasser des Werkes sehen. Dass er aber
irgendwie(!) "associated" mit dem Werk ist, ist sicher richtig.
Das aufgeführte Beispiel des Jesajabuches ist auch nur ein zweitbestes,
das viele Fragen offen lässt. Wie gedenkt RDA denn dann z.B. im Falle der
fünf Bücher Mose zu verfahren? Natürlich haben die fünf Bücher Mose auch
etwas mit Mose zu tun. Er ist "associated with the work". Aber keinesfalls in
Form einer verfasserähnlichen Funktion. Kein einziger Satz stammt aus
seiner Feder, wie jedes Kind heute weiß. Es wird vielmehr (u.a.!) über ihn
erzählt (im Wesentlichen nur im zweiten Buch).
Auch hier gilt also: Ein access point unter Mose ist nichts Unvorstellbares -
auch wenn man sich unter dem Blickwinkel der Assoziation der
Verfasserschaft nahe am Rande der Lächerlichkeit bewegt, aber die
entscheidende Frage bleibt: Welche access points sollte es noch geben und
was sollte der primäre(!) access point sein?
Am 23 Aug 2007 um 18:26 hat Birgitta Gamerschlag geschrieben:
> Sehr geehrter Herr Stephan,
> in der letzten Woche fand in Frankfurt eine Sitzung zur
> Stellungnahme
> des neuen Regelwerks RDA, Chapter 6 und 7 statt. Ausgenommen wurden
> die
> Kapitel zu Legal Works, Religious Works und Official Communications,
> da
> hier
> Expertenwissen gefragt ist.
> Daher meine Frage an Sie: Wissen Sie um Praktiker in o.a.
> Arbeitsbereichen, die bereit waeren, sich bis Ende August mit der
> Materie RDA, Religious Works in Chapter 6 zu befassen?
> Frau Henze und Frau Hengel von der D-NB nehmen gern Anregungen,
> Stellungnahmen etc. entgegen, um dies in die "deutsche"
> AfS-Stellungnahme mit einfliessen zu lassen, die bis Anfang
> September
> abgegeben werden muss.
> Um Rueckmeldung waere ich Ihnen dankbar.
>
> Den Text der RDA-Chapter 6 und 7 finden Sie unter folgendem Link:
> http://www.collectionscanada.ca/jsc/rdadraftch6-7.html
>
> Mit freundlichen Gruessen
>
> Birgit Gamerschlag
>
>
>
>
> Birgit Gamerschlag
> Verbundzentrale des GBV (VZG)
> Bibliothekarische Dienste
> Platz der Göttinger Sieben 1
> 37073 Göttingen
> Tel.: 0551/39-3875
> Fax: 0551/39-2408
> e-mail: gamerschlag at gbv.de
>
>
Mit freundlichen Gruessen
Armin Stephan
Augustana-Hochschule / Bibliothek
D-91564 Neuendettelsau
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