AW: AW: [rak-list] Normierung von Verlagen (war: RDA Kap. 6+7revidiert)

Armin Stephan armin.stephan at augustana.de
Thu Jun 21 16:59:17 CEST 2007


Also beides? Ansetzungs- und Vorlageform? (Wie bei Personen?)


Am 21 Jun 2007 um 16:21 hat Bernhard Eversberg geschrieben:

> Rohde Bernd schrieb:
> > 
> > Was aber auch nur mit dem modernen Massenmüll (pardon!) seit den
> 1970ern geht. Alles ältere oder "Graue Literatur" ist nicht so
> regelbar. Und so manche Sondermaterialien (Non-Books) dürften somit
> auch nicht zu erfassen sein.
> > Es könnten aber auch die Fremddatenanbieter, bei denen wir die
> Daten einkaufen, für eine weitestgehende Normierung im Vorfeld
> sorgen, wenn sie denn sich die Mühe machen wollten.
> > 
> Es kann aber nicht angehen, das Feld "Verlag" einfach nunmehr mit
> einem
> normierten Inhalt zu liefern. Es ist ein beschreibendes Feld und
> muß als solches erhalten bleiben - als Teil des beschreibenden
> Erscheinungsvermerks. Es sei denn, das Regelwerk wird hier
> geändert.
> Angesetzte Verlagsnamen können demnach nur in einem zusätzlichen
> Feld
> untergebracht werden. Daß MAB oder MARC dafür nichts haben, ist
> selbstredend kein Hindernis.
> 
> 
> B.Eversberg
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Mit freundlichen Gruessen
Armin Stephan
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