AW: [rak-list] Normierung von Verlagen (war: RDA Kap. 6+7 revidiert)

Armin Stephan armin.stephan at augustana.de
Thu Jun 21 14:50:24 CEST 2007


Das Beispiel zeigt:

Theorie und Praxis driften wieder einmal auseinander.

Es gibt in der Praxis durchaus Bibliothekssysteme, die schon seit längerem 
mit normierten Verlagsansetzungen und zugehörigen Normdateien 
operieren. ÖB-Systeme sind teilweise z.B. so gestrickt, dass die Erfassung 
mit der ISBN beginnt. Auf Basis der ISBN werden dann die 
Impressumsfelder automatisch gefüllt.

Meines Erachtens geht es nur so, dass man dann auch Normdateien 
aufbaut. Was zugleich auch verdeutlicht, um welchen Aufwand es hier geht. 
Erfassung nach Vorlage ist ja im Regelwerk immer schon eine 
"Sparmassnahme" gewesen zur Reduzierung von Aufwand.

Sie merken: Ich bin hin und her gerissen.



Am 21 Jun 2007 um 12:56 hat Rohde Bernd geschrieben:

> Liebe Frau Wiesenmüller,
> liebe Kolleginnen und Kollegen,
> 
> Heidrun Wiesenmüller schrieb:
> > Was meinen die KollegInnen - ist eine Normierung von Verlagen
> sinnvoll 
> > oder unnötig? Ich bin sehr an weiteren Meinungen interessiert!
> 
> Um da mal etwas "zeitlich" abzuweichen und aus dem Nähkästchen zu
> plaudern:
> Im IDS (mit dem AACR2-Ableger KIDS als Regelwerk) wird bei der
> Katalogisierung von Alten Drucken das (IDS)MARC-Feld 902, 1.
> Indikator mit 2, für eine normierte Ansetzung der Druckerei/des
> Verlags verwendet.
> 
> Als Beispiel zwei Datensätze:
> 
> DB    L DSV01
> SYSID L 3923541
> FMT   L BK
> LDR   L -----nam--22-----2u-4500
> 008   L 060612s1630----gw------------01----ger--
> 019   L $$aMedeaB400: 00178846$$5akstub
> 019   L $$aAltbestand. Exemplarspezifische Aufnahme, gesperrt für
> Veränderungen und das Anhängen von weiteren
> Exemplaren$$5beubzb/bmr/19.06.2007
> 040   L $$aSzZuIDS BS/BE B400
> 072   L $$a-
> 245   L $$aConfessio oder Glaubens-Bekanntnuss, welche zu Augspurg
> anno 1530 den 25. Junii Käyser Carol dem V. von etlichen
> Chur-Fürsten und Ständten übergeben worden$$bmit angehengten
> Danck- unnd Bussgebeten, wie man es in der Stadt Nürmberg und dero
> Gebiet den 25. Junii anno 1630 gehalten
> 260   L $$a[Nürnberg]$$bgedruckt bey Simon Halbmayern$$c[1630]
> 300   L $$a14, 135 S.$$c17 cm (8°)
> 500   L $$aFestschrift der Stadt Nürnberg zur 100-Jahr-Feier des
> Augsburger Bekenntnisses (Mandat proklamiert 13. Juni 1630).
> Gliederung: Mandat (S. 1-10), Intimatio (S. 11-14), Vorrede an Karl
> V. (S. 1-15), Augsburger Bekenntnis (S. 15-103), Drei "Symbola"
> (Apostolisches Glaubensbekennntnis, Nicäisches Glaubensbekenntnis,
> Athanasisches Glaubensbekenntnis) (S. 104-111), Bibeltexte, über
> die am Festtag selbst und am Vortag (Gedenktag Johannes der Täufer)
> die Predigt zu halten war, Gebete (nach der Predigt, Schlussgebet,
> Segensformel) sowie Angabe der zu singenden Lieder (S. 112-136)
> 590   L $$aPergamenteinband der Zeit
> 590   L $$aZusammengeb. mit 7 weiteren Werken
> 710   L $$aNürnberg
> 730   L $$aConfessio Augustana
> 752   L $$dNürnberg
> 9022  L $$aHalbmaier, Simon (Offizin, Nürnberg)
> 906   L $$aFestschrift = Mélanges
> 909B  L $$fmedeab400
> 
> DB    L DSV01
> SYSID L 4236349
> FMT   L BK
> LDR   L -----nam--22-----4u-4500
> 008   L 070621s1630----gw------------00----ger--
> 019   L $$aAltbestand. Exemplarspezifische Aufnahme, gesperrt für
> Veränderungen und das Anhängen von weiteren
> Exemplaren$$5beubzb/bmr/21.06.2007
> 040   L $$aSzZuIDS BS/BE B400
> 072   L $$a-
> 245   L $$aChristliche Dancksagung für die gnädige Erhaltung dess
> H. Göttlichen Worts und der reinen Evangelischen Lehr in der
> unverenderten Augspurgischen Glaubensbekandtnuss, so in Anno 1530
> den 25. Junii auff dem damals zu Augspurg gehaltenem Reichstag
> offentlich verlesen worde, verfasset, sampt demütigem bitten, umb
> Fortpflanzung unnd Aussbreitung derselben
> 260   L $$agedruckt zu Rotenburg ob der Tauber$$bdurch Hieronymum
> Körnlein$$c1630
> 300   L $$a[6] S.$$c17 cm (8°)
> 590   L $$aPergamenteinband der Zeit
> 590   L $$aZusammengeb. mit 7 weiteren Werken
> 752   L $$dRothenburg
> 9022  L $$aKörnlein, Hieronymus (Offizin, Rothenburg)
> 
> Der Drucker wird als Körperschaft, er ist ja Namensgeber seiner
> Druckerei als Firma, gekennzeichnet mit "{Name} (Offizin,
> {Ortsangabe})" angesetzt. Das erlaubt die freie Übernahme nach
> Vorlage in 260, die ja je nach Werk trotz gleichen Druckers
> teilweise doch recht variieren kann (ebenso verhält es sich bei den
> Ortsnamen, die ja doch auch sehr unterschiedlich sein können - bis
> hin zu fingierten Ortsnamen, die dann in 752 per Ansetzungsform
> aufgefangen werden).
> Da es sich bei den Druckern in dieser Form um eine Körperschaft
> handelt und Körperschaften im IDS zwingend mit einem
> Autoritätsdatensatz versehen werden, können auf diesem Weg auch
> Varianten festgehalten werden.
> 
> DB    L DSV11
> SYSID L 198596
> FMT   L AU
> LDR   L -----nz---22-----n--4500
> 008   L 070619---ad---ab--
> 040   L $$aSzZuIDS BS/BE B400
> 110   L $$aHalbmaier, Simon (Offizin, Nürnberg)
> 410   L $$aHalbmaier, Simon, Erben (Offizin, Nürnberg)
> 670   L $$aBenzing, Josef: Die Buchdrucker des 16. und 17.
> Jahrhunderts im deutschen Sprachgebiet / von Josef Benzing. -
> Wiesbaden : Harrasowitz, 1963. S. 342
> 680   L $$i1614-1634
> 
> Diese Einträge sind dann auch via Index abrufbar.
> Zumindest bei den Alten Drucken wäre das Fehlen einer Normierung in
> dieser Form sehr bedauerlich.
> Wohlgemerkt wird dieser Aufwand auch nur bei Alten Drucken (Grenze
> ca. 1850) und seltenen Büchern getrieben! Und, eigentlich klar, das
> geht auch nur per Autopsie. Rekatalogisierung der Alten Kataloge
> durch Fremdfirmen ist mit solchen detailierten Informationen schwer
> zu machen, da diese teilweise gar nicht auf dem Kärtchen enthalten
> sind:
> http://digibiblio.unibe.ch/Chopin/Engine/Alpha/viewer.asp?KatalogID=
> 1&ImgNum=00178846 (das "Augsburger Bekenntnis").
> Gerade bei diesem Beispiel sieht man, dass das Interessante an
> diesem Werk nicht der Text des Augsburger Bekennisses ist, sondern
> das Drumherum.
> Und wie sichtbar, ist es ganz gut, dass es ein Feld 500 gibt, bei
> dem man eine relative Narrenfreiheit besitzt. ;-)
> Die technischen Möglichkeiten sind eben mehr, als das Orig.-MARC
> hergibt und auch von den Bestimmungen durch entsprechend angepasste
> Regelwerke ist glücklicherweise mehr möglich, als die Orig.-AACR2
> hermachen!
> In der alltäglichen Praxis ist für mich die häufigste Verwendung
> von Feld 902 mit den Indikatoren 2 (Drucker/Verlag) und/oder 6
> (vorbesitzende Körperschaft), bei Feld 901 mit 6 (vorbesitzende
> Person). Die beiden Felder sind, soweit mir bekannt, reine
> IDS-Eigenergänzungen zum MARC, die ich inzwischen aber keinesfalls
> missen möchte! Und bei Recherchen via KVK nach Alten Drucke habe
> ich den Eindruck, dass i.d.R. in den meisten Verbünden Deutschlands
> eine solche feine Bearbeitung nicht möglich ist.
> 
> Für mich müsste ein AACR2/MARC-Nachfolger auch daran gemessen
> werden, welche Möglichkeiten diesbezüglich vorhanden sind und wenn
> nicht, ob man diese haus-/verbundintern ergänzen bzw. anpassen
> kann, wie hier geschehen.
> 
> Schöne Grüsse aus Bern
> Bernd Martin Rohde
> 
> --
> Bernd Martin Rohde
> Dipl.-Bibl. (FH), Stud. UP in Rare Book Librarianship
> Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
> Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde at gmx.net
> (dienstl.: Tel.: (+41) (0)31 631 93 13,
> mailto:bernd.rohde at ub.unibe.ch)


Mit freundlichen Gruessen
Armin Stephan
Augustana-Hochschule / Bibliothek
D-91564 Neuendettelsau
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