[rak-list] RDA Kap. 6+7 revidiert
Armin Stephan
armin.stephan at augustana.de
Wed Jun 20 12:37:44 CEST 2007
Am 20 Jun 2007 um 8:56 hat Heidrun Wiesenmüller geschrieben:
>
> Herr Stephan hat Beiträge aus den Ausbildungsstätten eingefordert;
"Gewünscht" ...
Es gab einmal eine Zeit im deutschen Bibliothekswesen, wo man die
Spezialisten für Regelwerksfragen in erster Linie in den entsprechenden
DozentInnen an den FHs gesehen hat, also bei KollegInnen, deren "Job" es
ist, sich täglich mit Regelwerksfragen zu beschäftigen, und die zu diesem
"Job" gekommen sind, weil sie sich als KatalogisiererInnen in der Praxis in
herausragender Weise bewährt hatten. Schliesslich müssen sie sich sogar
noch Vermittlungskompetenz aneignen in Bezug auf Regelwerksfragen.
Ich erwarte mir immer noch Hilfreiches aus dem Mund oder der Feder
dieses Personenkreises und Ihre Mail bestätigt diese Erwartung.
> unerfreulich. Auf der Ebene des "item" schließlich werden
> Sucheinstiege
> für Besitzer ("owner"), Aufbewahrer ("custodian") und Entdecker
> ("finder") ermöglicht.
Diese Auflistung wirkt auf mich verwunderlich. Hier besteht wohl noch
Übersetzungsbedarf. In dem Moment, in dem ein Buch katalogisiert wird, ist
der "Besitzer" ja in der Regel die betreffende Bibliothek. Meint der Begriff
vielleicht so etwas wie "Vorbesitzer"? Den erfassen wir bei uns seit langem
auch. Unter einem "Aufbewahrer" oder "Entdecker" kann ich mir auf Anhieb
gar nichts vorstellen.
In einem Schrank in einem Pfarramt wurde in unserer Nähe vor nicht allzu
langer Zeit eine Ausgabe der ersten Luther-Gesamtausgabe (16. Jh.)
entdeckt. Meines Wissens von der Putzfrau ...
>
> An diese allgemeinen Regeln (Abschnitte 6.0-6.6) schließen sich noch
> zwei sehr ausführliche Kapitel (6.7-6.8) mit Sonderbestimmungen für
> juristische und religiöse Werke ("legal works" und "religious
> works")
> an.
Die werde ich mir dann mal näher angucken müssen ...
Mit freundlichen Gruessen
Armin Stephan
Augustana-Hochschule / Bibliothek
D-91564 Neuendettelsau
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