[rak-list] �"expression"

Thomas Berger ThB at Gymel.com
Wed Jul 26 17:24:52 CEST 2006


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Lieber Herr Eversberg, lieber Herr Popst, liebe Liste,

Diese Namensfindungsschwierigkeiten fuer die vier FRBR-Ebenen erinnern
also nicht nur mich ein wenig an die bei GMDs bzw. SMDs: Das voellig
unverstaendliche Kunstwort "elektronische Ressource" ist ja die
Nachbesserung eines voellig realitaetsfremden Begriffs ("Computerdatei")
gewesen. Die speziellen Materialbenennungen hingegen fuellen die
abstrakten GMDs mit etwas Leben ("Video" zu "AV-Medium" wenn ich mich
recht entsinne)...


Bernhard Eversberg wrote:
> HPopst at aol.com schrieb:
>>  
>> Die Erklärungen zeigen, dass der Begriff in der von uns gemeinten
>> Bedeutung  nicht existiert. Ich würde gerne das deutsche Wort
>> "Veröffentlichung" dafür  setzen. Dem steht allerdings gegenüber, dass
>> ja z.B. auch Handschriften, also  Unica, darunter subsumiert werden
>> sollen. Deshalb erscheint mir der Begriff  "Dokument" als geeignet.
>> Das Wort hat auch den Vorteil, dass es in den  meisten Sprachen
>> verständlich ist und nicht wie Veröffentlichung überwiegend mit 
>> Gedrucktem assoziiert wird. 

> Dem möchte ich zum wiederholten Male nachdrücklichst beipflichten.
> Schaut man sich die RDA-Texte an, wird einem ganz anders, wenn man
> sich dazu eine deutsche Übersetzung mit "Ressource" in jedem zweiten
> Satz vorstellt. Das können wir nicht wollen!! Dokument ist kurz und läßt
> sich per Definition, für den Gebrauch innerhalb des Regelwerks, auf
> genau das erweitern, was "Ressource" meint.

Geht es denn um ein Regelwerk fuer Monographien?

Ich kann meinethalben bei einer HTML-Datei mit eingebetteten Graphiken
mein technisches Wissen abschalten und behaupten, ich wuerde ein
"Dokument" abrufen. Bei einer Datenbank, einem Spiel oder einer
Loseblattsammlung als "Dokument" hoert meine Toleranz jedoch auf
und ich wuerde dem Regelwerk unterstellen, durch bewusste Wahl eines
zu einengenden Begriffs dem Regelwerksanwender Paradigmen aufzuzwingen,
die das Regelwerk offiziell gerade abschaffen will.


> Auch "Veröffentlichung" und das gleichwertige "Publikation" ließe sich
> definitorisch erweitern, indem man nur sagt, "alles, was einer
> Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird". Darunter fallen auch
> Handschriften, sofern in Bibliotheken bereitgehalten. Die Publikation
> mit einem Verleger als Mittler hat als Denkmodell ausgedient.

"Publikation" gefaellt mir da schon besser als "Dokument" (ich empfinde
bei "Publikation" auch keinen besonders starken Papierbezug). Bei
Archivbestaenden (etwa auch Diplomarbeiten), die ja katalogisiert werden
(koennen), bevor sie publiziert sind, muesste man sich aber noch einmal
kundig machen, ob hier Empfindlichkeiten getroffen, werden, wenn
dezidierte Nicht-Publikationen als "Publikation" betrachtet werden...

Ausserdem habe ich im Hinterkopf, dass es in Oesterreich eine
Unterscheidung zwischen "veroeffentlicht" und "unveroeffentlicht"
gibt oder gab, die etwas schraeg zur obigen Definition ist, evtl. auch
in Deutschland, wenn es um gedruckte Noten oder Texthefte zu
Musikalischen oder dramatischen Werken geht.

Ich moechte mich im uebrigen noch einmal ganz klar fuer Frau Hengels
Ansatz aussprechen: Das Regelwerk sollte sich moeglichst "frischer",
vom (bibliothekarischen und sonstigen) Alltagsverstaendnis
unvorbelasteter Begriffe bedienen.

Ein konkreter Katalog hingegen sollte die Sprache der zu
katalogisierenden Medien treffen, und hier kommen dann die
Online-Ausgabe (eines Print-Journals), das Arrangement, die
HTML-Variante und PDF-Version (eines gedruckten Artikels) etc.
zu ihrem Recht.


viele Gruesse
Thomas Berger
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