AW: [rak-list] Ursprungsfragen --- war: Winkelklammer

Hengel-Dittrich, Christina hengel at dbf.ddb.de
Mon Feb 13 15:05:54 CET 2006


Liebe Frau Rinschen,

genau die reichlichen, vom Thema wegführenden Antworten haben uns dazu veranlasst, nicht hier sondern über die GKD-Informationsliste den momentanen Stand darzustellen. Hier aber noch einmal etwas ausführlicher zu Ihren Fragen:
1) Der Beschluss ist im Protokoll zur Sitzung der Expertengruppe GKD vom 22.5.05 enthalten, das in der Entwurfsfassung etwa seit Sommer 2005 auf der Web-Site  Der Deutschen Bibliothek veröffentlicht ist. Als GKD-Info erscheint es erst jetzt, nach der endgültigen Verabschiedung des Protokolls. 
Zum "ursprünglichen" Sachverhalt in 2002: Es gab innerhalb der GKD zu etlichen Datensätzen Mailbox-Anfragen, ob Landesverbände, die den Namen von Städten in ihrem Namen tragen, mit oder ohne den Ort als Ordnungshilfe anzusetzen seien. Die Ansetzung mit Ordnungshilfe überwog zwar, aber es gab auch Gegenbeispiele.
Nach den RAK-WB ist der Fall eindeutig. Da die Bezeichnung Landesverband der Landesebene zuzurechnen ist und Landesverbände daher als nicht ortsgebundene Körperschaften zu betrachten sind, ist das Weglassen des Ortes aus dem K.namen und das Hinzufügen als OH eigentlich unzulässig. Und Analoges gilt eigentlich auch für die Bezirks- und Kreisebene. Es sind also die RAK-WB, aufgrund derer die Korrektur eigentlich notwendig ist.
2) Die Praxisregel war in einer wesentlich weiter gefassten Form in der Tat schon Ende 2002 beschlossen worden. Der Beschluss wurde aber in der darauf folgenden Sitzung - nach der Sichtung der notwendigen Korrekturen in der GKD - nochmals revidiert und in der Formulierung und im Umfang eingeschränkt. Diese nochmalige Revidierung geschah rein unter Aufwandsgesichtspunkten. Wegen der Fülle der existierenden Ansetzungen und dem damit verbundenen Änderungsaufwand wurde beschlossen, lediglich für die ganz "klaren" Fälle, nämlich beim Vorliegen von Stadtstaaten, Änderungen durchzuführen. Die Sonderproblematik Berlin als geteilter Stadt wurde ebenfalls erkannt und herausgestellt.  
3) Der von Ihnen erwähnte Fall - unterschiedliche Ansetzungen für dieselbe Körperschaft in Zeitschriftendaten bzw. Monografiedaten - kann eigentlich nur eintreten, wenn für die Monografien keine Titelverknüpfungen zwischen GKD und Titeldatenbank bestehen bzw. wenn kein Programm zum Einsatz kommt, das GKD-Änderungen automatisch auf den Titelkatalog überträgt. Dieses automatische Einpflegen zentraler Korrekturen setzt sich mittlerweile immer stärker durch. Natürlich ist es aber nach wie vor richtig, bei allen Korrekturen in den Normdateien auch an die Kataloge zu denken, in denen diese Korrekturmöglichkeiten (noch) nicht gegeben sind. Andererseits ist es genauso notwendig, gerade in den Normdaten Inkonsistenzen und Regelabweichungen möglichst früh, nämlich beim Erkennen des Sachverhalts, zu bereinigen. Um hier das richtige Maß zu treffen, sitzen bei allen gravierenden Entscheidungen über zentrale Korrekturen in der GKD Vertreter aus den im Standardisierungsausschuss repräsentierten Bibliotheksbereichen am Tisch, wobei Spezialbibliotheken und Öffentliche Bibliotheken allerdings keine Vertreter in die EG GKD entsandt haben. 

Soviel zum Hergang. Ich kann mir vorstellen, dass das Ergebnis für Sie trotzdem unbefriedigend bleibt. Nehmen Sie es als einen Kompromiss zwischen Aufwandsbeschränkung, Regelwerkstreue und - im Durchschnitt wachsenden - zentralen Korrekturmöglichkeiten.


Beste Grüße
Christel Hengel






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: rak-list-bounces at lists.ddb.de [mailto:rak-list-bounces at lists.ddb.de] Im Auftrag von Angela Rinschen
Gesendet: Montag, 13. Februar 2006 11:37
An: rak-list at lists.ddb.de
Betreff: [rak-list] Ursprungsfragen --- war: Winkelklammer

Liebe Listenteilnehmer,
vielen Dank für Ihre Antworten.
Die reichlichen Antworten und die Diskussion sind spannend und zukunftsträchtig. 
Allerdings fehlen uns in der Diskussion die anwenderbezogenen Antworten. 
Unsere eigentlichen Fragen sind daher nur teilweise beantwortet.

Zur Erinnerung:

1) Ist dieser Beschluss der GKD-Expertengruppe allgemein bekannt? (insbes. Berlin West-Problematik)
2) Ist die Vorgehensweise so haltbar, daß ohne ausreichende Bekanntmachung/Veröffentlichung Änderungen in der GKD ausgeführt werden und somit Bibliotheken auf für sie "rätselhafte" Ansetzungen stoßen? (immerhin gab es den ersten Entschluß nicht erst im März 2005, sondern bereits Dezember 2002)
3) Gibt es noch andere Bibliotheken, die ein Problem damit haben, daß sie nun teilweise unterschiedliche Ansetzungen haben, da die Zeitschriften über die ZDB geänderte Ansetzungen haben aber die Monographien leider noch unter "alten" Ansetzungen stehen?
Wie gehen Sie damit um?

Vielleicht gibt es auch ein paar Erfahrungen von Kollegen aus der täglichen Katalogisierungspraxis, die in dieser Liste etwas dazu sagen können? 
Denn mit dem Regelwerk arbeiten wir nun mal heute und wohl auch noch morgen.  Wird RAK nicht mehr angewandt oder bekommt noch jemand die Zeit für Aufräumarbeiten?

Gruß, Angela Rinschen



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