[rak-list] Re: Bericht ueber die 6. Sitzung des Standardisierungsausschusses

Heidrun Wiesenmueller wiesenmueller at WLB-STUTTGART.DE
Mon Jun 16 15:19:20 CEST 2003


[Mail geht an Inetbib und RAK-List]

Sehr geehrte Frau Oehlschlaeger,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

herzlichen Dank fuer den Bericht ueber die juengste Sitzung des 
Standardisierungsausschusses! Erlauben Sie mir einige Anmerkungen dazu:

>Der Standardisierungsausschuss hat ebenfalls beschlossen, den Paragrafen 1
>seiner Geschaeftsordnung zu aendern.

Der Eingangsparagraph ist zentral fuer das Selbstverstaendnis des Gremiums, 
deshalb scheinen mir die Aenderungen bemerkenswert. Da die alte Version 
leider nicht langzeitarchiviert wurde, sondern schon vom Server der DB 
verschwunden ist (ueber das Google-Archiv jedoch noch aufzuspueren), hier 
fuer alle Interessierten noch einmal die beiden Fassungen im Vergleich:

----------  alte Fassung (12. Juni 2001) -------------

(1) Der Standardisierungsausschuss ist das ueberregionale 
Entscheidungsgremium fuer die genannten bibliothekarischen Bereiche der 
Standardisierung und hat folgende Aufgaben und Zustaendigkeiten:
- Behandlung von Grundsatzfragen der bibliothekarischen Standardisierungsarbeit
- Erstellung von Richtlinien für die Arbeit der Teilbereiche gemaess § 6
- Verabschiedung von Grundsatzentscheidungen sowie Entscheidungen in 
Fragen, in denen kein Einvernehmen erzielt werden konnte
- Kontrolle der Arbeitsergebnisse.

(2) Der Standardisierungsausschuss ist Beschlussorgan fuer die genannten 
Standardisierungsfragen. Jedes Mitglied sorgt für die Umsetzung der 
Beschluesse in seinem Bereich.

---------- neue Fassung (4. Juni 2003) -------------

1) Der Standardisierungsausschuss ist das ueberregionale 
Koordinierungsgremium für die genannten bibliothekarischen Bereiche der 
Standardisierung und hat folgende Aufgaben und Zustaendigkeiten:
- Behandlung von Grundsatzfragen der bibliothekarischen Standardisierungsarbeit
- Erstellung von Richtlinien für die Arbeit der Teilbereiche gemaess § 6
- Kontrolle der Arbeitsergebnisse.

(2) Zur Erfuellung seiner Aufgaben erarbeitet der 
Standardisierungsausschuss als fachliches Beschlussorgan Richtlinien und 
gibt sie als Empfehlungen an die jeweils verantwortlichen Organe und 
Einrichtungen, deren Umsetzung diesen obliegt.

--------------------------------------

>Die Bearbeiterin des Projekts "Umstieg auf internationale Formate und
>Regelwerke (MARC21, AACR2)", Luise Hoffmann, hat in einem ersten
>Zwischenbericht ueber die im bisherigen Projektverlauf erzielten Ergebnisse
>gegeben.

Waere dies nicht eine ausgesprochen guenstige Gelegenheit, um die Projektseite
http://www.ddb.de/professionell/afs_projekt.htm
zu aktualisieren (derzeitiger Stand: 06.12.2002/31.01.2003) und - wie schon 
vor zwei Monaten an dieser Stelle erbeten -
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200304/20030416.html#10
die bisher erarbeiteten Materialien (Auswertung der Fragebogenaktion, 
Ausarbeitungen zu verschiedenen Arbeitspaketen durch die Expertengruppen, 
Verbuende und ZDB) fuer die Allgemeinheit zur Verfuegung zu stellen? Denn 
man kann Frau Oehlschlaeger nur zustimmen:

>Unabhaengig vom Gesamtergebnis der Studie werden diese Daten auch und
>zusaetzlich fuer viele Einzelentscheidungen wichtig und nuetzlich sein.

Ganz recht, deshalb: Lassen Sie uns an den bereits gewonnenen Erkenntnissen 
teilhaben!

>Im Zusammenhang mit der Gruendung einer Arbeitsgruppe RAK-Weiterentwicklung
>hat der Standardisierungsausschuss eindringlich an die Mitglieder des
>Standardisierungsausschusses und seiner Expertengruppen appelliert, sich
>loyal zum Standardisierungsausschuss und seinen Beschluessen zu verhalten.

Vielleicht bin ich nicht die einzige, der die Verwendung des Begriffs 
"loyal" (=pflichttreu gegenueber Staat, Gesetzen o.ae.) an dieser Stelle 
Schwierigkeiten bereitet. Ich persoenlich halte es, ehrlich gesagt, fuer 
wichtiger, dass sich alle Beteiligten um die *sachlich beste Loesung* fuer 
die Zukunft des Bibliothekswesens bemuehen. Angesichts der sehr komplexen 
Materie mag es dabei durchaus vorkommen, dass jemand seine urspruenglich 
gefasste Meinung ueberdenkt und revidiert, oder dass man auf 
unterschiedlichen Wegen versucht, ans gemeinsame Ziel zu kommen. Der 
grundsaetzlichen Loyalitaet gegenueber dem Koordinierungsgremium taete das 
keinen Abbruch.

Ohnehin hat natuerlich im Oeffentlichen Dienst, wenn es um 
Loyalitaetsfragen geht, an allererster Stelle die Treuepflicht gegenueber 
dem Dienstherrn zu stehen. Beamtenrechtlich beinhaltet diese u.a. die 
Pflicht, dem Allgemeinwohl zu dienen und nicht Einzelnen oder einer Gruppe, 
seine Vorgesetzten zu beraten und zu unterstuetzen (wozu explizit auch die 
Auesserung etwaiger Bedenken gehoert) sowie die Pflicht, den Dienstherrn 
vor Schaden zu bewahren. Wer also nach redlicher Beschaeftigung mit der 
Materie zu der Ansicht kommt, dass ein Umstieg auf AACR/MARC fuer 
Bibliotheken und Benutzer von Nachteil waere, hat nicht nur das Recht, 
sondern m.E. sogar die Pflicht, dieses deutlich auszusprechen.

Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Wiesenmueller
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
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