[gnd] Löschungen in der ÜGND

Feuerstein, Annabel annabel.feuerstein at bsz-bw.de
Mit Aug 1 08:59:26 CEST 2012


Liebe Frau Scheven, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

eigentlich durfte früher, zu Zeiten der "PND", keine Normsätze gelöscht werden. Es wurde nur umgelenkt oder in besonderen Notfällen an die DNB adressiert, die dann ausnahmsweise einen Normsatz gelöscht hat.

Mit den neuen Berechtigungen auf Level-1 und der Anleitung im Erfassungsleitfaden des Feldes 010 ist dies aber möglich. 

 

Die DNB hat uns nun vor zwei Wochen mitgeteilt, dass  Tn- und Tp-Sätze nur in Ausnahmefällen gelöscht werden dürfen, wenn der Inhalt des Satzes keinen Sinn ergibt (wenn z.B. eine Körperschaft als Person angelegt wurde).

 

Meine Frage ist nun, wie wir hier in den anderen Satzarten verfahren sollen. Sind hier Löschungen erlaubt?

 

Und eine Bitte: der Erfassungsleitfaden im Feld 010 muss auf jeden Fall angepasst werden. Es ist nach der dortigen Dokumentation nicht klar, dass eigentlich gar nicht gelöscht werden darf, bzw. falls sich dies nur auf den Bereich der Satzarten Tn und Tp bezieht, müsste dies klar dokumentiert werden. Löschungen dürfen zwar nur von Level-1-Bibliotheken durchgeführt werden (nach Erfassungsleitfaden), es arbeiten aber nicht nur Verbundredaktionen mit einem Level-1-Login.

 

Herzlichen Dank für eine Rückmeldung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Annabel Feuerstein

 

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