[Dini-ag-kim-verlagsmetadaten] Antw: Re: Antw: Re: Spricht etwas gegen eigenmächtiges Einsetzen von https://doi.org/-URLs als Zugang?

ebooks ebooks at bsb-muenchen.de
Mi Sep 30 11:27:35 CEST 2020


Liebe Liste,

zum Fall Anbieterwechsel von Frau Hentschke:
Da kann es glaube ich verschiedene Ausprägungen geben, die dann ggf. dazu führen, dass die DOI-URL nicht mehr die richtige ist.
Das ist bei uns bisher aber nur ganz vereinzelt vorgekommen und spricht bei uns daher nicht gegen die grundsätzliche Bevorzugung der DOI-URL.

Eine interessante Beobachtung in diesem Zusammenhang erscheint mir die Vergabe von mehreren DOI(-URLs) für ein Objekt auf verschiedenen Plattformen, die dann via CrossRef-Knoten angesteuert werden können. Ist da sonst jemand schon auf solche Fälle gestoßen? Ich bin mir noch nicht sicher, was ich davon halten soll - mir erscheint das Vor- und Nachteile zu haben...


Herzliche Grüße,
Hedda Staub




>>> Hentschke Jana <J.Hentschke at zbw.eu> 30.09.20 10.38 Uhr >>>
Liebe Liste,

versehentlich war die Diskussion hier munter neben der Liste weitergelaufen. Was in der Zwischenzeit geschah: siehe unten.

Liebe Frau Staub, liebe Frau Kühn,

um die Spannung aufzulösen:

wenn ich jetzt nochmal versuche, die beiden unterschiedlichen Funktionen von DOIs auszubuchstabieren

1) als IDs in 024 (verwendet als Mittel zur plattformübergreifenden Dublettenidentifikation = Titelebene)
2) in https://doi.org/-Zugangs-URLs in 856 (der die Endnutzer zum Volltext bringt und paketspezifisch sein kann) (und bei plattformspezifischen Aufnahme auch zur Dublettenidentifikation genutzt wird = Zugangsebene) 

dann ging es mir um 2. Dabei waren jetzt aber beide Aspekte für mich erkenntnisreich: zur Frage "Sollte ich moralische Skrupel haben, die Dinger eigenmächtig zusammenzusetzen? Gehe ich da Persistenzrisiken ein?" hat mich Ihr Bericht Frau Staub, dass Sie das auch schon vertretbar fanden, in meinem Tun bestärkt. :) Und Frau Kühns Hinweis zu den praktischen Implikationen bei den plattformspezifischen E-Books-Aufnahmen im K10Plus hat mein Verständnis hier erweitert und mein Bewusstsein geschärft.

Interessantes Problem, dass EBSCO schon DOI-URLs geliefert hat, die gar nicht auf ihre Plattform resolven. Allerdings erscheint mir das ziemlich dumm, was haben sie davon!? Wahrscheinlich entstanden aus der Verwechslung der beiden Funktionen, siehe oben. Das würde ich für eine gute Stelle halten, an der man mit Feedback erzieherisch tätig werden könnte.
Wäre mir aber nie passiert. B-)   


Eigentlich wäre mein Fazit, dass die https://doi.org/-Zugangs-URLs eine gute Sache sind, wenn man vorher kurz einmal drüber nachdenkt. Jetzt fällt mir aber noch ein komischer Fall ein: was ist bei E-Journals, wenn es einen Anbieterwechsel gibt und die DOI-URLs (hier jetzt erstmal nur Titelebene betrachtet - nicht Artikelebene) danach auf eine andere Plattform resolven? Wenn es bei einer ausgelaufenen Lizenz darum geht, Post-Cancellation-Access auf alte Jahrgänge weiter nachzuweisen, dann kann es ja vorkommen, dass das Archiv weiter beim alten Anbieter liegt zu dem die DOI-URLs dann nicht mehr führen würden. Ich denke aber, ich verdränge diesen sehr kruden Fall gleich wieder. Dann muss man in dieser seltenen Situation halt die Nachweise anpassen. Häufiger kommt es ja glaube ich vor (?), dass bei Anbieterwechsel auch das Archiv mit zum neuen Anbieter zieht und dann würden die DOI-URLs ja gerade ihren Vorteil ausspielen, dass man nicht anpassen muss. (Oder übersehe ich etwas?)


Danke für den bisher schon sehr hilfreichen Erfahrungsaustausch. Vielleicht haben ja auch noch andere Gedanken dazu.

Besten Gruß von
Jana Hentschke
 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ebooks <ebooks at bsb-muenchen.de> 
Gesendet: Dienstag, 29. September 2020 15:50
An: Kühn Roswitha <roswitha.kuehn at bsz-bw.de>; Hentschke Jana <J.Hentschke at zbw.eu>
Betreff: AW: Antw: Re: [Dini-ag-kim-verlagsmetadaten] Spricht etwas gegen eigenmächtiges Einsetzen von https://doi.org/-URLs als Zugang?

Liebe Frau Kühn,

das ist ja interessant... Bei uns hat nämlich noch kein Aggregator Daten mit DOIs oder DOI-Links geliefert - und bei uns wäre das ja sogar willkommen.
Gerade bei EBSCO hatten wir das erst kürzlich wieder angefragt, aber eine negative Rückmeldung bekommen...
Daher verwenden wir bei Aggregator-Daten nie die DOI als Dubletten-Kriterium - während die DOI ansonsten unser bevorzugtes Kriterium wäre.
Aber das ist dann - soweit ich es verstehe - in der Tat ein anderes Thema - und bedeutet, dass wir in dieser Beziehung unterschiedliche Anforderungen an die gelieferten Metadaten haben, wobei sie ja schon eine Lösung für sich gefunden haben.
Zur Präzisierung sollte ich vielleicht noch sagen, dass wir lediglich die DOI in 024 benötigen, wenn die DOI-URL nicht zum Anbieter passt.
Jetzt bin ich jedenfalls sehr gespannt, was Frau Hentschke eigentlich gemeint hat ;-)

Herzliche Grüße,
Hedda Staub


>>> Kühn, Roswitha <roswitha.kuehn at bsz-bw.de> 29.09.2020 15:29 >>>
Liebe Frau Staub,

das ging jetzt glaube ich nur an mich?
War aber hilfreich, um Missverständnisse zu vermeiden... das machen wir tatsächlich auch, dass wir einen DOI-Link bauen, wenn wir z.B. von einem Anbieter Daten mal mit DOI-URL und mal mit Plattform-URL bekommen, aber immer ein DOI dabei ist. Dann bauen wir den fehlenden DOI-Link zusätzlich zum Plattformlink ein beim Konvertieren ins Internformat des K10plus, in den Titeln, wo er fehlt.

Was uns aber zu schaffen macht, ist wenn dann z.B. EBSCO auch diesen DOI-Link mitliefert, obwohl man mit dem nicht bei EBSCO landet sondern beim eigentlichen Verlag. Da haben wir dann schon aus Versehen "Hybridaufnahmen" beim Einspielen erzeugt, bis wir mal dahinterkamen, dass wir bei manchen Anbietern besser nicht die DOI-URLs für den Dublettencheck verwenden. Bei denen nehmen wir sie dann manchmal vor der Einspielung sogar wieder raus, um solche Fehler zu vermeiden. Oder wir setzen die Prio des Kriteriums DOI auf ganz niedrig als Dublettenmerkmal.

Liebe Frau Hentschke, wenn Sie möchten, können Sie das auch gerne nochmal über die Liste schicken, aber die Entscheidung überlasse ich Ihnen.

Viele Grüße

Roswitha Kühn

Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Wuerttemberg (BSZ)
78457 Konstanz / Germany
Phone: +49 7531 88 4276
E-Mail: roswitha.kuehn at bsz-bw.de 
http://www.bsz-bw.de 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ebooks <ebooks at bsb-muenchen.de> 
Gesendet: Dienstag, 29. September 2020 12:10
An: Kühn Roswitha <roswitha.kuehn at bsz-bw.de>
Betreff: Antw: Re: [Dini-ag-kim-verlagsmetadaten] Spricht etwas gegen eigenmächtiges Einsetzen von https://doi.org/-URLs als Zugang?

Liebe Frau Hentschke, liebe Frau Kühn,

das jeweilige Modell der Katalog-Datensätze erscheint mir hier nicht relevant zu sein.
Wenn ich die Frage von Frau Hentschke richtig verstehe, dann geht es hier eigentlich darum, ob man statt der Plattform-URL eine DOI-URL verwenden kann - auch wenn man diese DOI-URL selber "zusammenbauen" muss.
Es geht also bereits um die "echten" Paket-Daten des Anbieters, nicht um Daten anderer Anbieter.
Wir haben das jedenfalls schon so gemacht und ich sehe jetzt keinen Grund, warum man in solchen Fällen auf eine DOI-URL verzichten sollte - wenn es sich um den passenden Anbieter handelt.
Stattdessen würde sonst ja die Plattform-URL eingetragen, die aber ebenso wenig für andere Anbieter funktioniert, dafür aber weniger persistent ist.
War das in etwa Ihre Frage, Frau Hentschke?

Herzliche Grüße,
Hedda Staub







>>> Kühn, Roswitha <roswitha.kuehn at bsz-bw.de> 29.09.2020 11:01 >>>
Liebe Frau Hentschke,

 

wir haben mit DOIs und DOI‑URLs zum Teil schlechte Erfahrungen gemacht, was das „Match&Merge“ bei den Einspielungen angeht. Was mit dem Prinzip der anbieterspezifischen Titelaufnahmen zusammenhängt, das wir verfolgen. Wir versuchen daher, in unserem K10plus‑E‑Book‑Pool die DOI‑URLs nur in den Titeldatensätzen zu haben, die zu dem Anbieter gehören, auf dessen Plattform man durch den DOI geleitet wird. Also z.B. bei Hanser nur in den „echten“ Hanser‑Titeldatensätzen, die wir vom Verlag erhalten und einspielen. Nicht aber in den ProQuest‑EbookCentral‑Titeldatensätzen für Hanser‑Titel, deren URL ja auf EbookCentral verweist.

 

Aber das sehen die Kolleginnen und Kollegen aus Bayern sicher anders?

 

Viele Grüße

 

Roswitha Kühn

 

Bibliotheksservice‑Zentrum Baden‑Wuerttemberg (BSZ)

78457 Konstanz / Germany

Phone: +49 7531 88 4276

E‑Mail:  <mailto:roswitha.kuehn at bsz‑bw.de> roswitha.kuehn at bsz‑bw.de 

 
<https://urldefense.proofpoint.com/v2/url?u=http‑3A__www.bsz‑2Dbw.de&d=DwMFa 
Q&c=WMhnfwkfN4LR6wX29ZSgFCZf_hw4vy5MAv7iZJNaAD4&r=_jBSNoMh09rblkI6HsuEP‑eVUP
3lBXrH6xG4b5yPFb0&m=tgFlDoFOZ2yHT0hL5R8Ty_sZoT0M_ZXMGQqrNfLWRTs&s=_GyzXEjpNO
U_cyojn05IsWVdJVPT6mA8R_nvLqpaR9M&e=> http://www.bsz‑bw.de 

 

 

 

 

Von: Dini‑ag‑kim‑verlagsmetadaten
<dini‑ag‑kim‑verlagsmetadaten‑bounces at lists.dnb.de> Im Auftrag von Hentschke Jana
Gesendet: Dienstag, 29. September 2020 10:53
An: dini‑ag‑kim‑verlagsmetadaten at lists.dnb.de 
Betreff: [Dini‑ag‑kim‑verlagsmetadaten] Spricht etwas gegen eigenmächtiges Einsetzen von https://doi.org/‑URLs als Zugang?

 

Liebe Liste,

 

jetzt möchte ich doch gerne gleich einmal Gebrauch machen von der gesammelten Expertise und Praxiserfahrung und hätte folgende Frage:

 

Spricht etwas dagegen, wenn ich in den Zugangs‑Nachweisen (GOKb, EZB, …) einen DOI‑Resolving‑URL des Musters https://doi.org/... als Zugangs‑URL eintrage, auch wenn der Verlag nirgendwo selber offiziell so ausweist?

Es geht um einen URL, wie er auch in der ZDB mit 4085 $xR = Resolving‑URL angegeben würde.

 

Konkreter Anlass: der Anbieter IGI Global gibt in seinen aktuellen KBART‑Listen in der Spalte „Persistent Url“ URLs dieser Gestalt an: z.B.
<http://services.igi‑global.com/resolvedoi/resolve.aspx?doi=10.4018/IJBSA>
http://services.igi‑global.com/resolvedoi/resolve.aspx?doi=10.4018/IJBSA 

Da für mich erkennbar ein DOI als identifizierendes Kriterium darin steckt, dieser auch auf der  <https://www.igi‑global.com/gateway/journal/222808>
Journal‑Seite (ohne Resolving‑URL) angeführt wird und ich getestet habe, dass für die DOIs diese Anbieters auch das Resolving über <https://doi.org/> https://doi.org/ unterstützt wird, würde ich als Zugangs‑URL gerne  <https://doi.org/10.4018/IJBSA> https://doi.org/10.4018/IJBSA einpflegen, weil mir das am vielversprechenst haltbar gegenüber technischen Änderungen an der Verlagsplattform erscheint. 

 

Darf man das? :) Wie handhaben das andere? Übersehe ich Erfassungsvorgaben der Systeme, die dazu verbindliche Aussagen machen?

 

Für Hinweise dankbar mit bestem Gruß aus Hamburg

Jana Hentschke

 

 

 

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JANA HENTSCHKE

Metadaten‑Management

 

ZBW ‑ Leibniz‑Informationszentrum Wirtschaft

Standort Hamburg

Neuer Jungfernstieg 21

20354 Hamburg

E:  <mailto:j.hentschke at zbw.eu> j.hentschke at zbw.eu 

 

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