[dini-ag-kim-lizenzen] CC0 als Lizenz oder Rechtehinweis

Hohmann, Andre Andre.Hohmann at slub-dresden.de
Wed Feb 13 15:23:56 CET 2019


Liebe Lizenzen Gruppe,

ich hatte gestern die Möglichkeit, Herrn Klimpel bezüglich des CC0-Problems zu befragen und glücklicherweise liegt es nicht an uns, dass wir unsicher sind ;-)
Ihm wäre eine Bezeichnung "Freigabeerklärung" lieber, aber gerade in PREMIS haben wir keinen kreativen Freiraum.

Diese Rechteinformation ist komplex, weil das Urheberrecht in Deutschland unveräußerlich ist und somit ein Werk nicht gewollt in die Public Domain gegeben werden kann (in den USA aber schon). Somit tritt die Fallback-Regel in Kraft, dass der Nutzer eine Lizenz vergibt, die alles zulässt:

"3. Public License Fallback. Should any part of the Waiver for any reason be judged legally invalid or ineffective under applicable law, then the Waiver shall be preserved to the maximum extent permitted taking into account Affirmer's express Statement of Purpose. In addition, to the extent the Waiver is so judged Affirmer hereby grants to each affected person a royalty-free, non transferable, non sublicensable, non exclusive, irrevocable and unconditional license to exercise Affirmer's Copyright and Related Rights in the Work (i) in all territories worldwide, (ii) for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions), (iii) in any current or future medium and for any number of copies, and (iv) for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the "License"). The License shall be deemed effective as of the date CC0 was applied by Affirmer to the Work. Should any part of the License for any reason be judged legally invalid or ineffective under applicable law, such partial invalidity or ineffectiveness shall not invalidate the remainder of the License, and in such case Affirmer hereby affirms that he or she will not (i) exercise any of his or her remaining Copyright and Related Rights in the Work or (ii) assert any associated claims and causes of action with respect to the Work, in either case contrary to Affirmer's express Statement of Purpose." [1]

Für den deutschen Rechtsraum würde CC0 als Lizenz betrachten. Die Kollegen in der LZA favorisieren auch die Lizenz-Variante.

Viele Grüße
André

[1] https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode



Von: dini-ag-kim-lizenzen <dini-ag-kim-lizenzen-bounces at lists.dnb.de> Im Auftrag von Stefanie Rühle
Gesendet: Montag, 11. Februar 2019 17:39
An: dini-ag-kim-lizenzen at lists.dnb.de
Betreff: Re: [dini-ag-kim-lizenzen] Rechtebeschreibung METS / PREMIS


Hallo Andre,

sorry, ich war die letzten Wochen leider krank und komme erst so langsam wieder rein.



Wegen der PREMIS-Umsetzung sollten wir mal telefonieren - vielleicht nächste Woche, dann habe ich Zeit, mir das vorher nochmal genauer anzuschauen. An sich bin ich aber absolut damit einverstanden, wenn wir das anpassen. Ich bin ja auch nicht der PREMIS-Experte und dankbar für jede Verbesserung:-)



Hinsichtlich CC0 als Rechtehinweis oder Lizenz würde ich gerne die Meinung von Francesca einholen.

@Francesca: könnte uns Frau Schimansky da evtl. weiterhelfen?



Und natürlich können wir jederzeit ändern. Das ist ja der Vorteil an der Versionierung;-)



Um die Planung für die Sitzung auf dem Bibliothekartag kümmere ich mich in den nächsten Tagen. Aber natürlich sollte jeder von uns, der vor Ort ist, auch an der Sitzung teilnehmen.



Viele Grüße aus Göttingen



    Stefanie






Am 10.02.2019 um 16:23 schrieb Hohmann, Andre:

Liebe Lizenzen Gruppe,



ich habe mich wegen der Zusammenarbeit mit den Kollegen unseres Langzeitarchivs mit PREMIS auseinandersetzen können und denke, dass wir unsere METS-Empfehlung [1] anpassen sollten. Mir ist leider erst jetzt aufgefallen, dass einige Elemente, die in PREMIS verpflichtend sind, dort nicht angewendet sind. Wir sollten jedoch darauf achten, dass die Metadatenstandards korrekt angewendet werden.

Bevor ich eine lange Mail schreibe, verweise ich auf eine die Seite "[Entwurf] METS/PREMIS (Empfehlung 1.0)" [2], auf der ich begonnen habe, unsere Informationselemente PREMIS-konform zu beschreiben. Hier ergeben sich sehr viele Detailfragen bezüglich der Konsistenz von <rightsBasis>, Rechteinformationen, ...
Auch die Anwendung von <...DocumentationIdentifierValue> müsste überdacht werden, weil auch der "Benennungs-Wert" wie CC BY-SA 4.0 eingetragen werden könnte. Je länger ich überlege, desto sinnvoller erscheint es mir.



Für den Fall, dass wir dies nicht zügig klären können, habe ich eine Alternative beschrieben [3]. Mit dem <mdRef>-Element ist es möglich, die Informationselemente ohne PREMIS in METS darzustellen. Aus meiner Sicht könnte dies zügig umgesetzt werden - ich hoffe, ich habe nichts Wichtiges übersehen. Auch wenn es schwerfällt, kurz nach der Veröffentlichung Änderungen vorzunehmen, ist es aus meiner Sicht besser, als auf dem Kongress damit konfrontiert zu werden.



Ich habe weiterhin daran gearbeitet, die Vergriffenen Werke zu beschreiben und habe entschieden, ein eigenes Informationselement zu erstellen: "[Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)" [4]. Dies erspart aus meiner Sicht Wiederholungen aufwändiger Beschreibungen der genutzten Elemente und deren Begründung. Somit bleiben die Abschnitte auf den Metadaten-Seiten übersichtlicher, wie zum Beispiel in "03 Empfehlungen - MODS" [5]. Eine Herausforderung ist die Frage, ob der Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" standardisiert erfolgen soll, oder ob wir die Entscheidung über die Umsetzung jeder Institution überlassen.



Folgende Dinge sind mir noch aufgefallen:

  1.  CC0 1.0 wird in unseren Empfehlungen als Rechtehinweis bezeichnet. Ich denke mittlerweile, dass es als Lizenz bezeichnet werden sollte, weil der Rechteinhaber dies entschieden hat. Wenn man mit PREMIS arbeitet, ergibt das Sinn. Ich würde dies am liebsten auf allen unseren Seiten ändern - am besten mit einer damit verbundenen Änderung der Versionsangabe unserer Empfehlung. Zwar erkannt man dadurch unsere Korrektur, aber andererseits zeigt es ja, dass daran gearbeitet wird. Praktische Auswirkung sollte nur im METS-Kontext haben.
  2.  Wir sollten uns zumindest intern abstimmen, welche Benennung der Rechteinformationen und Lizenzen wir anwenden. Auch wenn in der Regel der URI ausschlaggebend ist, sollten wir konsisitent sein. Durch die Diskussion darüber, welchen Wert (Value) eine CC-Lizenz hat, bin ich nicht mehr ganz sicher, ob der URI die beste Wahl ist. Auf lange Sicht könnte für CC BY-SA 4.0 auch ein anderes Präfix in der URI angewendet werden. Eindeutig wäre dann CC BY-SA 4.0. Der GND-Identifier oder der VD18-Identifier ist ja auch der Wert an sich und nicht der URI. Insbesondere bei den Rightsstatements würde ich gerne klären, ob wir die deutsche oder englische Version nutzen und ob wir nicht auch hier die Versionsangabe gleich nutzen.

Vielleicht schaffen wir es ja, bis zum Kongress noch einiges zu klären oder umzusetzen. Bezüglich der öffentlichen Sitzung unserer Gruppe: Sollen wir uns darauf noch vorbereiten? Ist es schon so gedacht, dass wir alle teilnehmen?



Viele Grüße

André



[1] https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=140645913

[2] https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=146378214

[3] https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=146386347

[4] https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=146386358

[5] https://wiki.dnb.de/display/DINIAGKIM/03+Empfehlungen+-+MODS#id-03Empfehlungen-MODS-VergriffeneWerke






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André Hohmann

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