[rak-list] GND

Heidrun Wiesenmüller wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Mit Jul 4 18:27:32 CEST 2012


Liebe KollegInnen,

auch wenn die Diskussion mittlerweile schon beim Thema  Indexierung 
angelangt ist, möchte ich noch etwas zu den Spitzklammern nachtragen: 
"neue Regeln, alte Darstellung", hat Frau Payer dazu geschrieben. Es 
wurde auch schon ganz richtig darauf hingewiesen, dass im Datensatz 
selbst nur bestimmte Unterfelder belegt sind, aber keine Spitzklammern 
mehr erfasst sind.

Ich persönlich bin eigentlich ganz zufrieden damit, dass unsere 
langjährige Konvention in der Umsetzung nach MAB (an der sich dann 
i.d.R. auch die Anzeige im Katalog orientiert) erhalten bleibt. Das kann 
m.E. auch beim Umstieg auf RDA so bleiben, denn diese Praxis ist absolut 
RDA-konform. Die Macher von RDA betonen ja oft, dass RDA ein "content 
standard" sei und bewusst keine Vorgaben für die Anzeige mache.

Das bezieht sich m.E. nicht nur auf die Frage "ISBD oder nicht", sondern 
durchaus auch auf die Anzeige einzelner Elemente. Nach dem RDA-Test 
wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass der berüchtigte Medientyp 
"unmediated" (zu verwenden, wenn kein technisches Hilfsmittel benötigt 
wird, z.B. bei einem Buch) ja nicht in dieser Form den Benutzern gezeigt 
werden müsse. Ein anderes gutes Beispiel ist 2.2.4, wo die "Freiheiten" 
explizit genannt werden. Hier heißt es, dass man nicht zwingend eckige 
Klammern verwenden muss, um anzuzeigen, dass eine Information von 
außerhalb der Ressource kommt: "If information taken from a source 
outside the resource itself is supplied in any of the elements listed 
below, indicate that fact either by means of a note or by some other 
means (e.g., through coding or the use of square brackets)."

Im Fall von identifizierenden Zusätzen bei Körperschaften steht im 
Regelwerk werden diese Freiheiten zwar nicht explizit benannt, aber es 
steht eben umgekehrt auch nicht explizit drin, dass solche Zusätze in 
runde Klammern gesetzt werden müssten. Der Regelwerkstext beschränkt 
sich auf die Aussage, dass eine entsprechende Information zu ergänzen 
ist, sagt aber nichts über die Zeichensetzung aus. Beispiel:

11.13.1.3 Place associated with the body
Add the name of the country, state, province, etc., or the name of a 
local place with which the body is associated (see 11.3.3), if 
necessary, to distinguish between access points for two or more bodies 
that have the same name, or names so similar that they may be confused.

In den folgenden Beispielen sieht man diese Zusätze zwar stets in runden 
Klammern, wie es der angloamerikanischen Tradition entspricht, und 
deshalb ist man geneigt anzunehmen, dies sei vom Regelwerk so 
vorgeschrieben. Aber, wie ich vor kurzem schon mal erläutert habe, diese 
Beispiele sind laut Aussage von Barbara Tillett nur "illustrative" und 
nicht "prescriptive". D.h. sie zeigen _eine_ mögliche Umsetzung, die 
aber keineswegs die einzige sein muss. Deshalb spricht m.E. wirklich 
nichts dagegen, bei den Spitzklammern zu bleiben.

Auch bei den entsprechenden Personenparagraphen gibt es nicht etwa eine 
explizite Anweisung, Kommas für identifizierende Zusätze zu verwenden 
oder eine "fuller form" in runde Klammern zu setzen, auch wenn man es 
dann in den Beispielen genau so sieht.

Leider hält RDA den eigenen Anspruch nicht konsequent durch, sondern 
bringt an ganz vielen Stellen dann doch wieder genaue Vorschriften zu 
Satzzeichen u.ä. Beispielsweise lesen wir in 9.3.1.3 über das Erfassen 
von Lebensjahren Anweisungen wie diese: "Indicate a probable date by 
adding a question mark following the year."

Um dem eigenen Anspruch zu genügen, müsste die Regel stattdessen 
ungefähr so heißen: "Ist das Jahr nicht gesichert, so mache dies durch 
eine geeignete Kennzeichnung deutlich, z.B. durch einen entsprechenden 
Code oder ein nachgestelltes Fragezeichen."

Ich hoffe, dass die betroffenen Regeln bei der Weiterentwicklung von der 
RDA entsprechend überarbeitet werden. Wir könnten ja überlegen, ein 
entsprechendes "proposal" in die Regelwerksentwicklung einzubringen.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller


-- 
---------------------
Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart
Tel. dienstl.: 0711/25706-188
Tel. Home Office: 0711/36565868
Fax. 0711/25706-300
www.hdm-stuttgart.de/bi