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Heidrun Wiesenmüller
wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Mit Jul 4 18:27:32 CEST 2012
Liebe KollegInnen,
auch wenn die Diskussion mittlerweile schon beim Thema Indexierung
angelangt ist, möchte ich noch etwas zu den Spitzklammern nachtragen:
"neue Regeln, alte Darstellung", hat Frau Payer dazu geschrieben. Es
wurde auch schon ganz richtig darauf hingewiesen, dass im Datensatz
selbst nur bestimmte Unterfelder belegt sind, aber keine Spitzklammern
mehr erfasst sind.
Ich persönlich bin eigentlich ganz zufrieden damit, dass unsere
langjährige Konvention in der Umsetzung nach MAB (an der sich dann
i.d.R. auch die Anzeige im Katalog orientiert) erhalten bleibt. Das kann
m.E. auch beim Umstieg auf RDA so bleiben, denn diese Praxis ist absolut
RDA-konform. Die Macher von RDA betonen ja oft, dass RDA ein "content
standard" sei und bewusst keine Vorgaben für die Anzeige mache.
Das bezieht sich m.E. nicht nur auf die Frage "ISBD oder nicht", sondern
durchaus auch auf die Anzeige einzelner Elemente. Nach dem RDA-Test
wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass der berüchtigte Medientyp
"unmediated" (zu verwenden, wenn kein technisches Hilfsmittel benötigt
wird, z.B. bei einem Buch) ja nicht in dieser Form den Benutzern gezeigt
werden müsse. Ein anderes gutes Beispiel ist 2.2.4, wo die "Freiheiten"
explizit genannt werden. Hier heißt es, dass man nicht zwingend eckige
Klammern verwenden muss, um anzuzeigen, dass eine Information von
außerhalb der Ressource kommt: "If information taken from a source
outside the resource itself is supplied in any of the elements listed
below, indicate that fact either by means of a note or by some other
means (e.g., through coding or the use of square brackets)."
Im Fall von identifizierenden Zusätzen bei Körperschaften steht im
Regelwerk werden diese Freiheiten zwar nicht explizit benannt, aber es
steht eben umgekehrt auch nicht explizit drin, dass solche Zusätze in
runde Klammern gesetzt werden müssten. Der Regelwerkstext beschränkt
sich auf die Aussage, dass eine entsprechende Information zu ergänzen
ist, sagt aber nichts über die Zeichensetzung aus. Beispiel:
11.13.1.3 Place associated with the body
Add the name of the country, state, province, etc., or the name of a
local place with which the body is associated (see 11.3.3), if
necessary, to distinguish between access points for two or more bodies
that have the same name, or names so similar that they may be confused.
In den folgenden Beispielen sieht man diese Zusätze zwar stets in runden
Klammern, wie es der angloamerikanischen Tradition entspricht, und
deshalb ist man geneigt anzunehmen, dies sei vom Regelwerk so
vorgeschrieben. Aber, wie ich vor kurzem schon mal erläutert habe, diese
Beispiele sind laut Aussage von Barbara Tillett nur "illustrative" und
nicht "prescriptive". D.h. sie zeigen _eine_ mögliche Umsetzung, die
aber keineswegs die einzige sein muss. Deshalb spricht m.E. wirklich
nichts dagegen, bei den Spitzklammern zu bleiben.
Auch bei den entsprechenden Personenparagraphen gibt es nicht etwa eine
explizite Anweisung, Kommas für identifizierende Zusätze zu verwenden
oder eine "fuller form" in runde Klammern zu setzen, auch wenn man es
dann in den Beispielen genau so sieht.
Leider hält RDA den eigenen Anspruch nicht konsequent durch, sondern
bringt an ganz vielen Stellen dann doch wieder genaue Vorschriften zu
Satzzeichen u.ä. Beispielsweise lesen wir in 9.3.1.3 über das Erfassen
von Lebensjahren Anweisungen wie diese: "Indicate a probable date by
adding a question mark following the year."
Um dem eigenen Anspruch zu genügen, müsste die Regel stattdessen
ungefähr so heißen: "Ist das Jahr nicht gesichert, so mache dies durch
eine geeignete Kennzeichnung deutlich, z.B. durch einen entsprechenden
Code oder ein nachgestelltes Fragezeichen."
Ich hoffe, dass die betroffenen Regeln bei der Weiterentwicklung von der
RDA entsprechend überarbeitet werden. Wir könnten ja überlegen, ein
entsprechendes "proposal" in die Regelwerksentwicklung einzubringen.
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
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Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
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