AW: [rak-list] Aufsatzbände und RDA - Teil 2

Crönert, Matthias Matthias.Croenert at bgr.de
Son Jul 4 13:53:20 CEST 2010


Heidrun Wiesenmüller schrieb (am Samstag, 3. Juli 2010 18:01):
> Und sie wirft neue Fragen auf: Welche Rolle haben denn dann die 
> Aufsatzverfasser in Bezug auf die "Kompilation" (die doch zweifelsohne 
> ein eigenes Werk darstellt), wenn sie nicht deren Schöpfer sind? 
> Konkret: Wenn auf der Haupttitelseite ein Dutzend Beiträger aufgeführt 
> sind und man weiterhin (wie nach RAK und AACR2) dem ersten davon eine 
> Nebeneintragung geben möchte, wie macht man das in der RDA-Welt? Geht es 
> nur in der Weise, dass man den ganzen Aufsatz als in Beziehung stehendes 
> Werk in Relation setzt? Das wäre deutlich mehr Aufwand als bisher.

und Thomas Berger schrieb (am Sonntag, 4. Juli 2010 00:31):
> Insofern wird man also einen Sammelband weiterhin ohne Hinweis darauf
> katalogisieren koennen, dass er Aufsaetze etc. enthaelt (ausser, vgl.
> 2.4.1.4 die Beitraeger werden prominent genannt und werden im Rahmen
> der "Statements of responsibility" notiert). Es gibt weder einen Zwang,
> enthaltene Werke in irgendeiner Fussnote zu verbuddeln, noch die
> umgekehrte Forderung, Einzelaufnahmen fuer Aufsaetze zu veranstalten.
> Und - soweit ich das sehe - auch keine Aufforderung, entweder das eine
> oder das andere zu tun: keine der beiden Moeglichkeiten wird ja auch
> nur thematisiert.

Ob thematisiert oder nicht: Die Möglichkeit, Einzelaufnahmen für Aufsätze 
anzulegen, besteht immerhin. Und diese Möglichkeit sollte verstärkt genutzt 
werden. Bevor man die Aufsatzverfasser mit einer Nebeneintragung in der 
Sammelbandaufnahme unterbringt, sollte man diese Autoren doch besser 
gleich mit einer verknüpften Aufsatzaufnahme würdigen. Denn der damit 
verbundene Mehrwert für den Katalog lohnt den Aufwand allemal!

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 Matthias Crönert
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