[rak-list] "Strategischer Kommentar" : Kosten

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Wed Feb 4 13:22:59 CET 2009


Armin Stephan schrieb:
> 
> Ich möchte an dieser Stelle noch einmal meine Meinung äußern, dass ich 
> es generell für völlig inakzeptabel halte, für die RDA Geld zu verlangen.
> 
Die gedruckten RAK gab's auch nicht kostenlos. Online dagegen schon, nur
nicht direkt vom Erzeuger.

> Unser Berufsstand sollte doch wirklich in der Lage sein, sich mit diesem 
> zentralen Arbeitsinstrument selbst zu versorgen.
> Hinzu kommt, dass eine Online-Zugänglichmachung des Regelwerkes 
> wirklich sehr viel preiswerter sein kann und sollte als die Herstellung von 
> Tausenden Print-Exemplaren.
Im Prinzip ja, es muß aber eine Stelle da sein, die dafür zuständig ist
und die nötige personelle und sachliche Infrastruktur hat. Im föderalen
System hatte dazu das DBI die besten Voraussetzungen, heute jedoch ...

> 
> Die Vertriebsvorstellungen in den USA (kommerzieller Vertrieb etc.) sind 
> m.E. kein Muß, sondern eine bestimmte Denke.
> 
Dort war Herstellung und Vertrieb des Regelwerks immer schon mehr
kommerzialisiert, aber auch bei uns wurden und werden die
Verwertungsrechte der größeren Objekte Verlagen überlassen.
Für ALA Publishing ist wohl AACR einer der größeren Umsatzbringer
gewesen, und man sorgt sich natürlich um das Versiegen dieser
Einnahmequelle. Für die Erstellung und den Betrieb des Online-Produkts
hat man wohl zunächst einmal über mögliche neue Wege gar nicht
nachgedacht und ALA Publishing hat sich aus dem genannten Grund gewiß
bereitwillig zu einem Engagement erboten. (So wie auch Duden gerne
bereit war, an der R-Reform mitzuarbeiten, konnte doch so der
schleppende Absatz des gelben Wörterbuchs wieder einmal in neue
Höhen gehievt werden. Nur mit den periodisch anfallenden 5000 neuen
Wörtern hätte man das nicht geschafft. Aber das gehört nicht hierher.)
Nein, von mir aus kann ein Verlag auch ein Online-Regelwerk machen und
für Geld anbieten, aber im Online-Zeitalter darf man dem Verlag eben
nicht die ausschließlichen Rechte an einem Regelwerkstext geben.
Das wird hier und anderswo nicht zum ersten Mal geäußert, nur fruchten
tut es nichts.

B.Eversberg



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