[rak-list] (kein Betreff)

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Tue Jul 31 12:34:26 CEST 2007


Armin Stephan schrieb:
> 
> Wenn man einen zu ergänzenden Urheber hat, hat man (immerhin) 
> automatisch auch einen Urheber. Dublettenkontrolle ausschliesslich auf 
> Basis des HST ist freilich undurchführbar.
> 
Nicht der Urheber(name) ist zu ergänzen (weil er etwa unvollständig
wäre), sondern der Titel ist um den Urhebernamen zu ergänzen. Korrekt
müßte es also heißen: "zum Titel zu ergänzender Urhebername".
Wenn es einen Urheber gibt, heißt das ja noch nicht, daß er (besser sein 
Name) zum Titel zu ergänzen wäre - dies Faktum kann kein
Programm erkennen, es ist sogar mitunter eine Ermessensfrage. Deshalb
können in solchen Fällen die realen Titelansetzungen höchst
unterschiedlich sein und ein Programm vermag nicht zu erkennen, wo es
einen ergänzten Titel vor sich hat (und wie diese Ergänzung konkret
aussieht) und wo nicht. Zumal bei MARC-Daten.

MfG B.E.





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